Freie Stadt Danzig
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| Freie Stadt Danzig | |||||
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| Amtssprache | Deutsch, Polnisch als anerkannte Minderheitensprache | ||||
| Hauptstadt | Danzig | ||||
| Staatsform | Republik | ||||
| Staatsoberhaupt | nicht vorgesehen, faktisch Präsident des Senates | ||||
| Regierungschef | Präsident des Senates | ||||
| Fläche | 1938: mit–ohne Hafengewässer 1.966–1.893 km² | ||||
| Einwohnerzahl | 1939: 388.195[1] | ||||
| Währung | bis 1923: Mark ab 18. Dezember 1923: Gulden |
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| Nationalhymne | Für Danzig von Paul Enderling | ||||
| Nationalfeiertag | 15. November | ||||
| Zeitzone | UTC+1 | ||||
| Kfz-Kennzeichen | DA | ||||
Die Freie Stadt Danzig (pl. Wolne Miasto Gdańsk) – die Stadt Danzig und das mit ihr verbundene Gebiet – bestand als teilsouveräner, selbstständiger Freistaat unter dem Schutz des Völkerbundes von 1920 bis 1939.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Geschichte
[Bearbeiten] Gründungszeit
Die Gründung der Freien Stadt erfolgte durch die Siegermächte des Ersten Weltkrieges unter Protest eines großen Teiles der Danziger Bevölkerung, da diese Maßnahme ohne Volksabstimmung durchgeführt wurde.
Im Jahre 1919 bestand die große Gefahr für Danzig, dass die polnischen Truppen von Jozef Haller die auf französischer Seite gegen das Deutsche Reich gekämpft hatten, bei ihrer Rückführung nach Polen Danzig besetzen würden. Durch den Überfall Polens auf Sowjetrussland 1920 brachte Polen Danzig nun in die Gefahr, von Russland besetzt zu werden. Als im August 1920 die Rote Armee vor Warschau stand, sollte Polen über Danzig dringend benötigte Munitionslieferungen aus Saloniki erhalten. Im Angesicht der Gefahr in diesen Krieg hineingezogen zu werden plädierte die Verfassunggebende Versammlung am 20. August 1920 für die Neutralität Danzigs. Dieser Antrag wurde mit 62 gegen 21 Stimmen angenommen, nicht zuletzt da ja die Neutralität in Danzigs Geschichte schon immer eine große Rolle gespielt hatte. Obwohl die Neutralitätserklärung nicht formell durch den Völkerbund bekräftigt wurde, weigerten sich die Danziger Hafenarbeiter Schiffe mit Munition zu entladen, wofür stattdessen alliierte Truppen eingesetzt werden mußten. Der Streik wurde auch aus dem Ausland gestärkt. So erklärte der Präsident der English Transport Workers Union, Robert Williams, in seinem Telegramm vom 6. August 1920 seine volle Zustimmung zum Verhalten der Danziger. Auch der Sekretär der britischen Labourparty unterstützte am selben Tage die Danziger mit der Parole „hands off Russia“ und warnte vor jeder Unterstützung Polens.[2]
Der Völkerbund blieb Polen gegenüber tatenlos und unternahm nichts um diese Störung des Weltfriedens zu beenden, stattdessen wurde Polen von einigen Mitgliedsnationen unterstützt. Nach einer gescheiterten polnischen Gegenoffensive wurde am 12. Oktober 1920 zwischen Polen und Sowjetrussland ein Waffenstillstand vereinbart, welcher am 18. März 1921 im Frieden von Riga endete.
In einer Erklärung vom 23. August 1920 protestierte der polnische Vertreter Bisiedecki bei Sir Reginald Tower gegen die Danziger Neutralität, welche konform zum Versailler Vertrag stand. Dennoch wurde Polen zugestanden, auf der Westerplatte an der Mündung der Alten Weichsel ein Munitionsdepot anzulegen und zu dessen Schutz auch eine militärische Besatzung dort zu stationieren. In der Folgezeit wurde diese Anlage widerrechtlich militärisch befestigt und ausgebaut. Die Westerplatte unterstand zwar weiterhin den Danziger Behörden, war also nicht exterritorial, durfte aber nur nach vorheriger Anfrage inspiziert werden.
Sowohl die im Versailler Vertrag vereinbarte Militärlosigkeit Danzigs, als auch der eindeutige Wunsch der Danziger nach Neutralität, wurden von den zuständigen Nationen nicht erfüllt, was einen großen Vertrauensverlust in den Völkerbund bei den Danzigern nach sich zog.
Teil der Vierzehn Punkte Wilsons war einerseits der Grundsatz des Selbstbestimmungsrecht der Völker, andererseits sollte der neu errichteten Zweiten Polnischen Republik zusätzlich zur Ostseeküste am Polnischen Korridor ein weiterer freier Zugang zur See ermöglicht werden (Punkt 13). Der Danziger Hafen war traditionell der bedeutendste Umschlagplatz für Waren vom Oberlauf der Weichsel. Eine kleine Körperschaft wie Danzig konnte im Gegensatz zu einem großen Staat diesen Zugang nicht so leicht vereiteln. Während Frankreich einen starken polnischen Verbündeten aufzubauen suchte, war Großbritannien an einem Gleichgewicht der Kräfte auf dem Kontinent interessiert. Außerdem nahm man an, dass die faktische Annexion Danzigs und seine Eingliederung in Polen einer dauerhaften friedlichen Lösung abträglich sei. Daher versuchte man an die Tradition eines selbstverwalteten Danzigs anzuknüpfen,[3] da das historische Danzig viele Jahrhunderte hindurch ein selbständiges Staatsgebilde gewesen war[4] (Republik Danzig 1454–1793), welches als führendes Mitglied der Hanse, unter dem diplomatischen Schutz der polnischen Krone, dem europäischen Handel zu wirtschaftlicher Blüte verhalf, was sich in den Fassaden der Stadt widerspiegelte. Nach den Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg sind diese durch die Aufbauleistung polnischer Restaurateure wieder sichtbar.
Die Grundlage für die Aufnahme Danzigs in die Staatengemeinschaft als neutrales, freies und geschütztes Mitglied war der Versailler Vertrag, der den Bestand des Danziger Staatswesens sichern sollte.
Am 15. November 1920 konstituierte sich die neue Freie Stadt Danzig in einer feierlichen Bekanntmachung.
Die Proklamation erfolgte gegen 16 Uhr in einer feierlichen Sitzung durch die Verfassunggebende Versammlung, in Anwesenheit des gesamten diplomatischen Korps und vielen einheimischen Gästen. Der Präsident der Verfassunggebenden Versammlung Reinhard würdigte die Bedeutung dieses Tages verbunden mit dem Wunsch, dass durch Einheit und gegenseitiges Verständnis der Bestand des Staates gesichert sein möge. Der Vertreter des Völkerbundes Oberst Strutt vollzog die Proklamation und bestätigte die Schutzgarantie der Staatengemeinschaft für den Staat Danzig und seine Verfassung. Die Proklamation Danzigs fand am gleichen Tage auch vor dem Völkerbund in Genf statt. Oberst Strutt beendete seine Rede mit den Worten: „Lasst uns Frieden halten jederzeit, sowohl innerhalb wie außerhalb dieses Hauses. Die Welt braucht Frieden. Mögen Danzig und Polen dem östlichen Europa darin ein Vorbild sein. Beide Völker mögen glücklich und zufrieden nebeneinander leben, wachsen und gedeihen, durch gegenseitiges Vertrauen und Freundschaft, bei gegenseitiger Unterstützung. Hiermit erkläre ich feierlichst die Stadt Danzig und das sie umgebende Gebiet mit dem heutigen Tage zur Freien Stadt.“[5]
An ausländischen Mächten waren vertreten:
- Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Irland durch Konsul B.H. Frey und Vizekonsul Keane,
- Frankreich durch Konsul Guèritte,
- USA durch Konsul Dawson,
- Schweden durch Konsul Behnke,
- Norwegen durch Konsul Ganswindt,
- Dänemark durch Konsul Marks,
- Niederlande durch Konsul Brinkmann jun.,
- Österreich durch Dr. Fritz Meyer,
- Italien durch Konsul Bertanzi,
- Griechenland durch Konsul Haber,
- Türkei durch Dr. Schopf,
- Guatemala durch Herrn Weber und den Berliner Konsul A. Wiatrak.[6]
Dieser völkerrechtliche, einmalige Status, wurde Danzig gegen den Willen der Zweite Republik Polen durch den Völkerbund verliehen. Danzig wurde ein autonomer Staat und war in staatsrechtlicher Beziehung von Polen völlig unabhängig. Allerdings wurde durch den Versailler Vertrag die Führung der auswärtigen Angelegenheiten, entsprechend den Wünschen und Anträgen Danzigs, der polnischen Regierung übertragen, ebenso der Schutz der Danziger Staatsangehörigen im Ausland. An internationalen Konferenzen nahm Danzig jedoch als selbständiger Staat teil, und trat internationalen Abkommen als vertragschließender Teil bei. Die Danziger Verfassung wurde am 16. Mai 1920 von der „Verfassunggebenden Versammlung“ (dem späteren Volkstag) beschlossen, und am 11. Mai 1922 durch den Hohen Kommissar des Völkerbundes genehmigt. Der Völkerbund hatte als seinen ständigen Vertreter einen Hohen Kommissar, auf gemeinsame Kosten Danzigs und Polens, in Danzig stationiert. Seine Aufgabe war es, in Streitfragen zwischen Danzig und Polen die ersten Entscheidungen, gegen die eine Berufung an den Völkerbund möglich war, zu fällen. Die Republik Polen unterhielt in Danzig eine diplomatische Vertretung. Außerdem waren fast sämtliche Staaten der Welt in Danzig konsularisch vertreten. Für die Einreise nach Danzig gab es keine Visumpflicht, ein gültiger Reisepass genügte. Demgegenüber benötigten die Danziger für Polen ein Visum, im Jahre 1923 kostete allein schon ein Durchreisevisum umgerechnet 32 Schweizer Franken. Bis 1928 hatten nur Deutschland, Österreich, Schweiz und Tschechoslowakei die Visapflicht für die Danziger Staatsbürger beseitigt.[7]
Das Danziger Staatsgebiet umfasste 1950 km² einschließlich 58 km² Wasserfläche des Frischen Haffs. Die Grenzlinie hatte eine Länge von 290,5 km, davon entfielen auf die Seegrenze 66,35 km. Die Einwohnerzahl betrug am 31. August 1924 383.995 Köpfe (in den 5 Verwaltungsbezirken wurden gezählt: Stadtkreis Danzig 206.458, Stadtkreis Zoppot 26.906, Kreis Danziger Höhe 65.827, Kreis Danziger Niederung 33.031, Kreis Großes Werder 51.773). Die Bevölkerung nahm weiter zu. Im Gebiet der Freien Stadt lagen die Hauptstadt Danzig, und die Städte Zoppot, Tiegenhof und Neuteich.
