Generalstreik

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Ein Generalstreik ist eine Streikaktion der gesamten Arbeiterschaft und heute auch anderer Bürger eines Landes oder einer Region. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts favorisierte die anwachsende internationale Arbeiterbewegung den Generalstreik für die Durchsetzung ökonomischer oder politischer Ziele.

Extra-Ausgabe des Vorwärts vom 9. November 1918

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Näheres

Generalstreiks sind wegen ihrer umfassenden Unterbrechung des Alltags überaus wirksam. Unterschiedliche Bereiche des öffentlichen Lebens (Verkehr, Post, Ver- und Entsorgung) kommen zum Erliegen. Meist können Arbeitswillige aufgrund einer gewerkschaftlichen Organisation am Streikbruch gehindert werden. Wenn der Generalstreik von den Gewerkschaften organisiert wird, setzt er ein hohes organisatorisches Niveau der Gewerkschaften voraus.

Häufig bilden schwerwiegende ökonomische Ungerechtigkeiten oder soziale Unruhen die auslösenden Motive für einen Generalstreik.

Neben ökonomischen Ursachen kann ein Generalstreik auch politische Ursachen haben, wie zum Beispiel beim Kapp-Putsch in der Weimarer Republik, wo der Generalstreik schließlich mit zur Niederschlagung des Putsches führte.

Ziel zahlreicher sozialdemokratischer, sozialistischer und anderer linker Bewegungen war, durch eine organisierte Lähmung die "sanfte Revolution" des Landes durchzuführen. Wenn Staat und Verwaltung infolgedessen ausgeschaltet sind, wären die Arbeiter in der Lage, die Gesellschaft gemäß neuer Linien zu reorganisieren. Diese Philosophie wurde von den Industriearbeitern der anarchosyndikalistischen Gewerkschaften besonders im frühen 20. Jahrhundert bevorzugt.

[Bearbeiten] Beispiele

[Bearbeiten] Luxemburg

In Luxemburg kam es am 31. August 1942 zu einem sogenannten Generalstreik gegen die deutsche Besatzungsmacht. Der Grund hierfür war die Zwangsrekrutierung junger Luxemburger in die Wehrmacht. Am 30. August 1942 verkündete der Chef der Zivilverwaltung in Luxemburg, Gustav Simon, den obligatorischen Militärdienst für fünf Luxemburger Jahrgänge. Daraufhin bricht eine Protestwelle aus, die verschiedene Formen annimmt (Verweigerung des Hitlergrußes, Austritt aus der Volksdeutschen Bewegung). In den darauffolgenden Tagen bricht in einigen Teilen Luxemburgs ein Streik aus. Bis heute ist die Frage umstritten, ob sich um einen von den Widerstandsbewegungen organisierten Streik handelte oder um spontane Aktionen der Bevölkerung. Bei der brutalen Niederschlagung wurde ein Exempel statuiert. 21 teilweise willkürlich ausgewählte Streikende wurden verhaftet, kamen vor das Standgericht und wurden am darauffolgenden Tag in Hinzert erschossen.

[Bearbeiten] Schweizer Landesstreik

Der Landesstreik war ein Generalstreik, der vom 11. bis zum 14. November 1918 in der Schweiz stattfand. Es beteiligten sich etwa 400'000 Arbeiter und Gewerkschafter.

[Bearbeiten] Weimarer Republik

In Deutschland wurde im März des Jahres 1920 als Reaktion auf den Kapp-Putsch von der SPD und den Gewerkschaften zu einem Generalstreik aufgerufen. Die Arbeitsniederlegungen begannen am 15. März 1920 und waren die größten in der deutschen Geschichte. Über 12 Millionen Menschen beteiligten sich daran.[1] Wegen des Generalstreikes scheiterte der Putsch dann auch. Auch im Rahmen des Mitteldeutschen Aufstands wurde von linken Kräften zum Generalstreik (KPD und USPD) aufgerufen, der zumindest in der Lausitz, in Teilen des Ruhrgebiets und Thüringen sowie in Hamburg befolgt wurde.

[Bearbeiten] Frankreich 1968

Der größte Generalstreik der neueren europäischen Geschichte - der erste wilde Generalstreik überhaupt - waren die Mai-Unruhen 1968 in Frankreich.

[Bearbeiten] Generalstreik in Frankreich 2006

Am 28. März 2006 fand in Frankreich ein Generalstreik gegen die Arbeitsmarktreform von Ministerpräsident Dominique de Villepin statt, bei der der Kündigungsschutz von Jugendlichen bis 26 Jahren gelockert bzw. aufgehoben werden sollte. Der Kündigungsschutz sollte für die ersten beiden Jahre der Anstellung aufgehoben werden. Nach Angaben der Regierung sollte dies zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit führen. Die Streikenden befürchteten entgegengesetzte Ergebnisse, weil Kündigungen ohne Frist und ohne Angabe von Gründen möglich seien. An dem Streik nahmen Angehörige vieler sozialer Schichten teil, einschließlich vieler Studenten, da zum Beispiel auch Hochschulabsolventen von der Lockerung des Kündigungsschutzes betroffen gewesen wären.

[Bearbeiten] Zulässigkeit

In Deutschland sind Generalstreiks, anders als etwa in europäischen Staaten wie Frankreich oder Italien, juristisch nicht vom Streikrecht gedeckt und somit rechtswidrig. Der Politische Generalstreik ist allerdings nicht ausdrücklich in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verboten, sondern wurde durch Gerichtsentscheidungen ausgeschlossen. Diese Entscheidungen basieren letztlich auf einem Gutachten (1952) und dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 1955, an denen beide Male Hans Carl Nipperdey zentral beteiligt war. Die einzige Ausnahme folgt aus Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Dieser Passus, der einen Generalstreik zur Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zulässt, wurde auch in Erinnerung an die erfolgreiche Niederschlagung des Kapp-Putsches 1920 durch eine solche Maßnahme in das Grundgesetz eingefügt.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Michael Halfbrodt: Generalstreik, Achtstundentag und Erster Mai. Ein Kapitel aus der radikalen Arbeiterbewegung. Bielefeld: Ed. Blackbox, 1997.
  • Majerus, Benoît. 2007. “Generalstreik.” In Lieux de mémoire au Luxembourg. Usages du passé et construction nationale, eds. Sonja Kmec et al. Luxembourg: Edition Saint-Paul, p. 153-158.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Deutsches Historisches Museum: Generalstreik 1920, abgefragt am 15. März 2009

[Bearbeiten] Weblinks

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