Functional Food

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Functional Food (auch Nutraceutical – von englisch nutrition Ernährung und pharmaceutical Pharmazeutikum), deutsch funktionelle Lebensmittel, sind Nahrungsmittel, die mit zusätzlichen Inhaltsstoffen angereichert sind und mit positivem Effekt auf die Gesundheit beworben werden. Besondere Wirkungen auf die Gesundheit sind jedoch wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert.[1]

Zugesetzt werden vor allem Vitamine, Mineralstoffe, Bakterienkulturen und ungesättigte Fettsäuren. Eine gesetzliche Definition für diese Produkte gibt es bislang in Europa nicht. Daher können sie als Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs, wie z. B. probiotischer Joghurt oder als diätetisches Lebensmittel, wie z. B. mit Pflanzensterinen angereicherte Margarine sowie auch als Wellness-Produkte, z. B. Getränke oder Milchprodukte mit Kräuterauszügen von Ginseng, Aloe Vera, Ginkgo oder Isomaltulose, auf dem deutschen Markt angetroffen werden.[2]

Funktionelle Lebensmittel sind klar abzugrenzen von Nahrungsergänzungsmitteln, wie z. B. Vitamin- oder Mineralstoffpräparate, die in konzentrierter und dosierter Form, wie Tabletten oder Pulvern, angeboten werden.[2]

Geschichte und Vorläufer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Ursprung des Functional Food liegt in Japan. Dort dürfen entsprechend angereicherte Lebensmittel seit 1985 unter der Bezeichnung tokutei hokenyou shokuhin,[3] kurz tokuho (englisch Food for specific health use (FOSHU); auf deutsch: Essen für spezifischen Gesundheitsnutzen) vermarktet werden. In Japan gibt es für diese Produkte eine genaue Definition, und für sie darf auch mit Aussagen zur Gesundheitsförderung und Prävention von Krankheiten geworben werden. Damit ein Produkt das offizielle Tokuho-Label erhält, darf es nicht in Kapsel- oder Pulverform (Nahrungsergänzungsmittel) angeboten werden. Es muss sich um ein Lebensmittel handeln, das Teil der normalen Ernährung ist und mit einem Wirkstoff angereichert ist, dessen gesundheitsfördernde Wirkung wissenschaftlich nachgewiesen wurde.

Das Angebot dieser angereicherten Lebensmittel ist auch in Europa in den letzten Jahren stark angewachsen. Vorläufer des Functional Food sind in Deutschland und Österreich allerdings schon Ende des 19. Jahrhunderts auf den Markt gekommen. Beispiele sind Johann Hoff’sche Produkte (Malzextrakt-Gesundheitsbier, Malzschokolade oder Malzbonbons), Ovomaltine, die Produkte der deutschen Tropon-Werke oder Somatose-Nahrungsmittel.

Beispiele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die bekanntesten Functional-Food-Produkte sind Joghurts mit Bakterienkulturen, die mit dem Zusatz „probiotisch“ verkauft werden. Fruchtsäfte werden zum Beispiel mit den Vitaminen A, C und E angereichert, Brot mit Omega-3-Fettsäuren und Iod, Margarine mit pflanzlichen Sterinen. Die gesundheitsfördernde Wirkung der meisten Zusätze ist bislang nur durch Laborversuche oder in der Theorie belegt, wissenschaftliche Studien dazu stehen bislang in den meisten Fällen aus. Umstritten ist auch die Frage, ob es beispielsweise bei Vitaminen überhaupt eine Unterversorgung bei großen Teilen der Bevölkerung gibt, so dass eine Ergänzung sinnvoll ist. Ein weiteres Beispiel sind Produkte der Marke Evolus auf der Basis fermentierter Milch, für die in klinischen Studien eine leichte blutdrucksenkende Wirkung gezeigt wurde.[4]

In Japan und in den USA werden auch Functional-Food-Produkte angeboten, die entweder die Denkleistung („Brain Food“) erhöhen oder schöner machen sollen („Beauty Food“).