Die gesetzgebende Körperschaft, der Volkstag (das Parlament), wurde nach dem allgemeinen Verhältniswahlrecht gewählt und bestand aus 120 Mitgliedern. Die Wahl der Abgeordneten erfolgte auf 4 Jahre. Die Regierung und oberste Landesbehörde war der Senat, der vom Volkstag gewählt wurde. Er bestand aus dem Präsidenten des Senats und 7 Senatoren im Hauptamt (auf 4 Jahre gewählt) und dem stellvertretenden Präsidenten und 13 Senatoren im Nebenamt (auf unbestimmte Zeit gewählt).
Gliederung des Senats: 11 Abteilungen:
- Präsidialabteilung und Auswärtige Angelegenheiten
- Abteilung des Innern
- Abteilung für Kirchliche Angelegenheiten
- Abteilung für Betriebe, Verkehr und Arbeit
- Finanzabteilung
- Abteilung für Handel und Gewerbe
- Justizabteilung
- Abteilung für Landwirtschaft, Domänen und Forsten
- Abteilung für Öffentliche Arbeiten
- Abteilung für Soziale und Gesundheitliche Angelegenheiten
- Abteilung für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung
Die Stärke der Fraktionen im Volkstag war zu Beginn 1926 folgende:
- 34 Deutsch-national
- 28 SPD (Sozial-demokratische Partei Danzigs)
- 16 Zentrum
- 12 Liberale
- 9 Kommunisten
- 7 Deutschsoziale
- 5 Deutsch-Danziger Volkspartei
- 5 Polen
- 4 Freie
Die Gemeindeangelegenheiten der Stadt Danzig galten als Angelegenheiten des Staates. Der Senat versah die Geschäfte des früheren Magistrats. Ihm zur Seite stand die Stadtbürgerschaft, die vom Volkstag gewählt wurde. In den übrigen Städten des Staatsgebietes bestanden Magistrate und Stadtverordnetenversammlungen wie zu preußischer Zeit.
Die Beziehungen Danzigs zu Polen wurden durch den Danzig-polnischen Vertrag, unterzeichnet in Paris am 9. November 1920, und das Warschauer Abkommen vom 24. Oktober 1921 (das zur Ausführung und Ergänzung des Vertrages vom 9. November 1920 abgeschlossen wurde) geregelt. Das einheitliche Zollgebiet bestand seit dem 1. Januar 1922, die Einheit des Wirtschaftsgebietes seit dem 1. April 1925.[8] Am 14. Juni 1922 gab sich der Staat eine Verfassung, die sich an der der Weimarer Republik orientierte.
[Bearbeiten] Demokratische Zeit
Ein wichtiges Ereignis war die Wahl des dritten Volkstags am 13. November 1927. Im Verhältnis zu 1923 brachte sie eine starke Kräfteverschiebung nach links, die Sozialdemokraten wurden mit 42 Sitzen zur stärksten Partei. Auslöser hierfür war die spürbare Verbesserung der wirtschaftlichen Lage Danzigs, die sich nach der Lösung von Deutschland, vor allem aber durch die Einführung des Danziger Gulden und der Verbesserung des Verhältnisses zu Polen, nun freier entfalten konnte. Es war der Regierungsangehörige Senator Dr. Kamnitzer der sich in der Finanz- und der Verständigungspolitik große Verdienste erwarb. Die am 26. Januar 1928 dem Volkstag vorgelegte Erklärung der neuen Danziger Regierung entspannte das danzig-polnische Verhältnis und führte im Februar 1929 zum Besuch des polnischen Ministerpräsidenten Bartels in Danzig. Im gleichen Jahr reiste eine Danziger Delegation unter Führung des Präsidenten Sahm nach Sowjetrussland, um den einst blühenden Handel wieder zu beleben.
Der Kampf der Deutschnationalen gegen die Verständigungspolitik führte zur Vereinigung aller oppositionellen Kräfte, die schließlich 1930 den Sturz der Danziger Koalition und des Präsidenten Heinrich Sahm erreichten. Auch die polnische Regierung nahm unter dem Einfluss der Oberstengruppe von Jozef Pilsudski nach dem Sturz des Kabinetts Bartel in Danziger Fragen eine wenig versöhnliche Haltung ein. Für Danzig wurde die Konkurrenz des mit allen Mitteln geförderten Hafens in Gdingen immer bedrohlicher. Der Danziger Handelshafen sank zum Speditionshafen für polnische Massengüter herab, der polnische Hafen in Gdingen drohte den Danziger Hafen lahmzulegen. Der wirtschaftliche Niedergang der durch die einsetzende Weltwirtschaftskrise noch beschleunigt wurde, erbrachte in Danzig einen Stimmungsumschwung.
Politische Veränderungen in Danzig, Polen, sowie in Deutschland, verschärften die Streitigkeiten. In allen drei Ländern hatte die wirtschaftliche Not die Bevölkerung radikalisiert. Vielfach wurden für wirtschaftliche und politische Misserfolge die Juden die Prügelknaben. In allen drei Ländern kam es 1930 zu Parlamentswahlen und zur Bildung neuer Regierungen.
In Polen gewannen die Danzig-feindlichen Gruppen die Oberhand, und nach zweijährigem Burgfrieden kam es erneut zu Protesten, zu Verhandlungen vor dem Völkerbund und dem Internationalen Gerichtshof, der schließlich zu Danzigs Gunsten entschied. In Danzig führten die Arbeitslosigkeit und der polnische Boykott des Danziger Hafens zu heftigen Angriffen gegen die Regierung und ihre Verständigungspolitik.
Bald sollte Danzig den Fanatismus eines der rücksichtslosesten Günstlinge Adolf Hitlers kennenlernen. Im Sommer 1930 war Hermann Göring nach Danzig gekommen, um der völlig bedeutungslosen Partei NSDAP neues Leben einzuflößen. Er war es, der Hitler empfahl, Albert Forster nach Danzig zu entsenden. Am 24.Oktober 1930 kam Forster nach Danzig, um als Gauleiter der NSDAP den Danziger Staat zum nationalsozialistischen Vorposten zu machen. Damit begann der rücksichtslose Kampf um die Alleinherrschaft, bei dem jegliche Opposition mit Gewalt zerbrochen wurde, und der nicht bei der Entrechtung der Juden endete. Forster war nicht nur ein Günstling Hitlers, sondern auch ein Schüler seines Landsmannes Julius Streicher, dem er in seiner ungezügelten Art in nichts nachstand. Wie Streicher war er voller Hass gegen Juden und Polen, gegen Liberale, Marxisten und Katholiken.
Es ist ein Rätsel, wie Forster, der nach der Danziger Verfassung[9] Ausländer war, in Danzig sogar als Führer der Wahllisten zum Volkstag auftreten konnte, ohne auf Verlangen des Völkerbundes ausgewiesen zu werden. Durch die permanente Präsenz des Völkerbundes in Danzig und Genf, und durch fortwährende Beschwerden die seitens der Danziger Bevölkerung dem Hohen Kommissar des Völkerbundes in Danzig vorgetragen wurden, waren der Völkerbund und die Alliierten als Garantiemächte der Freien Stadt Danzig bestens informiert, und zum Schutze Danzigs und seiner Verfassung, vertraglich verpflichtet einzuschreiten. Vorfälle gegen die Interessen des neutralen Danziger Staates, dem Schutzbefohlenen der Völkergemeinschaft, hatte es seit der Restauration durch den Versailler Vertrag immer wieder gegeben. Konnten diese nicht schiedlich, friedlich geklärt werden, entschied durch Urteil der Internationaler Gerichtshof in Den Haag in letzter Instanz. Dieser Schutz versagte nun, und machte Danzig zum Spielball deutscher und polnischer Nationalinteressen.
Die Volkstagswahlen in Danzig ergaben eine Schwächung der bürgerlichen Parteien und ein starkes Anschwellen der nationalsozialistischen Stimmen. Im neuen Volkstag, für den die Zahl der Abgeordneten von 120 auf 72 herabgesetzt worden war, hatten die Nationalsozialisten bei 16,4 % der Stimmen 12 Abgeordnete und waren zweitstärkste Partei. Die von den Deutschnationalen gebildete Koalitionsregierung unter Ernst Ziehm bedurfte der Unterstützung der Nationalsozialisten, die ihre Zeit jedoch noch nicht für gekommen hielten.
Nach dem Antritt der deutschnationalen Regierung Ziehm kam es noch nicht zu offenen Feindseligkeiten gegen die Juden. Der Terror der Nationalsozialisten richtete sich zunächst gegen die „Judenknechte“, die Sozialdemokraten. In ihrem Kampf um die Macht erhielten sie tatkräftige Unterstützung aus dem Reich durch Mitglieder des Reichstages, die auf dem Langen Markt oder dem Wiebenwall ihre Kampfreden hielten, und durch die Bildung von nationalsozialistischen Zellen in Berufsorganisationen, Beamtengruppen, Fabriken, Kaufhäusern, Sport- und Jugendvereinen. Am 21. Juni 1931 führte der Terror zu offenen Zusammenstößen mit den Sozialisten, wobei acht Nationalsozialisten schwer verletzt wurden. Die NSDAP nahm diesen Vorfall zum Anlass, das Verbot der „Volksstimme“ zu fordern, die für die „Überfallsucht der marxistischen Verbrecherhorden auf unsere wehrlosen Leute“ verantwortlich gemacht wurde. Ferner forderte sie die Bestrafung der Polizisten, die sich „wie wilde Tiere gegenüber den Nationalsozialisten benommen, und den Verbrechern geholfen hätten“. Den Juden wurde unterstellt, Waffen an die „Arbeiterschutzformation“ geliefert zu haben.
Die jüdischen Danziger waren so eng mit dem Danziger Bürgertum verwachsen, dass sie die ernsten Warnungen ihrer Vorderen ignorierten und in der Mehrheit eine Hilfe für die Danziger Sozialdemokratie unterließen und jegliche politische Zusammenarbeit ablehnten. Völlig mit ihren Tagessorgen beschäftigt unterließen sie eine Politik, die vielleicht den Verlauf der Geschichte hätte ändern können.
Zum Jahresende 1932 erreichte die Arbeitslosigkeit im Danziger Staat einen Höchststand (fast 41.000 bei einer Bevölkerungszahl von knapp 400.000 Einwohnern). Der Zustrom jüdischer Arbeitsuchender aus Polen hielt getrieben von bitterer Not jedoch weiter an, in der Hoffnung eventuell als Schwarzarbeiter unterzukommen. Wirtschaftlich waren die altansässigen Danziger Juden stärker betroffen als die eingewanderten. Die Schwierigkeiten die dem Danziger Staat durch Polen zugefügt wurden, verstärkten sich nochmals für die jüdischen Danziger durch den von den Nationalsozialisten in ihrem Blatt „Vorposten“ propagierten Boykott jüdischer Geschäfte. Der wirtschaftliche Niedergang spiegelte sich auch im Haushalt der Danziger Gemeinde wider. Im Jahre 1931 waren noch etliche zusätzliche Leistungen erbracht worden. Unter anderem waren das Zahlungen an nichtbeamtete Lehrkräfte, für Lehrvorträge in der Synagoge, an den polnisch-jüdischen Verein Perez, zur Erlernung der deutschen Sprache und für den Bau der Synagoge in Langfuhr. 1932 war die Gemeinde jedoch trotz wachsender Aufgaben zu Ausgabebeschränkungen gezwungen. Fünf Banken forderten die Rückzahlung von Schulden und das Finanzamt erwartete die Zahlung gestundeter Steuern. Am 16. Juni 1932 hatten deswegen Mitglieder des Gemeindevorstandes eine Unterredung mit dem Senatspräsidenten, um die Erhöhung der Unterrichtsbeiträge und die Schenkung der gestundeten Steuern vorzuschlagen. Der Senat teilte seine grundsätzliche Bereitschaft zur Hilfe mit, erwartete aber eine Senkung der Ausgaben.
