Flagge Baden-Württembergs

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Die Landesflagge Baden-Württembergs

Das Land Baden-Württemberg hat mehrere Flaggen, eine Landesflagge und eine Landesdienstflagge in zwei Varianten, wobei die Verwendung der Dienstflaggen Einschränkungen unterliegt.

Die Landesflagge[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die am 11. November 1953 verkündete Verfassung des Landes Baden-Württemberg legt in Artikel 24, Absatz 1 fest:

„Die Landesfarben sind Schwarz-Gold“

Dabei repräsentiert Schwarz die Landesteile Württemberg und Hohenzollern, Gold hingegen Baden. Die Landesfarben wurden nicht etwa vom Landeswappen abgeleitet, sondern bereits vor diesem festgelegt. Mit den Landesfarben war zugleich die Landesflagge festgelegt, nämlich als Streifenflagge in genau diesen Farben. Die Verwendung der Landesflagge steht jedermann frei.

Die Landesdienstflaggen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Landesdienstflaggen werden durch die Verordnung der Landesregierung über die Führung des Landeswappens vom 2. August 1954 geregelt. Paragraph 9 sagt aus:

„Die wappenführenden Stellen, mit Ausnahme der nichtbeamteten Notare, sind berechtigt, auf der Landesflagge […] das von ihnen zu führende Landeswappen zu zeigen (Landesdienstflagge). Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zu seiner Länge wie 3 zu 5. Die Landesdienstflagge kann auch die Form einer Hängefahne oder eines Banners haben. Das Innenministerium kann auch anderen Stellen genehmigen, die Landesdienstflagge zu zeigen.“

Da es ein großes und ein kleines Landeswappen gibt (siehe Wappen Baden-Württembergs), gibt es auch zwei Varianten der Landesdienstflagge. Die wappenführenden Stellen sind in Paragraph 1 derselben Verordnung aufgeführt.

Die Verwendung der Landesdienstflagge ist also ausschließlich den dazu berechtigten Stellen vorbehalten. Die unbefugte Benutzung der Landesdienstflagge stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (Paragraph 124 im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968).

Seit letzter Änderung des Landeshoheitszeichengesetzes am 13. November 2020 wird auf der Landesdienstflagge mit großem Wappen das große Landeswappen inklusive der Schildhalter verwendet, auf welche vorher verzichtet wurde (s. Bild).[1]

Beflaggungserlass[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Beflaggung öffentlicher Gebäude in Baden-Württemberg ist durch die Bekanntmachung des Staatsministeriums über die Beflaggung der Dienstgebäude vom 22. Oktober 1991 geregelt. Demnach richten sich die Beflaggungstage nach dem entsprechenden Bundeserlass, zusätzlich ist bei Landtagswahlen zu beflaggen.

Beflaggung in der Praxis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wie in den deutschen Binnenländern üblich wird die Landesflagge meistens in vertikaler Form geführt, d. h. als Banner, Hängeflagge o. ä. Verwendungen als Hissflagge sind eher selten.

Die Beschreibung der Landesfarben als Schwarz-Gold führt in der Praxis dazu, dass der untere Streifen in einem dunklen Gelbton ähnlich dem der Bundesflagge dargestellt wird. Prinzipiell stehen sich Gold und Gelb jedoch gleich, so dass auch ein normaler gelber Farbton zulässig wäre.

Ähnliche Flaggen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Baden-württembergische Befindlichkeiten. Das Land und seine Symbole. Bearbeitet von Petra Schön, herausgegeben durch das Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Begleitbuch zur gleichnamigen Ausstellung des Hauptstaatsarchivs Stuttgart. Stuttgart, 2002.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Staatsministerium, Oberamtsrätin Ulrike Wocher: Gesetzblatt für Baden-Württemberg. Ausgegeben Stuttgart, Freitag, den 13. November 2020. Hrsg.: Staatsministerium Baden-Württemberg. Nr. 40, 13. November 2020, ISSN 0174-478X, S. 971–973 (landtag-bw.de [PDF; abgerufen am 27. November 2020]).