Gewinn vor Steuern

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Der Gewinn vor Steuern (auch: Ergebnis vor Steuern, Vorsteuergewinn; englisch: earnings before taxes, EBT) ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl und entspricht dem von einem Unternehmen erwirtschafteten Gewinn vor Abzug des Ertragsteuer-Aufwands oder des gesamten Steueraufwands.

Gründe für die Ermittlung des Gewinns vor Steuern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Unterscheidung zwischen Vorsteuer- und Nachsteuergewinn ergibt sich daraus, dass der Unternehmensgewinn in der Regel einer Besteuerung unterliegt. Da die Gewinnbesteuerung regional erhebliche Unterschiede aufweisen kann, ist es sinnvoll, bei Betriebsvergleichen die Vorsteuergewinne einander gegenüberzustellen.[1] Zudem können im Steueraufwand außerordentliche Posten zum Beispiel durch Bildung oder Auflösung latenter Steuern für Verlustvorträge oder durch Steuernachforderungen bzw. -minderungen nach einer Betriebsprüfung enthalten sein, die die Vergleichbarkeit des Gewinns zwischen verschiedenen Rechnungsperioden erschweren.

Berechnung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ermittlung nach deutschem Handelsgesetzbuch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Gewinn vor Steuern ist im deutschen Handelsrecht keine eigenständige Position in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern ergibt sich nach § 275 HGB als Zwischensumme vor der Position Steuern vom Einkommen und Ertrag und sonstige Steuern, bevor der Jahresüberschuss ermittelt wird:

Betriebsergebnis
+/- Finanzergebnis
= Gewinn vor Steuern
- Steuern vom Einkommen und Ertrag
- sonstige Steuern
= Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Wenn es keine Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8 und § 9 GewStG gibt, entspricht der Gewinn vor Steuern dem steuerrechtlichen Gewerbeertrag. Falls eine Steuerprogression anzuwenden ist, beeinflusst der Gewinn vor Steuern die Steuerquote und damit die Höhe der gewinnabhängigen Steuern.

Ermittlung nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei Rechnungslegung nach IFRS ergibt sich der Gewinn vor Steuern wie folgt:

Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT)
+/- Finanzergebnis
+/- Beteiligungsergebnis
= Gewinn vor Steuern (EBT)
- Ertragsteuern
= Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen
+/- Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
= Periodenergebnis (EAT)

Abgeleitete Kennzahlen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Manche Kennzahlen wie zum Beispiel die Gesamtkapitalrentabilität bauen aus den oben genannten Gründen anstatt auf dem Jahresüberschuss auf dem Gewinn vor Steuern auf:[2]

Auch der Gewinn vor Steuern im Verhältnis zum Umsatz (Brutto-Umsatzrendite) liefert eine steuerunabhängige Aussage zur die Rentabilität eines Unternehmens.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Jörg Wöltje (Hrsg.), Bilanzen lesen, verstehen, gestalten, 2011, S. 336
  2. Norbert Zdrowomyslaw/Robert Kasch, Betriebsvergleiche und Benchmarking für die Managementpraxis, 2002, S. 79