[Bearbeiten] Einzug der Nationalsozialisten
Als der Gauleiter Forster mit der Parole „Danzig muss nationalsozialistisch werden“ Neuwahlen forderte, wurden durch eine Verordnung der deutschnationalen Regierung vom 24. März 1933 sämtliche Demonstrationen, einschließlich einer geplanten Kundgebung mit Joseph Goebbels, verboten. Seiner politischen Verantwortung bewusst, versuchte Senatspräsident Ernst Ziehm in einer Unterredung mit Hitler und dem Hinweis auf den Genfer Völkerbund eine Mäßigung der Nationalsozialisten zu erreichen. Jedoch entgegen Hitlers Versprechen begann Forster seinen rücksichtslosen Kampf gegen Regierung und Opposition, und es begann in der Freien Stadt Danzig mit nur kurzem zeitlichen Abstand dieselbe Entwicklung wie im Deutschen Reich. Am 13. April 1933 bewirkten die Nationalsozialisten die Auflösung des Volkstages, und in den Wochen vor den Wahlen vom 28. Mai 1933 bekamen die Danziger einige Vorfälle geboten die ein Vorgeschmack dessen waren, was ein Sieg der Nationalsozialisten bringen würde.
Die Nationalsozialisten waren noch nicht in der Lage, die im Deutschen Reich schon geltenden Ausnahmegesetze gegen die Juden, auch in Danzig durchzusetzen. Allerdings versuchten sie den im Reich für den 1. April 1933 vorgesehenen Judenboykott in Danzig nachzuahmen. SA-Männer verteilten Flugblätter und überwachten jüdische Läden. Diese Aktion hatte weder die Genehmigung der Regierung, noch die aktive Unterstützung durch die Danziger Polizei. Dieser ungesetzliche Boykott fand auch keine Resonanz bei der Danziger Bevölkerung. Anders als im Reich gab es in der Freien Stadt Danzig keine Ausschreitungen, Schließungen von Läden oder persönliche Belästigungen von Käufern. Zu den Gewaltmaßnahmen der Nationalsozialisten gehörte auch die von Berlin diktierte Gleichschaltung der Gewerkschaften, die gegen den Widerstand der Arbeiterschaft durchgeführt wurde. Der Einspruch der jüdischen Anwälte Kamnitzer und Lewy wurde von den Gerichten abgelehnt. Auch die Proteste des Hohen Kommissars des Völkerbundes und des polnischen Vertreters in Danzig blieben unbeachtet. Allerdings erhielt der Hohe Kommissar am 14. Mai 1933 von Gauleiter Forster und dem stellvertretenden Gauleiter Hermann Rauschning, der die nationalsozialistische Wahlliste anführte, die Zusicherung ihrer Partei im Falle eines Wahlsieges, die unter dem Schutz des Völkerbundes stehende Danziger Verfassung und die mit Polen bestehenden Verträge treu zu beachten, und freundschaftliche Beziehungen zu Polen zu pflegen. Die Wahlen am 28. Mai 1933 ergaben für die Nationalsozialisten eine Mehrheit von 50,3 % (107.331 gegen 106.797 Stimmen der Opposition), eine neue Epoche nahm in der wechselvollen Geschichte des Staates Danzig von nun an ihren verhängnisvollen Lauf.
Die Rechte der Juden waren in der Danziger Verfassung verankert und die Erklärung der Nationalsozialisten vom 14. Mai enthielt das Versprechen, die vom Völkerbund und den Alliierten Mächten garantierte Danziger Verfassung getreu zu beachten. Schon am Tage nach der Wahl versicherte Rauschning bei einem Presseempfang nochmals, dass er die Verfassung und die bestehenden Verträge als Grundlage für die Unabhängigkeit der Freien Stadt Danzig ansehe. Die jüdischen und alle anderen Danziger konnten also hoffen, dass die Nationalsozialisten angesichts des internationalen, neutralen Status des Danziger Staates mit entsprechender Zurückhaltung regieren würden. Schließlich stand ja als letzte Instanz auch die Beschwerde beim Völkerbund immer noch offen, dem Hüter der Danziger Verfassung. Die von Rauschning propagierte Friedenspolitik entsprach durchaus seiner persönlichen Überzeugung. Aus reinen Nützlichkeitserwägungen entsprach sie auch den Absichten Hitlers, der zu diesem Zeitpunkt aus politischem Kalkül in Danzig Frieden halten wollte. Bald musste Rauschning jedoch erkennen dass es unmöglich war, eine von der Partei unabhängige Staatspolitik zu betreiben.
Während im Deutschen Reich die polnischen Ostjuden die ersten Opfer des NS-Terrors wurden, (Gesetz zur Ausweisung der nach 1914 eingewanderten Juden), schien ihre Sicherheit in der Freien Stadt Danzig international verbürgt. Außerdem konnten die Ostjuden jederzeit durch den polnischen Vertreter in Danzig den Schutz ihrer Regierung anrufen. Diese Sicherheit führte in den Jahren 1933-1936 zu einem überraschenden Wachstum der jüdischen Bevölkerung in Danzig.
Rauschnings Politik der Annäherung an Polen führte zu den Abkommen vom 8. August 1933, sie sicherten eine gerechtere Ausnutzung des Danziger Hafens durch Polen und vermehrten die Rechte der polnischen Minderheit in Danzig erheblich. Als Hitler dann im Januar 1934 den Nichtangriffspakt mit Polen schloss, gab es auch zwischen Danzig und Polen nur noch Freundschaftsbeteuerungen. Die Danzig-polnischen Streitfragen, von denen noch 35 dem Hohen Kommissar zur Entscheidung vorlagen, verschwanden von der Tagesordnung. Die jüdischen Danziger, die mit Entsetzen seit Monaten die antijüdische Gesetzgebung im Deutschen Reich verfolgten, schöpften neuen Mut und neue Hoffnung.
Diese Zeit des äußeren Friedens wurde von Forster und Arthur Greiser geschickt genutzt, die Gleichschaltung Danzigs durchzuführen. Forster war weder ein Danziger Bürger, noch Regierungsmitglied. Er setzte seine illegalen Maßnahmen nicht über die Gesetzgebung um, sondern diktierte seine Verordnungen über seine Partei und seine willigen Jünger im Senat. Der Justizsenator Wiers erklärte hierzu, dass man in Danzig keine Gesetze wie in Deutschland machen könne, dass man aber Maßnahmen ergreifen kann, die zu dem gleichen Erfolg führen. Geduldet und entschuldigt wurden diese Maßnahmen durch den Präsidenten Hermann Rauschning, auch wenn sie eventuell nicht seinen eigenen Anschauungen entsprachen. Grundlage für alle Verordnungen war das am 24. Juni 1933 mit 50 gegen 19 Stimmen vom Volkstag beschlossene Ermächtigungsgesetz, das bis zum 30. Juni 1937 in Kraft bleiben sollte. Am 30. Juni 1933 erging die „Rechtsverordnung betreffs Maßnahmen zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“. Sie erstreckte sich auf alle Bereiche politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Betätigung und enthielt auch Bestimmungen zum Vereinsrecht und Verbot von Zeitungen und Druckschriften.
Die Schutzhaft wurde eingeführt: Personen konnten „zum eigenen Schutz“ ohne Gerichtsurteil bis zu drei Monate in Haft genommen werden. Als Forster im „Vorposten“ drohte, den Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei, Hermann Brill, „lynchen“ zu lassen, hob der Volkstag am 23. August 1933 mit 31 zu 29 Stimmen dessen Immunität auf und er wurde in Schutzhaft genommen.[10] Es ergingen Verordnungen mit dem Ziel, Danzig zu unterdrücken, gleichzuschalten und Juden und Oppositionelle aus ihren Ämtern zu entfernen. Die Juden wurden systematisch entrechtet.
Am 2. Juni 1934 verkündete Forster vor tausenden von Zuhörern in der Sporthalle: „Was die Judenfrage betrifft, so seien sie sicher, dass wir den Juden nicht vergessen haben. Der Tag wird kommen, an dem es nötig sein wird, ihm das Recht wieder zu nehmen, das ihm eine Zeit unnatürlichen Denkens gewährt hat.“
Vorerst ging es den Nationalsozialisten jedoch um die Ausschaltung jeglicher Opposition. Arthur Greiser erklärte am 31. Oktober 1933,[11] dass Anhänger der Zentrumspartei Staatsfeinde sind und somit als Beamte unerwünscht. Gegen diese Hetze setzten sich Katholiken und Sozialisten in ihren Zeitungen zur Wehr. Daraufhin wurden die „Landeszeitung“ und die „Volksstimme“ verboten und die Schreiber in „Schutzhaft“ genommen. Appelle an den Hohen Kommissar blieben erfolglos.
Bis zum Jahre 1935 verschlechterte sich die Lage der jüdischen Danziger kontinuierlich, alle Beschwerden der Gemeinde an den Senat waren vergeblich, und alle Verhandlungen mit Senatspräsident Greiser aussichtslos. In dieser ernsten Lage konnte nur noch der Völkerbund helfen und der Hohe Kommissar musste in Anspruch genommen werden. Am 18. Januar 1935 wurde vor dem Völkerbundsrat in Genf die Beschwerde Danzigs katholischer Geistlicher behandelt. Am 21. Februar 1935 wurde die Auflösung des Danziger Volkstages beschlossen und Neuwahlen für den 7. April 1935 festgesetzt. Die Nationalsozialisten hofften auf eine Zweidrittelmehrheit, um die Verfassung ändern zu können und dann ungehindert die völlige Ausschaltung der Opposition durchzuführen. Trotz enormer Wahlpropaganda und übelster Terrormaßnahmen, die der Hohe Kommissar nicht verhinderte, blieb der erwünschte Erfolg jedoch aus.
Am Tage nach den Wahlen erging die Petition der jüdischen Danziger an den Hohen Kommissar. Sie beschränkte sich auf die Angabe verfassungswidriger Tatsachen. Was der Hohe Kommissar in seinem Jahresbericht angedeutet hatte, wurde nun durch die Beschwerde und Darlegung zahlreicher Einzelfälle eindeutig belegt. Die Petition endete mit der Feststellung, dass die verfassungsmäßigen Rechte der Danziger Juden nicht mehr gegeben seien. Es wurde beantragt, die Gleichberechtigung der Danziger Juden wiederherzustellen und neun seit 1933 erlassene Verordnungen als verfassungswidrig zu annullieren.