Die häufigsten Zusätze in Functional Food[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Der gesundheitliche Nutzen vieler Zusätze ist bislang nicht nachgewiesen, es liegen keine wissenschaftlichen Studien vor.
  • Die Dosierung von zugesetzten Mineralstoffen und Vitaminen lässt sich vom Verbraucher kaum kontrollieren; bei fettlöslichen Vitaminen könnte es zu einer gesundheitsschädlichen Überdosierung durch den Verzehr mehrerer Functional Food-Produkte kommen.
  • Auch Bonbons und Süßwaren werden mit Vitaminen und Mineralstoffen versetzt, so dass der Anschein erweckt wird, dass deren Verzehr trotz ihres hohen Zuckeranteils die Gesundheit fördert.
  • Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung beurteilt Functional Food kritisch. In einer Stellungnahme heißt es: „Functional Food ist grundsätzlich keine Garantie für eine bedarfsgerechte und ausgewogene Ernährung. Ernährungsfehler lassen sich auch durch den Verzehr von funktionellen Lebensmitteln nicht beseitigen.“[5]

Zur rechtlichen Situation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für Lebensmittel gilt in Deutschland ein Verbot für „krankheitsbezogene“ Werbung. So darf zum Beispiel nicht damit geworben werden, dass ein Lebensmittel Kinder vor Osteoporose im Alter schützt. Viele Werbeaussagen zu Functional Food wie „unterstützt die Immunabwehr“ bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone, gelten aber noch als zulässig.

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stellt verschiedene Forderungen auf, die Functional Food-Produkte erfüllen sollten:

  1. Bei funktionellen Lebensmitteln sollte es sich ausschließlich um übliche Lebensmittel als Bestandteil der täglichen Mahlzeiten handeln, nicht zum Beispiel um Nahrungsergänzungsmittel.
  2. Funktionelle Lebensmittel sollten eine Modifikation gegenüber einem herkömmlichen Lebensmittel aufweisen, die auch im Endprodukt identifizierbar ist.
  3. Die Modifikation muss einen für den Verbraucher konkreten nachweislichen Nutzen über die übliche (basale) Nährstoffversorgung hinaus bieten.

Mittels dieser Anforderungen sei es möglich, Produkte als funktionell zu identifizieren und von „normalen“ Produkten abzugrenzen.

Abgesehen davon taucht der Begriff Functional Food bislang in keiner Rechtsnorm auf. Die entsprechenden Produkte fallen unter das allgemeine Lebensmittelrecht beziehungsweise unter die Rahmenrichtlinien für Diätetische Lebensmittel. Bei Nährstoffen oder Lebensmitteln, die in der EU bisher in geringem Umfang verzehrt werden, greift die Novel Food Verordnung vom 12. Mai 1997.

Hinsichtlich der werblichen Herausstellung gesundheitlicher Zusatznutzen gilt seit Juli 2007 die sogenannte Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union. Diese soll die Möglichkeit der Werbung mit nicht belegten gesundheitlichen Wirkungen stark einschränken.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Georg Etscheit: Lebensmittel mit Beipackzettel. Süddeutsche Zeitung, Nr. 192, 22./23. August, S. 192.
  2. a b Funktionelle Lebensmittel. Abgerufen am 3. November 2016.
  3. tokutei hokenyou shokuhin. (Memento des Originals vom 10. April 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.mhlw.go.jp MHLW
  4. L. Seppo, T. Jauhiainen, T. Poussa, R. Korpela: A fermented milk high in bioactive peptides has a blood pressure-lowering effect in hypertensive subjects. In: American Journal of Clinical Nutrition. 77/2003. American Society of Clinical Nutrition, S. 326–330.
  5. DGE: Funktional Food – Gesundheit zum Essen? (2002).

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]