Flagge Tschechiens

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Normale oder de jure-Version einer Flagge Nationalflagge an Land und zur See? Seitenverhältnis 2:3
Die Flagge der ČSR/ČSSR/ČSFR (1920-93) und der Tschechischen Republik (seit 1993)
Konstruktion
Historische Flagge Seitenverhält. 2:3
Böhmische Flagge und Flagge der ČSR (1918–20)

Die Tschechische Republik führt als offizielle Staatsflagge die Flagge der ehemaligen Tschechoslowakei weiter, wie sie 1920 eingeführt wurde.

Nach der Entstehung der Tschechoslowakei (ČSR) wurde lange überlegt, welche Flagge der neue Staat haben solle. Seit 1914 wurden vorläufig verschiedene Formen der traditionellen weiß-roten böhmischen Flagge verwendet, die sich wiederum vom böhmischen Wappen ableitet. 1918 wurde sie zur Flagge der Tschechoslowakei erklärt. Das wiedergegründete Polen führte aber fast die gleiche Flagge. Nur durch das Seitenverhältnis von 5:8 statt 2:3 konnte man beide Flaggen unterscheiden.

Zwei Jahre später, 1920, wurde am linken Rand der Flagge ein blaues gleichschenkliges Dreieck für die Slowakei (siehe Flagge der Slowakei) eingefügt, so dass die Flagge nunmehr in den panslawistischen Farben weiß-blau-rot gehalten war. Nach anderen Quellen ist die blaue Farbe dem Wappen Mährens entnommen[1].

Nach der Auflösung der Tschechoslowakei 1993 entschied man sich in Tschechien, die Flagge beizubehalten[2], obwohl dadurch Art. 3 Absatz 2 des Verfassungsgesetzes Nr. 542/1992 der Tschechoslowakei über die Auflösung der Tschechoslowakei verletzt wurde[3]. Zuvor war am 13. März 1990 für die tschechische Teilrepublik innerhalb der ČSFR wieder die weiß-rote böhmische Flagge (2:3) eingeführt worden.

[Bearbeiten] Quellen

  1. Observer´s Book of Flaggs. I. O. Evans, Frederick Warne and Co. Ltd., London, 1959
  2. Gesetz Nr. 3/1993 Sb., über die Staatssymbole der Tschechischen Republik (PDF)
  3. Gesetz Nr. 542/1992 Sb., über die Auflösung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik (PDF)
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