Die Petition wurde vom Senat als lächerlich übertrieben und unwahr zurückgewiesen, und die einzelnen Punkte der Beschwerde mit zynischen, lächerlichen und unwahren Behauptungen beantwortet.
Schon am 2. Mai 1935 zeigte sich die Unfähigkeit der Nationalsozialisten auf wirtschaftlichem Gebiet in Gulden und Pfennig, der Senat war zur Abwertung des Danziger Guldens um 42,37 % gezwungen. Um den Zorn der Bevölkerung abzulenken machten Greiser und Forster in öffentlichen Reden und im „Danziger Vorposten“ hierfür die Juden verantwortlich. Die von Forster geforderte Zerschmetterung der Opposition erfolgte im Laufe des Jahres.
In seinem Beschluss vom 23.September 1935 entschied der Völkerbundsrat, dass die in den Beschwerden aufgezeigte Lage zu verändern sei und der Hohe Kommissar hierüber berichten solle. Diesen Wünschen und Empfehlungen des Völkerbundrates folgten jedoch keine Zusicherungen seitens des Senats. Stattdessen erklärte Greiser, dass der Senat nicht beabsichtige dauernd vor dem Völkerbundrat zu erscheinen, nur weil unzufriedene Danziger Kreise Zuflucht in Genf suchten. Der Rat täte besser daran sich um den abessinischen Konflikt zu kümmern, als sich in die inneren Angelegenheiten Danzigs einzumischen. Diese offene Herausforderung fand keine Zurechtweisung durch den Völkerbund.
Die jüdische Beschwerde hatte alle Instanzen des Völkerbundes, einen eigens hierfür gebildeten Juristenausschuss und den höchsten Gerichtshof beschäftigt, ohne das eine klare Entscheidung ergangen war. Das Gegenteil war der Fall. Um sich nicht mehr mit der Danziger Innenpolitik beschäftigen zu müssen bestimmte der Völkerbund hierfür ein Dreierkomitee, England, Frankreich und Portugal, (später Schweden). Dieses wiederum überließ es Polen, auf Danzigs politische Entwicklung beruhigend einzuwirken. Im Oktober 1936 legte der Hohe Kommissar Sean Lester vorzeitig sein Amt nieder, am 14.Oktober wurde die Sozial Demokratische Partei Danzigs mit allen ihren Organisationen aufgelöst und verboten.
Zusammenfassend müssen wir feststellen, dass in den Jahren 1935 und 1936 trotz Hohem Kommissar und Völkerbund, trotz Widerstand gegen die Nationalsozialisten und Beschwerden an den Völkerbund, die Freie Stadt Danzig durch Berliner Diktat regiert und nationalsozialistisch gemacht wurde. Die Gleichschaltung erfolgte durch die Gesetzgebung, Verwaltungsverordnungen, Terror und Gewalt, der neutrale Mandatsstaat des Völkerbundes wurde durch seine Verbündeten verraten und im Stich gelassen und zum Spielball deutsch-polnischer Machtinteressen gemacht. Polen war beauftragt worden, auf Grund seiner freundschaftlichen Beziehungen zum Reich und in Wahrung seiner Interessen in Danzig, die Lage in der Freien Stadt Danzig zu regeln.
Polen hatte in seinem Freundschaftsbündnis mit dem Deutschen Reich seine bisherige Taktik gegenüber dem Danziger Staat völlig geändert. Während es bisher peinlichst genau auf die Wahrung der Danziger Verfassung geachtet hatte, vertrat es nunmehr den Standpunkt, dass die Danziger Fragen in erster Linie zwischen Deutschland und Polen zu regeln seien und der Völkerbundsrat solange keinen Grund zum Einschreiten habe, solange Polen sich nicht beschwert fühle. Polen wollte seine politischen und wirtschaftlichen Rechte in Danzig wahren, seine Freundschaft mit Deutschland aber nicht durch Einmischung in die inneren Angelegenheiten Danzigs gefährden. Es untergrub die Autorität des Völkerbundes und machte dadurch ein wirksames Eingreifen des Hohen Kommissars unmöglich. Als im Jahre 1936 die Danziger Opposition sich vom Völkerbund verlassen sah und in einem letzten verzweifelten Schritt Hilfe von Polen ersuchte, wurde diese Hilfe nicht nur verweigert, sondern der polnische Minister Jozef Beck ließ sogar in Berlin erklären, dass Polen nicht beabsichtige sich in die Danziger Innenpolitik einzumischen. Wenn Polen den Hohen Kommissar unterstützt hätte in seinen Bemühungen die Danziger Verfassung zu schützen, hätte die Danziger Geschichte sicher eine andere Wendung genommen.
Auch die polnische Minderheit in Danzig lehnte die Unterstützung des Danziger Widerstandes gegen die Nationalsozialisten ab und war nur auf die Wahrung ihrer Minderheitenrechte in Danzig bedacht. Dies galt auch für die polnischen Juden, denn auch ihnen wurde durch die diplomatische polnische Vertretung in Danzig Schutz gewährt.
In Deutschland wurden die Juden durch Gesetz und Terror ihres Staatsbürgertums beraubt. In Polen genossen die Juden offiziell die bürgerliche Gleichberechtigung, wurden aber wie andere Minderheiten Polens von den herrschenden Kreisen unterdrückt. Während in Deutschland die „Nürnberger Gesetze“ die deutschen Juden zu Flucht und Auswanderung zwangen, waren es in Polen die wirtschaftlichen Verhältnisse und die politischen Spannungen. Dies waren auch die Gründe dafür, dass Danzig 1936 eine neue jüdische Einwanderungswelle erlebte, sowohl aus Deutschland, aber mehrheitlich aus Polen. Die Belastungen für die Gemeinde der jüdischen Danziger wurden immer größer, denn durch ihre Ausschaltung im öffentlichen Leben Danzigs wurden die Einnahmen immer geringer, und die sozialen Aufgaben für die Flüchtlinge durch die jüdische Gemeinde immer schwerer zu bewältigen. Durch Hermann Segal wurde in Danzig 1936 die Neue Zionistische Organisation (NZO) gegründet und ihre Jugendgruppe Betar. In überfüllten Versammlungen forderte Segal den Widerstand gegen die englische Palästinapolitik und die Jugend wurde in militärischer Zucht nationaljüdisch ausgebildet. Diese Bewegung stieß jedoch bei den heimattreuen jüdischen Danzigern auf keine Unterstützung, sie setzten weiterhin ihr Vertrauen auf die Schutzverpflichtung durch die Alliierten und den Völkerbund. Von der Jewish Agency wurde in Danzig im gleichen Jahr die Hachschara gegründet, es war ein Erziehungslager für die Jugend, die jedoch nicht militärisch als Kämpfer, sondern als Pioniere für die Aufbauarbeit in Palästina ausgebildet wurde.
Nach der vorzeitigen Abdankung des Völkerbund-Hauptkommissars Sean Lester begann die unheilvollste Episode die Danzig in seiner ganzen Geschichte jemals erlebt hat. Hitler regierte Danzig und die Berliner Gestapo kommandierte die Danziger Polizei. Mitte Mai 1937 wurde die Deutschnationale Partei aufgelöst und am 22.Oktober 1937 wurde die Zentrumspartei verboten.
Als Nachfolger für Sean Lester wurde der Schweizer Professor Carl Jacob Burckhardt vom Völkerbund als Hoher Kommissar nach Danzig berufen. Die Danziger begrüßten ihn als Beschützer, da sie ihren Glauben an die Völkergemeinschaft nicht aufgaben, und die politische Opposition Danzigs forderte Neuwahlen. Leider wurde er den Erwartungen der Danziger nicht gerecht, und seine Passivität machte sich bald bemerkbar. Von einem Vertreter des Völkerbundes durfte und musste die Welt aber mehr verlangen können, als nur ein hilfloser Beobachter und schwächlicher Vertreter einer handlungsunfähigen Organisation zu sein. Im Oktober 1937 wurde der letzte ernsthafte Widerstand der Danziger Opposition durch die Nationalsozialisten gebrochen, ohne das der Hohe Kommissar gemäß vertraglicher Verpflichtung seiner Aufgabe nachkam, und die Danziger Verfassung vor dieser Vergewaltigung schützte. Auch Polen verletzte seine Verpflichtungen gegenüber Danzig, seinem über die Jahrhunderte hinweg wichtigsten Partner versagte es jegliche Unterstützung. Es steuerte selbst auf eine autoritäre Regierungsform zu und es wurden bereits an den polnischen Universitäten Ghettobänke für jüdische Studenten eingerichtet. Polen verbündete sich mit Deutschland gegen Danzig.
Liquidationen und Beschlagnahmungen wurden nun in aller Härte gegen die Juden durchgeführt. Die letzten 100 Seiten des „Danziger Staatsanzeigers“ für 1937 zeigen in aller Deutlichkeit, wie man versuchte die jüdischen Eigentümer loszuwerden, ihr Vermögen jedoch zu behalten. Da die Aufforderung der Nationalsozialisten zum Boykott jüdischer Geschäfte bei den Danzigern wenig Beachtung fand, wandte Forster drastischere Mittel an. An den beiden letzten Sonntagen vor Weihnachten wurden vor jüdischen Geschäften Braunhemden postiert, um die Danziger Kundschaft vom Betreten der Läden abzuhalten.
Wurde bis Oktober 1937 die Auswanderung noch als eine nervöse Übertreibung angesehen, war sie nunmehr ein brennendes Problem. In diesen Tagen hat die jüdische Bevölkerung circa 11.000 Menschen betragen, von denen innerhalb eines Jahres 4.000 Danzig verließen. Für die Auswanderung kamen zunächst drei Gruppen in Frage: Mittellose polnische Juden die nach Polen zurückwanderten; wohlhabende Juden die sich in Palästina, Amerika oder in anderen westlichen Ländern eine neue Heimat suchten; Jugendliche, die im westlichen Ausland ihre Schule vollenden, eine neue Existenz gründen oder sich als Pioniere am Aufbau Israels beteiligen wollten. Da die Gemeinde nicht dazu in der Lage war die Auswanderung zu finanzieren, erklärten die internationalen jüdischen Organisationen Joint, HIAS und HICEM sich hierzu bereit. Noch wichtiger als die Geldmittel waren jedoch gültige Ein- und Ausreisepapiere. Hier hat die Danziger Fremdenpolizei unter der Leitung von Polizeirat Kammer wertvolle Dienste geleistet. Die konsularischen Vertretungen verlangten nämlich vor Ausstellung eines Visums ein Führungszeugnis. Da ein Teil der jüdischen Kaufleute sich jedoch geringfügiger Vergehen strafbar gemacht hatte, hätten sie kein Visum bekommen. Eigenmächtig handelte Polizeirat Kammer indem er straffreie Führungszeugnisse ausstellte und vielen damit die Ausreise erleichterte.[12]
Ebenso war die Stadt eine der Hochburgen von Deutschkonservativen und später nationalsozialistischen Gruppen. Bereits bei den Wahlen am 16. November 1930 wurde die NSDAP zur zweitstärksten Partei, mit der Wahl vom 28. Mai 1933 erlangten die Nationalsozialisten im Volkstage die absolute Mehrheit. Sie bauten diese in der Wahl 1935 noch aus. Ab 1933 war der Status der Freien Stadt weitgehend unumstritten, was im Rahmen des deutsch-polnischen Nichtangriffspaktes vom 26. Januar 1934 bekräftigt wurde.
