Goldene Regel

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Dieser Artikel erläutert die Goldene Regel in der Ethik; zu anderen Bedeutungen siehe Goldene Regel (Begriffsklärung).

Die Goldene Regel bezeichnet den Grundsatz der praktischen Ethik, sich seinem Nächsten gegenüber so zu verhalten, wie man es vom ihm einem selbst gegenüber erwartet. Sie gehört zu den Urformen menschlicher Verhaltensweisen in einer Gemeinschaft. Das Sozialverhalten im Sinne der Goldenen Regel folgt dem Grundsatz der Gegenseitigkeit und wirkt stabilisierend auf die Gemeinschaft, weil man vom Gegenüber ein ebenso auf Daseinserhaltung gerichtetes Verhalten erwarten kann, wie man es selbst zeigt.

Die goldene Regel erscheint in zwei Versionen, einer positiven oder aktiven, sowie einer negativen oder passiven: „Behandelt die Menschen so, wie ihr selbst von ihnen behandelt werden wollt“[1] und „Was du nicht willst, dass man dir tu, das füge keinem anderen zu“[2].

Die Goldene Regel gilt im Judentum und Christentum als Gemeingut, war aber auch in der griechischen und römischen Antike verbreitet. So sind Formulierungen des Geschichtschreibers Herodot, der Philosophen Thales und Pittakos sowie zahlreicher anderer Autoren überliefert. Auch östlichen Kulturen ist dieser ethische Grundsatz bekannt.

Die goldene Regel fordert Menschen auf, beim eigenen Handeln stets den Standpunkt des anderen einzubeziehen. Sie spricht keine konkreten Anweisungen aus, sondern liefert ein Kriterium zur vorherigen Bewertung des Ergebnisses der möglichen Handlung.

Der Begriff Goldene Regel kam erst seit dem 18. Jahrhundert in Gebrauch, vor allem in der englischsprachigen Philosophie. Nach dem Ersten Weltkrieg gewann der Begriff an Popularität. So gab es etwa Bemühungen, einen „International Golden Rule Sunday“ einzuführen. Manche verstehen die goldene Regel als „sittliche Grundformel der Menschheit“[3] Es gibt verschiedene interreligöse Bewegungen, die sich in ihrem Namen und Programm ausdrücklich auf die Goldene Regel beziehen, und die sie als Grundlage einer ethischen Erziehung betrachten.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Anwendung

Anhand der goldenen Regel kann die moralische Zulässigkeit einer eigenen Handlung in Bezug auf andere Menschen geprüft werden. Will man seinerseits nicht von anderen in dieser Weise behandelt werden, dann ist auch die eigene Handlung unzulässig und man sollte sie unterlassen. So kann jeder aus seinen Reaktionen, die andere bei ihm selbst auslösen könnten, konkrete moralische Normen für das eigene Handeln aufstellen. Wenn ich z. B. selbst nicht beleidigt werden will, so werde ich meiner moralischen Norm folgend auch andere nicht beleidigen.

[Bearbeiten] Wechselseitigkeit

Die goldene Regel fördert eine Form der Wechselseitigkeit (Reziprozität), ist aber von ähnlichen Regeln zu unterscheiden.

Das Vergeltungsprinzip (Talion) ist ein Reaktionsprinzip. In der einfachsten Form wird vermeintliches Unrecht gerächt. Das alte Gesetz „Auge um Auge…“ führt das Verhältnismäßigkeitsprinzip ein. In der Spieltheorie hat sich das Prinzip, Gleiches mit Gleichen zu vergelten, unter der Bezeichnung „tit for tat“ als eine effiziente Strategie erwiesen. Die goldene Regel ist dagegen ein vorausschauendes Handlungsprinzip.

Der kategorische Imperativ des Philosophen Immanuel Kant macht die Allgemeingültigkeit einer Handlungsmaxime zum ethischen Prüfstein: „Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“ Die goldene Regel bezieht sich dagegen intuitiver auf den Einzelnen und sein Gegenüber. Manche bezeichnen sie als volkstümliche Variante des kategorischen Imperativs.

