Freizügigkeit

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wechseln zu: Navigation, Suche

Freizügigkeit bezeichnet grundsätzlich die Wahrnehmung oder das Ausleben von Freiheiten, sei es auch gegen geltende Moralvorstellungen.

Im juristischen Sprachgebrauch ist es das Recht einer Person zur freien Wahl des Wohn- und Aufenthaltsortes und wird auch benutzt zur Bezeichnung der freien Wahl des Ortes der Berufsausübung und die Freizügigkeit für Kapitalbewegungen [1], die korrekt als Kapitalverkehrsfreiheit bezeichnet wird.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Deutschland

[Bearbeiten] Freie Wahl des Wohn- und Aufenthaltsortes

In der Weimarer Verfassung von 1919 wird zum ersten Mal in der deutschen Geschichte die Freizügigkeit in der Verfassung gewährt.

In dem Deutschland nach 1949 ist Freizügigkeit garantiert durch Art. 11 des Grundgesetzes, allerdings nur für deutsche Staatsangehörige. Sie umfasst auch das Recht, allen beweglichen Besitz an den gewählten Ort mitzunehmen und dort einem Beruf nachzugehen (wirtschaftliche Freizügigkeit).

Eine Einschränkung der Freizügigkeit ist im geringen Maße nur möglich zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutz der Jugend vor Verwahrlosung oder Vorbeugung strafbarer Handlungen. Ferner kann daneben nach dem Ausländerrecht (vor allem für Asylbewerber) eine Einschränkung erfolgen, z.B. auf einen Landkreis oder ein Bundesland. Dies hat unter anderem den Hintergrund, dass die Person für die Verwaltung greifbar sein muss.

Um den finanziellen Lastenausgleich zu fördern, kann der Staat außerdem die Freizügigkeit bei Menschen beschränken, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Vom Schutzbereich wird auch die negative Freizügigkeit umfasst.

Freizügigkeitseinschränkungen aus diesem Grund gab es in der Nachkriegszeit; in jüngerer Zeit wieder für Arbeitslosengeld II-Empfänger und die deutschstämmigen Spätaussiedler aus Osteuropa. Diese Menschen verlieren ihren Sozialhilfeanspruch, wenn sie den ihnen zugewiesenen Wohnort verlassen und umziehen. Diese Einschränkung hat das Bundesverfassungsgericht durch Urteil vom 17. März 2004 (1 BvR 1266/00) für verfassungsgemäß erklärt.

Beabsichtigt ein Alg-II-Empfänger während des Bezugs einen Wohnungswechsel, ist er verpflichtet, vor Vertragsabschluss die Zustimmung des zuständigen Trägers des Alg II einzuholen. Bei unter 25-Jährigen werden ansonsten die Regelleistung auf 80 % und die erstatteten Kosten der Unterkunft auf 0,00 € gekürzt.

[Bearbeiten] Freie Wahl des Ortes der Lehre oder der Berufsausübung

Auch Schüler und Studenten erhalten Wohngeld nur, wenn es bei den Eltern nicht ausreichend Wohnraum gibt, unabhängig von deren Wohnort. Wenn Schüler und Studenten bei ihren Eltern ausziehen wollen und bedürftig sind, erhalten sie also kein Wohngeld.

Neben der allgemeinen Freizügigkeit für Unionsbürger nach Art. 18 EGV existieren spezielle Ausprägungen in Form der Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 39 EGV) und die Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EGV) sowie der Dienstleistungsfreiheit für Unternehmen und Selbständige, die im Art. 49 EGV geregelt ist.

[Bearbeiten] Schweiz

In der Schweiz ist die Freizügigkeit als Niederlassungsfreiheit in Artikel 24 der Bundesverfassung allen Schweizer Bürgern als Grundrecht garantiert.

[Bearbeiten] Freizügigkeit als Menschenrecht

Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gibt jedem Menschen das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen sowie jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren[2].

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Nachweise

  1. Ute Reissner: „Wofür steht Horst Köhler? Geschäftsführender Direktor des IWF zum Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten nominiert” 10. März 2004 auf www.wsws.org
  2. S. Originaltext in Wikisource

[Bearbeiten] Weblinks

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Persönliche Werkzeuge
Buch erstellen
Andere Sprachen