Die jüdische Gemeinde in der Stadt sah sich zunehmend Repressionen ausgesetzt, Beschwerden beim Hochkommissariat des Völkerbundes blieben wirkungslos. Allerdings verzögerte sich durch Danzigs internationalen Status die Einführung der antijüdischen Nürnberger Gesetze durch die Nationalsozialisten außerhalb des Deutschen Reichs.
Das Gebiet der Freien Stadt Danzig bildete den Gau Danzig der NSDAP. Dieser war abweichend von der staatlichen Gliederung in 9 Kreise der NSDAP eingeteilt: Danzig-Außenstadt, Danziger Höhe, Danziger Innenstadt, Kreis Danziger Niederung, Großes Werder, Langfuhr, Neufahrwasser, Oliva und Zoppot
Gauleiter der NSDAP waren: Hans Albert Hohnfeldt in Danzig (1926), gefolgt von Erich Koch in Königsberg i. Pr. (kommissarisch), gefolgt von MdR Albert Forster aus Fürth (ab 1930).
Am 23. August 1939 setzte der Senat den bisherigen Danziger Gauleiter der NSDAP, Albert Forster, als Staatsoberhaupt ein.
[Bearbeiten] Zweiter Weltkrieg
Mit den Schüssen des deutschen Linienschiffes Schleswig-Holstein auf die Westerplatte begann Deutschland den Polenfeldzug. Das polnische Postgebäude wurde vertragswidrig befestigt und mit polnischem militärischen Schutz versehen. Im Gefecht um das Polnische Postamt in Danzig am 1. September 1939 eroberten Truppen der SS-Heimwehr Danzig die polnische Post; ein Ereignis, dem Günter Grass ein Kapitel seines Romans Die Blechtrommel widmet.
Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs am 1. September 1939 übernahm Albert Forster als selbsternanntes Staatsoberhaupt und Gauleiter unter Aufhebung der Danziger Verfassung die gesamte gesetzgebende und vollziehende Gewalt. Durch Staatsgrundgesetz vom gleichen Tage erklärte er das Gebiet der Freien Stadt Danzig zum Bestandteil des Deutschen Reiches. Dieser Anschluss wurde durch Reichsgesetz vom gleichen Tage in der Berliner Sitzung des Reichstages vollzogen. Die Eingliederung der vormals Freien Stadt Danzig in das deutsche Staatsgebiet, verkündet durch den am 23. August zum Danziger Staatsoberhaupt gewählten Gauleiter Forster, erfolgte als vorgebliche Verfassungsabänderung unter Verfassungsbruch gemäß Art. 49 DanV[13] und war damit völkerrechtswidrig (keine Zustimmung des Völkerbundes) und ungültig. Im späteren Verlauf ging sie am 26. Oktober 1939 im neuen Reichsgau Westpreußen, später in Danzig-Westpreußen auf.
Am 1. September 1939, einen Tag nachdem der Senat die Verdienstmedaille Danziger Kreuz beschlossen hatte, beschoss die Wehrmacht die Westerplatte, und im Gefecht um das Polnische Postamt in Danzig wurde dieses Gebäude erstürmt. Zudem trafen Truppen der Wehrmacht von Ostpreußen aus ein. Polen gelang es nicht, wie vorgesehen innerhalb von sechs Stunden Danzig vom Korridor aus einzunehmen. Etwa 600 in der Stadt verbliebene jüdische Einwohner und hier lebende Polen wurden verhaftet, geschlagen und in Konzentrationslager und Ghettos deportiert (siehe auch KZ Stutthof).
[Bearbeiten] Kriegsende, Flucht, Vertreibung
Nach dem Krieg wurde Danzig von den Siegern jedoch nicht als besetztes Land behandelt, wie etwa Österreich, Sudetenland und das vergleichbare Memelland, sondern als Teil des Deutschen Reiches. Das Gebiet der Freien Stadt Danzig wurde am 30. März 1945[14] in die polnische Wojewodschaft Gdansk und mit dem Gesetz vom 11. Januar 1949[15] in die polnische Staatsverwaltung eingegliedert. Voraussetzungen hierfür gaben die Verwaltungsbestimmungen des Potsdamer Abkommens vom 2. August 1945 (Punkt IX.b, Supplement Nr. 1, Berlin 1946, S. 3–20),[16] das eine spätere friedensvertragliche Regelung vorsah. Laut Antwort 14/3263 der Bundesregierung „hat sich [mit Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrages] nach Einschätzung der beteiligten Mächte die Frage einer weiteren friedensvertraglichen Regelung der Folgen des Zweiten Weltkrieges erledigt.“[17]
Im Umfeld des Rates der Danziger wird die Ansicht vertreten, dass sich diese Aussage nur auf das Verhältnis zwischen Deutschland und Polen beziehen kann, da kein Organ der Freien Stadt Danzig vertragschließender Teil in dem bezugnehmenden Vertrag gewesen sei und sie auch nicht in die Zuständigkeit dieser beiden Staaten gehörte, was die Bundesregierung in der genannten Antwort zuvor einräumte („[…] Danzig hat seit der friedensvertraglichen Regelung nach dem Ersten Weltkrieg nicht mehr zu Deutschland gehört, woran auch die zeitweilige Annexion im Zweiten Weltkrieg aus heutiger völkerrechtlicher Sicht nichts ändert. In Bezug auf die Entwicklung des völkerrechtlichen Status von Danzig hat die Bundesrepublik Deutschland daher mangels völkerrechtlicher Zuständigkeit keine rechtserheblichen Handlungen vornehmen können. In Abschnitt IX des Protokolls der Potsdamer Konferenz vom 2. August 1945 hatten die drei Siegermächte die ‚frühere Freie Stadt Danzig‘ vorbehaltlich einer endgültigen friedensvertraglichen Regelung polnischer Verwaltung unterstellt. […]“).
Im Widerspruch zum Völkerrecht und allen internationalen Vereinbarungen führte das damals kommunistische Polen die Verwaltung jedoch nicht aus, sondern Deportation und Enteignung wurden im März 1945 gegen das autochthone Danziger Staatsvolk durchgeführt. Seither erheben Exilorgane wie der Rat der Danziger den Anspruch, die Interessen der Danziger im Exil zu vertreten. Deren Gründung geht zurück auf die Errichtungsurkunde vom 10. Mai 1947, in welcher der evangelische Bischof von Danzig Gerhard M. Gülzow die Bildung des Rates verordnete, um für die Rechte der Danziger und ihres Staates einzustehen.
[Bearbeiten] Wirtschaft
[Bearbeiten] Handel
Der Handel bildete eine der Hauptgrundlagen der Danziger Wirtschaft. Es wurden am 1. Dezember 1923 insgesamt 5.515 Handels- und Verkehrsunternehmen mit 30.698 beschäftigten Personen gezählt. Die Danziger See- Handelsflotte umfasste 78 Schiffe. Regelmäßiger Personen- und Frachtverkehr bestand mit allen Küsten Nord-Europas und mit den USA und Kanada. Massengüter in Schiffsladungen bezog Danzig aus Skandinavien, Heringe aus Schottland, Kohle aus England, Südfrüchte aus Spanien und Nord-Afrika, Düngemittel und Rohstoffe aus Chile, und Baumwolle, Mehl, Schmalz und Fleischkonserven aus den Vereinigten Staaten. Ausgeführt wurden dagegen große Mengen Holz, hauptsächlich nach England, Belgien und Frankreich,[18] Danzig wurde zum bedeutendsten Holzhafen an der Ostsee.[19] Dieser Bedarf wurde durch das polnische Hinterland gedeckt und in 100 m langen Flößen die Weichsel herunter transportiert.
[Bearbeiten] Industrie
Hier ist traditionsgemäß der Schiffbau hervorzuheben, welcher sich durch seine Leistungen einen guten Weltruf erwarb. Neben Maschinen aller Art wurden auch Schienenfahrzeuge hergestellt. Bedingt durch die großen Mengen an Holz die durch eigene Forstung zur Verfügung standen war auch die Holzindustrie sehr umfangreich. Ferner ist die Verarbeitung von Bernstein zu Schmuck erwähnenswert, der in die ganze Welt exportiert wurde. Auch die Danziger Liköre und Schnäpse waren seit jeher weltweit beliebt, für das Danziger Goldwasser und den Danziger Machandel gilt dies auch heute noch. Sowohl die Tabakindustrie, als auch die Herstellung von Fisch- und Fleischkonserven entwickelten sich immer stärker.[20]
[Bearbeiten] Landwirtschaft
An Lebensmitteln brachte Danzig nicht genügend für seinen eigenen Bedarf hervor. Es mussten daher beträchtliche Mengen eingeführt werden. Mineralische oder sonstige Bodenschätze gab es nicht, man war auf die volle Nutzung des Hafens durch Handel, Industrie und Handwerk sowie die Landwirtschaft angewiesen. Sowohl in der Pferde- und Rindviehzucht als auch beim Getreideanbau wurden hervorragende Ergebnisse erzielt. Von der zur Verfügung stehenden Gesamtfläche waren 57 % Ackerland, 25 % Wald, 8 % Wiesen, und der Rest Umland. Über 37.000 Personen waren in Land- und Forstwirtschaft beschäftigt.[21]
[Bearbeiten] Währung
Am 20. Oktober 1923 wurde als Vorläufer der festen Währung der Danziger Zwischengulden eingeführt, der am 18. Dezember 1923 durch Silber-, Nickel- und Kupfermünzen ersetzt und am 2. März 1924 ganz aus dem Verkehr gezogen wurde. Die Einführung des Danziger Gulden (1 Gulden = 100 Pfennig) erfolgte durch die Bank von Danzig als Notenbank. Sie wurde am 5. Februar 1924 mit einem voll eingezahlten Kapital von 7,5 Millionen Gulden gegründet und eröffnete am 17. März 1924 ihren Geschäftsbetrieb. Der Diskontsatz betrug anfangs 12 % und ab dem dem 11. Mai 1926 7 %. Die Bank hatte das Recht, Guldennoten im Höchstbetrag von 100 G pro Kopf jedes Staatsbürgers (ca. 40 Millionen Gulden) herauszugeben. Der Gulden war an die britische Währung gekoppelt, 25 Gulden entsprachen 1 britischen Pfund. In dieser Zeit der weltweiten Inflation war der Danziger Gulden eine der beiden stabilsten Währungen.[22]
Am 15. Oktober 1939 wurde der Danziger Gulden abgeschafft und durch die Reichsmark zum Kurs von 0,70 RM umgetauscht.