Das Gebot der Nächstenliebe fordert auf, den Nächsten zu „lieben“, wie sich selbst. Die Wechselseitigkeit bezieht sich nicht auf Handlungen, sondern auf Gefühle, oder noch besser gesagt auf die Grundeinstellung gegenüber dem Anderen. Das kann nicht nur gefühlsmäßig, sondern auch rational, also durch Willensbeschluß vollzogen werden. Speziell in der Bibel hat "lieben" die Bedeutung von "wertschätzen". Damit wird klargestellt, daß die Wertigkeit des jeweiligen Anderen und seine Ansprüche den meinen gleich sind.

[Bearbeiten] Positive und negative Form

Die positive Auslegung lautet: „Behandle andere so, wie du von ihnen behandelt werden möchtest!“ Daraus können Gebote für das eigene Handeln abgeleitet werden. Wenn man z. B. selbst höflich behandelt werden möchte, dann soll man auch andere höflich behandeln.

Die negative Auslegung „Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg’ auch keinem andern zu“ fordert absichtliches Unterlassen ein: etwas ist bewusst nicht zu tun.

[Bearbeiten] Diskussion

Ein Kritikpunkt zur Goldenen Regel liegt in der Voraussetzung, dass alle Menschen gleiche Vorlieben und Abneigungen haben. Allgemein ist dieser Schluss zulässig, jedoch könnten Wünsche und Neigungen in der zwischenmenschlichen Beziehung auch verschieden sein.[4] Menschen, die aus ihrer Neigung heraus eher grob sind, möchten gegebenenfalls auch selbst grob behandelt werden. Viele gesellschaftliche Konflikte entstehen auch dadurch, dass Menschen ihre eigenen Vorlieben in andere projizieren ohne die Abneigung hierzu bei den betroffenen zu erkennen.

Ein konstruierter Einwand gegen die Goldenen Regel könnte lauten: Wenn ich dem anderen nichts antun soll, von dem ich nicht will, dass es andere mir antun, dann dürfte z. B. eine Politesse keinem Parksünder einen Strafzettel ausstellen, wenn sie selbst auch keinen Strafzettel bekommen will. Solche Situationen entstehen für die Anwendung der Goldenen Regel dann, wenn das Verbot der Handlung oder Unterlassung durch gesetzte Bußen oder Strafen bestimmt wird. Diese Schwierigkeit wurde bereits von Immanuel Kant in der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten gegen die Goldene Regel vorgebracht. Derartige Situationen lassen auch solche Eigeninterpretaionen zu, wie: „einen Strafsünder bestrafen, außer ich bin es“, „einen Strafsünder bestrafen, wenn dies gerechtfertigt bzw. vorgeschrieben ist“, „einen Gesetzesverstoß ordnungsgemäß ahnden“, „das geltende Recht befolgen“. Besonders konfliktreich und diskussionswürdig ist die Situation des "Attententäters, der den Tyrann ermordet". Nach welchen Normen und Gesetzen sein Handeln zu bewerten ist, ist hier nur eine Scheinfrage.

Die goldene Regel allein gibt aber nicht vor, welcher Art und wie weit die zu prüfenden Handlungen bzw. Maximen sein sollen. Nur einseitig und konsequent angewendet kann sie zu sogenannten „master-and-servant“-Situationen („Herr und Knecht“), beschrieben im Gefangenendilemma, führen, da jemand, der sich im Gegensatz zu seinem Gegenüber nicht an die Goldene Regel hält, keine Vergeltung fürchten muss und somit sein Gegenüber mit Leichtigkeit unterwerfen und seinen Wünschen und Neigungen entsprechend behandeln kann. Hier führt ein bedingungsloses Festhalten an der Goldenen Regel also zur Degradierung zum bloßen Objekt anderer.