Danzigs Währungsdeckung war in der Bank von England deponiert. Auf Beschluss der „Drei-Parteien-Kommission“ (USA, England, Frankreich) in Brüssel wurde dieser Goldlagerbestand im Jahre 1976 an das damals kommunistische Polen ausgeliefert.[23]
[Bearbeiten] Justiz und Verfassung
Nach Konstituierung der Freien Stadt übernahm das neu gegründete Danziger Obergericht die bisherigen Aufgaben des Reichsgerichts in Leipzig, des Berliner Kammergerichts und des Danziger Oberlandesgerichts. Im Übrigen blieb die bisherige Gliederung in ein Landgericht und vier Amtsgerichte bestehen.
Die geschichtliche Bezeichnung Hansestadt wurde der Freien Stadt Danzig von den Alliierten und Assoziierten Hauptmächten verweigert. Im Übrigen trat der genehmigte Verfassungsentwurf als Danziger Verfassung am 11. August 1920 in Kraft; Veränderte Fassung vom 14. Juni 1922[24]
Danach fungierte als oberste Regierungsbehörde der Präsident des Senats. Dieser war seinerseits dem Parlament, d. h. dem Volkstag verantwortlich. Ein Staatsoberhaupt war nicht vorgesehen.
Am 6. Dezember 1920 erklärte sich die Verfassunggebende Versammlung zum Volkstag mit der Amtsdauer bis zum 31. Dezember 1923, Heinrich Sahm wurde mit 68 von 120 Stimmen zum Präsidenten der Freien Stadt Danzig gewählt.
Die eigentliche Stadt Danzig verlor ihre kommunale Selbständigkeit. Sie blieb zwar als Stadtgemeinde und Stadtkreis bestehen; ihre gemeindlichen Angelegenheiten galten aber als solche des Staates und wurden von Senat und Volkstag wahrgenommen. Einen Oberbürgermeister der Stadt Danzig gab es damit nicht mehr.
Die übrigen bisherigen Verwaltungsbehörden wurden den Danziger Verhältnissen angepasst und blieben im Allgemeinen bestehen.
Die Freie Stadt Danzig stand unter dem Schutz des Völkerbundes, der einen Hochkommissar[25] in Danzig einsetzte. Dieser entschied alle Streitigkeiten zwischen dem Freistaat und Polen als erste, der Völkerbundsrat in Genf als nächste, und Internationaler Gerichtshof in Den Haag als letzte Instanz.
[Bearbeiten] Verwaltungsgliederung
Der Versailler Vertrag verfügte mit seinem Inkrafttreten am 10. Januar 1920 in den Artikeln 100 bis 108 die Abtretung von Kreisen und Kreisteilen der preußischen Provinz Westpreußen, Regierungsbezirk Danzig, an die Alliierten und Assoziierten Hauptmächte zur Bildung der Freien Stadt Danzig.[26]
Aus den früheren Kreisen: Berent (teilweise), Danzig-Stadt, Danziger Höhe (teilweise), Danziger Niederung (teilweise), Dirschau (teilweise), Elbing (teilweise), Karthaus (teilweise), Marienburg (Westpr.) (teilweise), Neustadt i. Westpr. (nur Stadtgemeinde Zoppot) entstanden folgende neuen Kreise:
- Stadtkreis Danzig,
- Stadtkreis Zoppot,
- Landkreis Danziger Höhe,
- Landkreis Danziger Niederung und
- Landkreis Großes Werder.
Hierfür wurden die früheren Kreise und Kreistrümmer wie folgt zusammengeschlossen:
- Der Stadtkreis Danzig blieb in seiner bisherigen Form bestehen.
- Die Restkreise Berent, Dirschau (westlich der Eisenbahn Dirschau-Hohenstein liegende Ortschaften) und Karthaus traten zum Kreis Danziger Höhe.
- Der Restkreis Dirschau (östlich der Eisenbahn Dirschau-Hohenstein liegende Ortschaften) trat zum Kreis Danziger Niederung.
- Die Restkreise Elbing und Marienburg (Westpr.) bildeten den neuen Kreis Großer Werder, der am 20. Oktober. 1923 in Großes Werder umbenannt wurde. Sein Verwaltungssitz war vorläufig Marienburg (Westpr.), endgültig dann ab April 1920 die Stadtgemeinde Tiegenhof.
- Der Restkreis Neustadt i. Westpr. (nur Stadtgemeinde Zoppot) wurde zum neuen Stadtkreis Zoppot umgebildet.
Zum 24. Dezember 1920 wurde die Nordostgrenze der Freien Stadt Danzig zugunsten des Deutschen Reiches dahingehend abgeändert, dass die Landgemeinden Pröbbernau aus dem Landkreis Danziger Niederung und die Landgemeinde Zeyerniederkampen und der Gutsbezirk Nogathaffkampen aus dem Landkreis Großes Werder an den Landkreis Elbing zurückfielen. Jedoch blieben die Landgemeinden Zeyer und Zeyervorderkampen bei der Freien Stadt Danzig.
Zum 1. Juli 1926 und 15. August 1933 fanden größere Eingemeindungen zugunsten des Stadtkreises Danzig statt, 1929 wurden die im Danziger Gebiet noch bestehenden Gutsbezirke aufgelöst und mit anderen Landgemeinden vereinigt. Ausgenommen von dieser Regelung wurden lediglich die unbewohnten Forstgutsbezirke, die bestehen blieben.
Im übrigen veränderten sich die inneren Verwaltungsgrenzen bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges im wesentlichen nicht mehr.
[Bearbeiten] Post
Das Post-, Telegraphen- und Fernsprechwesen in der Freien Stadt Danzig wurden von Danzig unbeschränkt betrieben und verwaltet. Daneben hatte auf Grund des Versailler Vertrages Polen das Recht, einen Post-, Telegraphen- und Fernsprechdienst für den Verkehr zwischen Polen und dem Hafen von Danzig sowie zwischen dem Ausland und Polen über den Danziger Hafen einzurichten. Hierdurch wurde indes der Post-, Telegraphen- und Fernsprechverkehr der Danziger Postverwaltung mit Polen nicht beschränkt.
Danzig gab auch eigene Briefmarken heraus, siehe dazu Danziger Postgeschichte.
Die Postversorgung wurde von Polen exzessiv dahin ausgelegt, dass am 5. Januar 1925 im gesamten Stadtgebiet zehn polnische Briefkästen aufgehängt wurden und polnische Postbedienstete in Danzig ihre Briefzustellungen vornahmen. Es entspann sich über die Zulässigkeit dieser Maßnahmen ein längerer Streit zwischen den Danziger und polnischen Behörden. Der in dieser Sache angerufene Völkerbundsrat traf daraufhin auf das Gutachten des Ständigen Internationalen Gerichtshofs vom 11. Mai 1925 die Entscheidung, dass in einem näher umgrenzten Gebiet, das den Hafen und die gesamte Danziger Innenstadt umfasste, polnische Postkästen aufgehängt bleiben durften.
[Bearbeiten] Zoll
Die Organisation des Zolldienstes stand der Regierung der Freien Stadt Danzig zu. Das Landeszollamt erhob die Zölle durch Danziger Beamte nach dem polnischen Zolltarif, sowie die Verbrauchs- und Verkehrsabgaben nach den Danziger Gesetzen. Mehr als ein Drittel – 34 Prozent – aller im Danzig-polnischen Zollgebiet aufkommenden Zolleinnahmen wurden in der Freien Stadt Danzig erhoben, der Danziger Staatskasse verblieben nur 7,31 %.
[Bearbeiten] Verkehr
Danzig war seit jeher ein idealer und wichtiger Verkehrsknotenpunkt für den europäischen und den Welthandel. Hier treffen die Landwege, Binnenschiffahrtswege und Hochseerouten zusammen. Bis 1945 gab es keine spürbare Klimaerwärmung. Es kam oft vor, dass die Ostsee zufror. Bedingt durch die vorgeschobene Halbinsel Hela liegt Danzig vor Stürmen geschützt in der Danziger Bucht und in den meisten Wintern bleibt der Hafen eisfrei.
[Bearbeiten] Eisenbahnverkehr
Die Verwaltung der Eisenbahnen (Fernverkehr) im Gebiete der Freien Stadt wurden gemäß Artikel 104 des Versailler Vertrages der Republik Polen übertragen. Dienstsprache und Aufschriften blieben deutsch. Kleinbahnen und Straßenbahnen wurden von Danzig betrieben.
Der Güterumschlag der Bahn mit dem Danziger Hafen betrug im Jahre 1922 ca. 3 Mio. Tonnen, im Jahre 1923 ca. 2,5 Mio. Tonnen.
Im Personenverkehr bestanden direkte D-Zug-Verbindungen zu allen Zentren in Deutschland, Polen und den östlichen Staaten.
[Bearbeiten] Straßenverkehr
Das Danziger Unterscheidungskennzeichen (ovales Nationalitätszeichen) für Kraftfahrzeuge war „DA“.[27] Das Kraftfahrzeugkennzeichen (Nummernschild) dagegen begann mit DZ gefolgt von einer 1- bis 5-stelligen Nummer. 1956 wurden für die 1945 besetzten Ostgebiete des Deutschen Reiches und das Gebiet der Freien Stadt Danzig Kürzel reserviert, so DZ für Danzig (auch BR für Breslau, KP für Königsberg i. Pr. Siehe auch Ostzonenverzeichnis).
[Bearbeiten] Luftverkehr
Das Danziger Staatszugehörigkeitszeichen für Flugzeuge war gemäß Verordnung über Luftverkehr vom 6. Januar 1937 (GBl. f. d. FS Danzig Nr. 8 vom 28. Januar 1937, Seite 29 ff.) aus den Buchstaben YM gebildet (gefolgt von einer Zahlen- und Buchstabenkombination); das Zeichen war gemäß diesem Gesetz mit der Staatsflagge am Heck sichtbar am Flugzeug zu führen.
Der Danziger Flughafen wurde 1923 in Langfuhr eröffnet und bildete den wichtigsten Knotenpunkt im skandinavisch-baltischen Raum Europas. Die Linie Danzig–Marienburg wurde täglich öfter geflogen. Mehrmals in der Woche verkehrten im unmittelbaren oder im Anschlußverkehr Flüge nach Berlin, Hamburg, Amsterdam, London, Kopenhagen, Warschau, Krakau, Lemberg, Königsberg, Riga, Moskau, Helsingfors und Stockholm. Es bestanden 1923 drei Danziger Luftverkehrsgesellschaften die Personen und Post beförderten: Danziger Luftpost – Danziger Luftreederei – Danziger Lloyd-Luftdienst.[28]
[Bearbeiten] Schiffsverkehr
Zur Verwaltung des Hafens war ein Hafenausschuß eingerichtet worden, der aus jeweils 5 Danziger und polnischen Mitgliedern bestand, mit einem vom Völkerbund bestimmten Präsidenten schweizerischer Nationalität. Diesem Hafenausschuß war auch die Verwaltung der Weichsel in ihrem Laufe durch das Danziger Gebiet übertragen. Danzig besaß außerdem auch einen Freihafen.