Eine weitere Schwierigkeit ergibt sich bei konkurrierenden Interessen. Dies lässt sich anhand des folgenden Beispiels demonstrieren: Ich frage mich, ob ich den Rasen mähen darf. Ich selbst würde wegen des damit verbundenen Lärms nicht wollen, dass mein Nachbar seinen Rasen mäht. Dies scheint aber kein geeignetes Argument gegen mein eigenes Rasenmähen. Denn die Vorteile des einen (gepflegter Garten usw.) scheinen die Nachteile des anderen (vorübergehender Lärm) zu überwiegen. Hier ist zumindest der bloße Interessensvergleich unabhängig von deren Gewichtung nicht hinreichend zur Handlungsbewertung. Besonders deutlich wird das Versagen der Regel bei Interessenkonflikten in der Brett-des-Karneades-Situation.

In präferenzutilitaristischen Theorien (wie Peter Singers Praktischer Ethik) wurden diverse Präzisierungen und Modifikationen vorgeschlagen. Auch einige deontologische Theorien wie die kantische Ethik haben einige der vorbenannten Probleme nicht.

[Bearbeiten] Historische Belege

Quellenangaben
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Für die Existenz der goldenen Regel in unterschiedlichsten Kulturen gibt es zahlreiche historische Belege. Hier eine chronologische Auswahl wichtiger Beispiele:

  • 7. Jh. v. Chr.: „Wer dir Böses tut, dem vergilt mit Guten.“ (7. Jh. v. Chr., Assyrien)[5]
  • um 600 v. Chr.: „Worüber du beim Nächsten unwillig wirst, das tue selbst nicht.“ Thales, VS 11, A 1, 36; Pittakos: VS 10 e, A 4[5]
  • 5. Jahrhundert v. Chr.: „Tue anderen nicht an, was dich ärgern würde, wenn andere es dir täten.“ − Sokrates, griechischer Philosoph
  • 4. Jahrhundert v. Chr.: „Soll ich mich andern gegenüber nicht so verhalten, wie ich möchte, dass sie sich mir gegenüber verhalten?“ − Platon, griechischer Philosoph
  • 4. Jahrhundert v. Chr.: „Man soll sich nicht auf eine Weise gegen andere betragen, die einem selbst zuwider ist. Dies ist der Kern aller Moral. Alles andere entspringt selbstsüchtiger Begierde.“ − Mahabharata, Anusasana Parva 113, 8; Mencius Vii, A, 4, Hinduismus
  • 2. Jahrhundert v. Chr.: „Was du nicht leiden magst, das tue niemandem an.“ - (Tob 4,15 EU)
    Andere Übersetzung: „Was du nicht willst, dass [sic] man dir tu, das füg auch keinem andern zu.“ (Tob 4,16 LUT))
  • 90 v. Chr.: „Was du selbst zu erleiden vermeidest, suche nicht anderen anzutun.“ − Epiktet
  • 2. Jahrhundert: „Was dir selbst verhasst ist, das tue nicht deinem Nächsten an. Dies ist das Gesetz, alles andere ist Kommentar.“ − Talmud, Shabbat 31a, Judentum
  • 7. Jahrhundert: „Der vorzügliche Glaube ist, das, was du für dich wünschst, auch den anderen zu wünschen und das, was du dir nicht wünschst, den anderen auch nicht zu wünschen.“ − Hadithsammlung des Ahmad Ibni Hanbal, Islam
  • 19. Jahrhundert: „Und wenn du deine Augen auf die Gerechtigkeit wendest, so wähle für deinen Nächsten dasjenige, was du für dich selbst erwählet hast.“ − Brief an den Sohn des Wolfs 30, Bahai
  • 1870er: „Wünsche er nicht anderen, was er nicht für sich selbst erwünschet.“ − Bahai
  • 1997: „Alle Menschen, begabt mit Vernunft und Gewissen, müssen im Geist der Solidarität Verantwortung übernehmen gegenüber jedem und allen, Familien und Gemeinschaften, Rassen, Nationen und Religionen: Was du nicht willst, daß man dir tut, das füg' auch keinem anderen zu.“ − Artikel 4 Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten[12]
  • 1999: „Tue nichts, was du nicht möchtest, dass man dir tun soll.“ − British Humanist Society, Humanismus