Gleichwohl schuf Polen in den Folgejahren nach 1920 eine durch Polen allein kontrollierbare sichere Umgehung des Freistaates: nördlich von Danzig legte Polen den neuen Hafen Gdynia auf dem Gebiet der alten deutschen Landgemeinde Gdingen an und verband ihn über die neue Kohlenmagistrale durch den polnischen Korridor mit dem polnisch gewordenen ostoberschlesischen Industriegebiet.
Bereits im Jahre 1933 übertraf der Güterumschlag über Gdingen (Gdynia) den des Danziger Hafens mit wirtschaftlich ernst zu nehmenden Folgen. Damit wäre zumindest das für die Stadt Danzig sehr gefährliche polnische Munitions-Depot auf der Westerplatte hinfällig geworden, welches von den Bürgern als permanente Bedrohung wahrgenommen wurde. Hinzukommt, dass die Westerplatte vor dem 1. Weltkrieg der Lieblingsstrand und das Naherholungsgebiet der Danziger war.
[Bearbeiten] Natur
Ein aus Schweden herüber driftender Gletscher hat in der Eiszeit im Danziger Gebiet deutliche Spuren hinterlassen und diese Landschaft geprägt. Ein Teil hiervon ist der pommerellen-ische Höhenrücken mit Hügeln, Tälern, Flüssen und Seen, welcher durch die Radaune, den historischen Trinkwasserfluß Danzigs, in nord und süd geteilt wird. Die Bodenbeschaffenheit wechselt ständig zwischen Lehm, Sand und Sumpf, stellenweise gibt es auch Landstriche die mit großen und kleinen Steinen und sogar Findlingen bestückt sind. Wälder befanden sich hauptsächlich auf den Danziger Höhen, einige am Dünungsgürtel, in der Ebene dem Danziger Werder jedoch nur an der Montauer Spitze. Torfmoore fanden sich in großer Anzahl auf der Höhe aber auch im Werder. Der mächtigste Strom des Freistaates war die Weichsel. Ihre ganze Länge beträgt 1068 km, wovon 20 %, also die Mündungsarme, zu Danzig gehörten. Das Mündungsgebiet von Weichsel und Nogat nennt man Weichseldelta. Beim Eintritt in das Danziger Staatsgebiet an der Montauer Spitze liegt die Weichsel noch acht Meter über dem Pegel der Ostsee. Die Strecke bis zur Mündung bei Schiewenhorst – Nickelswalde beträgt 50 km, ein so flaches Gefälle weisen nur die Danziger Niederungsflüsse auf. An seiner tiefsten Stelle liegt das Danziger Land 2,5 Meter unter dem Meeresspiegel.[29] Landschaftsschutz und Landgewinnung durch Eindeichung und Melioration haben im Weichseldelta die gleich große Bedeutung wie in den Niederlanden. Welche Gefahren bei einem Dammbruch lauerten beschrieb Theodor Storm sehr eindringlich in seiner Novelle Der Schimmelreiter. Ein weiterer Fluss ist die Mottlau, sie entspringt in der Nähe von Dirschau, trat bei Güttland in den Freistaat ein und erreicht schließlich den Danziger Hafen, wo sie am Krantor vorbei die Speicherinsel umfließt und in die Danziger Bucht mündet. Der Naturschutz, wie wir ihn heutzutage kennen und fördern, wurde insbesondere durch den Danziger Hugo Conwentz entwickelt.
[Bearbeiten] Konfessionen
Nach Religionsbekenntnis wurden 1924 gezählt: 220.731 Evangelische, 140.797 Katholiken, 9.239 Juden, 5.604 Mennoniten, 2.129 Dissidenten, 1.934 Reformierte, 1.093 Baptisten, 410 Freireligiöse, 1.394 Anhänger anderer Religionsgemeinschaften (z. B. Hugenotten, ), sowie 664 Religionslose. [30]
In den 1920er-Jahren wurde Danzig zu einem Zentrum der jüdischen Auswanderung aus dem Osten nach Übersee. Zwischen 1920 und 1925 emigrierten 60.000 Juden über Danzig nach Amerika und Kanada. Aber auch die Einwanderung von Juden aus Ost und West nach Danzig entwickelte sich sprunghaft mit weittragender Bedeutung für die Danziger Wirtschaft und das jüdische Geistesleben. Auf Grund gleicher Sprache und anerkannter Ausbildung siedelten sich viele Ärzte, Anwälte, Händler und Banken aus Deutschland hier in Danzig an und förderten jenen Geist, der die Danziger Börse zu internationaler Bedeutung erhob. War in den Jahrzehnten zuvor die Mitgliederzahl der jüdischen Danziger Gemeinden konstant geblieben, so stieg sie jetzt um das vierfache an. Keine Gemeinde im deutschsprachigen Raum hatte jemals solch einen Zuwachs zu verzeichnen, er ist nur mit der periodischen Einwanderung in Amerika vergleichbar. Mit der Gründung des „OSE“, dem ostjüdischen Verein, wurden viele soziale Einrichtungen geschaffen wie Theater, Kindergarten, Volksküche, Kleiderkammer, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung. Außerdem unterhielt die OSE in den Räumen der ehemaligen Friedländerschen Schule am Jakobstor 13 eine Poliklinik. Auch Vertreter von „Misrachi“ und „Aguda“ nahmen aktiv am Gemeindeleben teil und wurden als Vertreter der jüdischen Volkspartei in die Gemeindeverwaltung gewählt. Für die polnischen Juden, deren verfassungsmäßige Rechte in Polen mit Füßen getreten wurden, war Danzig in dieser Zeit eine Oase der Freiheit und der Hoffnung und sie nahmen für sich den Schutz der polnischen Minderheit Danzigs in Anspruch. Durch seinen internationalen Status wurde Danzig von internationalen jüdischen Organisationen zur Durchführung von Tagungen und Konferenzen gewählt. Auch der Zusammenschluß der jüdischen Jugend aus der ganzen Welt zum „Weltverband der jüdischen Jugend“ wurde am 2. September 1924 im Schützenhaus vollzogen unter Teilnahme von David Ben Gurion. Eine für jüdische Danziger historische Konferenz wurde am 21. März 1926 abgehalten. Diese Weltkonferenz der Hechaluz wurde erstmalig in hebräischer Sprache durchgeführt. Die Begrüßung erfolgte durch Dr. Leibowitz für die „Zionistische Organisation“ in Danzig, Dr. Landau für das „Danziger Palästina-Amt“ und Ephraim Reiser für „Brith Hanoar“, der Hauptredner war Ben Gurion. Im Jahre 1927 wurde die Synagoge in Langfuhr erbaut und am 25. September eingeweiht.
Durch die Tagungen wurde die nationaljüdische Erziehungsarbeit der zionistischen Organisation sehr gefördert. Die Gemeindeverwaltung und die Mehrheit der altansässigen jüdischen Danziger standen dieser Bewegung jedoch teilnahmslos oder gar feindlich gegenüber. Zwischen dem Nationalsozialismus von außen und der nationaljüdischen Bewegung im Innern stehend, glaubte die Gemeindeführung, für die Erhaltung des deutschen Charakters der Gemeinde sorgen zu müssen. Das Ergebnis war positiv: indem die Entfaltung jüdischen Lebens nach Ost und West gerichtet war, erfüllten die Juden die der Freien Stadt Danzig bei ihrer Gründung gegebene Mission, eine Brücke zwischen Ost und West zu bilden. Die zionistische Organisation, deren Führung in den Händen altansässiger Danziger blieb, dachte nicht daran, den deutsch-kulturellen Charakter der Gemeinde zu ändern.
[Bearbeiten] Personalien
[Bearbeiten] Reichskommissar
- Regierungspräsident Lothar Foerster (1919–1920)
[Bearbeiten] Militärgouverneur
- Sir Reginald Tower, Großbritannien (1920)
[Bearbeiten] Präsidenten des Senats
- Dr. h. c. Heinrich Sahm (1920–1931)
- Dr. Ernst Ziehm, DNVP (1931–1933)
- Dr. Hermann Rauschning, NSDAP (1933–1934)
- Arthur Greiser, NSDAP (1934–1939)
[Bearbeiten] Präsidenten des Volkstags
- Wilhelm Reinhard (1920–1921)
- Adalbert Mathaei (1921–1921)
- Adolf Treichel (1921–1923)
- Julius Gehl (1923–1924)
- Adolf Treichel (1924–1926)
- Alfred Semrau (1926–1928)
- Fritz Spill (1928–1930)
- Julius Gehl (1930–1931)
- Wilhelm von Wnuck (1931–1933)
- Franz Potrykus (1933–1933)
- Wilhelm von Wnuck (1933–1936)
- Edmund Beyl (1937–1939)
[Bearbeiten] Hochkommissare
- Edward Lisle Strutt, Großbritannien (1920, geschäftsführend)
- Bernardo Attolico, Italien (1920, stellvertretend)
- Generalleutnant Sir Richard Haking, Großbritannien (1921)
- Mervyn Mc Donnell, Großbritannien (1923)
- Joost Adriaan van Hamel, Niederlande (1925)
- Conte Manfredo Gravina, Italien (1929)
- Helmer Rosting, Dänemark (1932)
- Seán Lester, Irland (1934)
- Professor Carl Jacob Burckhardt, Schweiz (1937)
[Bearbeiten] Staatsrechtliche Kontinuität
Ungeachtet der seit 1945 ununterbrochen vollendeten Tatsache der uneingeschränkten Souveränitätsausübung Polens über das Territorium der Freien Stadt Danzig, bleibt die Frage eines eventuellen Untergangs der Freien Stadt Danzig als Staat unter Juristen und Politologen aus völkerrechtlicher und staatsrechtlicher Sicht umstritten. Unter anderem entfällt auf der einen Seite das Argument einer Wirksamkeit der Eingliederung der Freien Stadt 1939 durch das Deutsche Reich, auf der anderen Seite wäre eine polnische Annexion 1945 (die selbst Polen als Grundlage seines Besitztitels verneint) völkerrechtlich ebenso konfliktös, da das polnische Dekret der Inkorporation der Freien Stadt in den polnischen Staat bereits am 30. März 1945 stattfand; Diese Inkorporation fand also sowohl noch während des Krieges, als auch mehrere Monate vor der Potsdamer Konferenz (2. August 1945), zu der die Unterstellung der Freien Stadt Danzig der Verwaltung des polnischen Staates, jedoch nicht die staatliche Eingliederung, erst effektiv von den Siegermächten konkretisiert wurde. Bei den vergangenen Konferenzen der Alliierten in Teheran und in Jalta wurde weder die Verwendung der Territorien der Freien Stadt Danzig noch der Ostgebiete des Deutschen Reiches behandelt beziehungsweise abschließend entschieden. Da das Thema Danzig auch bei den Verträgen 1989–1992 zwischen den deutschen Staaten und den Alliiertenvertretern als auch zwischen Deutschland und Polen stets ausgeklammert wurde, könnte rechtlich eine Argumentation nicht auszuschließen sein, Danzig sei nach wie vor gemäß den Bestimmungen des Friedensvertrages von Versailles von 1918 zu behandeln.
In der Nachkriegszeit vertraten bundesdeutsche Rechtswissenschaftler im Allgemeinen die Ansicht, dass die Annektion durch das Deutsche Reich 1939 völkerrechtswidrig war und die Einverleibung in den polnischen Staat 1945 nichts an der de jure Fortexistenz der Freien Stadt Danzig geändert habe. Die Danziger, die damals in der Bundesrepublik lebten, galten so als Doppelstaatler. Das ehemalige Danziger Staatsgebiet befand sich unter Verwaltung des polnischen Staates und eine endgültige Regelung wäre einem noch abzuschließenden Friedensvertrag vorbehalten.[31] Später rückte man von diesem Standpunkt ab, so schrieb der Völkerrechtler Theodor Schweisfurth 2006: „[…] Heute ist das Danziger Gebiet unbestritten Bestandteil des polnischen Staates. Die Erstreckung der territorialen Souveränität Polens auf dieses Gebiet kann venünftigerweise nicht anders als durch Ersitzung verstanden werden.“[32] Die Einschätzung von Prof. Dr. Schweisfurth, der zum Zeitpunkt seines Artikels fälschlicherweise vom Untergang des Rates der Danziger ausging, wurde im neuesten Danzig-Artikel der Max-Planck-Encyclopedia of Public International Law (Oxford University Press) vom Mai 2009 noch einmal revidiert. In völkerrechtlichen Fragen entsprechen Artikel und Gutachten der Encyclopedia der herrschenden Meinung. Darin heißt es zur völkerrechtlichen Lage der Freien Stadt u. a.:
- (…) 26. Obgleich heute die ‚de facto‘ Affilation Danzigs in Polen nicht in Frage gestellt werden kann, ist es fraglich, ob die Freie Stadt noch ‚de jure‘ existiert. (…) Polen betrachtet sich nicht mehr an den Friedensvertrag von Versailles gebunden zu sein, da Deutschland und die Obrigkeiten der Freien Stadt diesen 1939 verletzten. (…) 27. Betrachtet man sie als Staat, hörte die Freie Stadt 1945 nicht auf zu existieren (→ Staatensukzession) (…). Polen könnte einen Besitztitel durch Ersitzung erlangt haben. Es hat seit 1945 ununterbrochen und effektiv auf dem Gebiet Eigentumshandlungen ausgeübt und demonstrierte ‚aminus domini‘ den Anspruch auf den Besitz und darauf, Dritte von dessen Nutzung auszuschließen (…). Der von Vereinigungen Danziger Staatsangehörigen gewählte und die Repräsentanz der Freien Stadt in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht beanspruchende Rat der Danziger ficht ihren Untergang als Staat an. (…) Die Klarstellung des Status der Freien Stadt, unter Beteiligung ihrer Vertreter, der Vereinten Nationen (…) und Polens, blieb bislang aus; ob die Voraussetzungen der polnischen Ersitzung erfüllt sind, bleibt zweifelhaft. (…)[33]
Der Rat der Danziger ist eine derzeit (2009) aus fünf Personen bestehende, in Berlin ansässige, vereinsrechtlich nicht eingetragene Einrichtung, die am 10. Mai 1947 aus der kirchlich organisierten Sammelbewegung der geflüchteten und vertriebenen Staatsbürger der Freien Stadt Danzig gebildet sowie durch Wahlen seit 1951 bestätigt wurde. Der Rat tagt heute in seiner 9. Wahlperiode. Diese Einrichtung erfüllt seit 2006 auch die Aufgaben ihres früher separaten Exekutivausschusses, der „Vertretung der Freien Stadt Danzig“.
[Bearbeiten] Das europäische Danzig
In dem „Ishii-Bericht“ an den Völkerbundsrat vom 17. November 1920 wird die Freie Stadt Danzig ausdrücklich als „state in the international organisation of Europe“ bezeichnet. Danzig hat auch alles getan, diesem Anspruch gerecht zu werden. So wurden allein im Jahre 1926 bis Mitte 1927 16 internationale Verträge und 7 Konventionen unterzeichnet. Danzig trat auch als Unterzeichnerstaat dem Kellogg-Briand-Pakt zur Ächtung des Krieges bei der am 27. August 1928 in Paris geschlossen wurde, sowie dem Litwinow-Protokoll das am 9. Februar 1929 in Moskau zunächst von Lettland, Estland, Polen, Rumänien und der Sowjetunion unterzeichnet wurde, dem sich später jedoch auch die Freie Stadt Danzig, Litauen, Persien, Türkei und Afghanistan anschlossen.[34]
[Bearbeiten] Verweise
[Bearbeiten] Literatur
- Hans Viktor Böttcher: Die Freie Stadt Danzig: Wege und Umwege in die europäische Zukunft; Historischer Rückblick, staats- und völkerrechtliche Fragen. 2. Aufl., Bonn 1997, ISBN 3-88557-149-8
- Prof. Dr. Gilbert H. Gornig Das rechtliche Schicksal der Danziger Kulturgüter seit 1939/45 am Beispiel der Naturforschenden Gesellschaft zu Danzig. Ein Rechtsgutachten. Verlag Wissenschaft und Politik Köln 1999, ISSN 1434-8616, ISBN 3-8046-8841-1
- Peter Hüttenberger: Die Gauleiter. Studie zum Wandel des Machtgefüges in der NSDAP. Stuttgart (Deutsche Verlags-Anstalt) 1969 (= Schriftenreihe der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte)
- Peter Oliver Loew: Danzig und seine Vergangenheit 1793–1997. Die Geschichtskultur einer Stadt zwischen Deutschland und Polen (= Einzelveröffentlichungen des Deutschen Historischen Instituts Warschau), fibre Verlag, Osnabrück 2003
- Dieter Schenk: Hitlers Mann in Danzig. Gauleiter Forster und die Verbrechen in Danzig-Westpreußen. Dietz, Bonn 2000, ISBN 3-8012-5029-6
- Entscheidungen des Permanent Court of International Justice zur Freien Stadt Danzig (online)
- Pressestelle des Senats der Freien Stadt Danzig: Die Freie Stadt Danzig. Ihr Aufbau und ihre Wirtschaft. Danzig 1926
- Dr. Jürgensen: Die Freie Stadt Danzig, Kafemann, Danzig 1924/1925
- Wolfgang Ramonat: Der Völkerbund und die Freie Stadt Danzig 1920–1934, Studien zur Militärgeschichte, Militärwissenschaft und Konfliktforschung, Biblio Verlag Osnabrück 1979, ISBN 3-7648-1115-3
- Samuel Echt: Die Geschichte der Juden in Danzig, Verlag Gerhard Rautenberg 1972, ISBN 3-7921-0095-9
- Hans Viktor Böttcher: Johann Rist und die Stadt Danzig: „Zuschrift“ der Dichtung Neues Musikalisches Seelenparadies – zweiter Teil – an die Stadt Danzig im Jahre 1662, Bund d. Danziger, Lübeck 1991, ISBN 3-926482-03-6
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ http://home.arcor.de/iframe/dontdelete/danzigbevoelkerung.pdf
- ↑ Wolfgang Ramonat: Der Völkerbund und die Freie Stadt Danzig 1920–1934
- ↑ Christoph M. Kimmich: The Free City, Danzig and German Foreign Policy 1919–1934, (1968) S. 1ff.
- ↑ Grünbuch der Vertretung der Freien Stadt Danzig, Lübeck 1965, S. 7
- ↑ Hans Viktor Böttcher: Die Freie Stadt Danzig – Wege und Umwege in die europäische Zukunft.
- ↑ Danziger Neueste Nachrichten vom 16. November 1920
- ↑ Wolfgang Ramonat: Der Völkerbund und die Freie Stadt Danzig 1920–1934.
- ↑ Die Freie Stadt Danzig, ihr Aufbau und ihre Wirtschaft, Pressestelle des Senats der Freien Stadt Danzig, 1926
- ↑ Danziger Verfassung
- ↑ Bericht des Hohen Kommissars vom 6. Januar 1934
- ↑ DNN, 1. November 1933
- ↑ Samuel Echt: Die Geschichte der Juden in Danzig, Gerhard Rautenberg Verlag, 1972
- ↑ Verfassung der Freien Stadt Danzig vom 17. November 1920, geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 1920 (GBl. 1922 S. 141), Gesetz vom 17. Mai 1921 (GS 1922 S. 142), Gesetz vom 4. April 1922 (GS 1922 S. 144), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 14. Juni 1922, geändert durch Gesetz vom 4. Juli 1930 (GBl. S. 179)
- ↑ pl. Eingl.-Dekret 30. März 1945
- ↑ Ustawa, November 1949
- ↑ Potsdamer Abkommen
- ↑ Antwort auf die kleine Anfrage der PDS-Fraktion, Drucksache 14/3263 (PDF)
- ↑ Dr. Jürgensen: Die Freie Stadt Danzig, Danzig 1924/25
- ↑ Samuel Echt: Die Geschichte der Juden in Danzig
- ↑ Die Freie Stadt Danzig. Ihr Aufbau und ihre Wirtschaft. Pressestelle des Senats der Freien Stadt Danzig, Danzig 1926
- ↑ Pressestelle des Senats der Freien Stadt Danzig: Die Freie Stadt Danzig. Ihr Aufbau und ihre Wirtschaft. Danzig 1926
- ↑ Die Freie Stadt Danzig. Ihr Aufbau und ihre Wirtschaft. Pressestelle des Senats der Freien Stadt Danzig, 1926
- ↑ Editions A. Pedone: Revue Gènèrale de Droit International Public, TOME LXXXI-1977, Revue publièe avec le concours du C.N.R.S.
- ↑ http://www.verfassungen.de/de/x/danzig22.htm
- ↑ http://www.worldstatesmen.org/Poland.htm#Danzig
- ↑ http://www.versailler-vertrag.de/vv3a.htm#311
- ↑ http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_741_11/app3.html]
- ↑ Reinhold Mantau: Heimatkunde der Freien Stadt Danzig, Danzig 1924
- ↑ Reinhold Mantau: Heimatkunde der Freien Stadt Danzig, Danzig 1924
- ↑ Dr. Jürgensen: Die Freie Stadt Danzig, Danzig
- ↑ stellvertretend s.v. Danzig. In: Strupp/Schlochau: Wörterbuch des Völkerrechts Bd. 1, Berlin 1960, S. 307–310.
- ↑ Theodor Schweisfurth: Völkerrecht, Tübingen 2006, S. 290; vgl. mit ders. Danzig. In: Encyclopedia of Public International Law, Bd. 12 Geographic Issues, Amsterdam 1990, S. 83–89.
- ↑ freie Übersetzung aus: Prof. Dr. Christian Hattenhauer, Rdnr. 26, 27, Rüdiger Wolfrum: „Danzig, Free City of“, Max Planck Encyclopedia of Public International Law (MPEPIL) online edition, Oxford University Press, Mai 2009.
- ↑ Wolfgang Ramonat: Der Völkerbund und die Freie Stadt Danzig 1920–1934