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Brinkmann, Walter (2001): Die Goldene Regel und der Kategorische Imperativ, Rationalität und praktische Notwendigkeit, in: Kant und die Berliner Aufklärung. Akten des IX. Internationalen Kant-Kongresses, hrsg. von Volker Gerhardt, Rolf-Peter Horstmann und Ralph Schumacher, Berlin, New York, Bd. 3, S. 13–20.
  • Dihle, Albrecht (1962): Die Goldene Regel. Eine Einführung in die Geschichte der antiken und frühchristlichen Vulgärethik, Göttingen,
  • Gensler, Harry J. (1998): Ethics. A Contemporary Introduction, London, S. 104–21.
  • Gewirth, Alan (1978): Human Rights. Essays on Justification and Applications, Chicago 1998, 128–42 („The Golden Rule Rationalized“).
  • Hoerster, Norbert (1974): R. M. Hares Fassung der Goldenen Regel, Philosophisches Jahrbuch 81, S. 186–96.
  • Hruschka, Joachim (2004): Die Goldene Regel in der Aufklärung – die Geschichte einer Idee, Jahrbuch für Recht und Ethik, Band 12, hrsg. von B. Sharon Byrd, Joachim Hruschka und Jan C. Joerden, S. 157–72.
  • Mathys, Hans-Peter / Heiligenthal, Roman / Schrey, Heinz-Horst (1984): Goldene Regel I. Judentum II. Neues Testament und frühes Christentum III. Historisch und ethisch. In: Theologische Realenzyklopädie 13, S. 570-583 (Überblick mit weiterer Lit.)
  • Reinikainen, Jouni (2005): The Golden Rule and the Requirement of Universalizability, Journal of Value Inquiry 39, S. 155–68.
  • Rost, H. T. D. (1986): The Golden Rule, Oxford.
  • Sand, A./Hunold, G.W. (1995): Art. Goldene Regel, in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Auflage, Bd. 4, Freiburg 1995, 821-823
  • Schüller, Bruno (1973): Die Begründung sittlicher Urteile. Typen ethischer Argumentation in katholischen Moraltheologie, Düsseldorf, S. 56–71 („Die Goldene Regel“).
  • Schrey, H.-H./Hoche, Hans-Ulrich (1992): Regel, goldene, in: Historisches Wörterbuch der Philosophie, Bd. 8, hrsg. von Joachim Ritter und Karlfried Gründer, Basel, S. 450–64.
  • Singer, Marcus G. (1963): The Golden Rule, Philosophy 38, S. 293–314.
  • Singer, Marcus G. (1967): The Golden Rule, in Encyclopedia of Philosophy, Vol. 3, hrsg. von Paul Edwards, New York, S. 365–67.
  • Wattles, Jeffrey (1996): The Golden Rule, New York, Oxford.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Bibel: Mt 7,12 GNB und Lk 6,31 GNB
  2. Sprichwörtlich und Bibel: Tob 4,16 in Luther-Übersetzung von 1984 (online)
  3. H. Reiner: Die goldene Regel. Die Bedeutung einer sittlichen Grundformen der Menschheit. in: Z. philosphischer Forschung 3 (1948) S. 74-105. zit. in: Ritter u. Gründer: Hist. Wörterb. der Philosophie, Bd. 8 (1992), S. 455
  4. Siehe J.L. Mackie: Ethics. Harmondsworth 1977. Kapitel 4.
  5. a b zit. nach: Joachim Ritter, Karlfried Gründer (Hrsg.): Hist. Wörterb. der Philosophie. Bd. 8 (1992), S. 451
  6. http://palikanon.de/khuddaka/udana.html#ud_v
  7. http://www.zeno.org/Philosophie/M/Kong+Fu+Zi+(Konfuzius)/Lunyu+-+Gespr%C3%A4che/Buch+XII/2.+Sittlichkeit/2.+Ehrfurcht+und+N%C3%A4chstenliebe
  8. http://www.zeno.org/Philosophie/M/Kong+Fu+Zi+(Konfuzius)/Lunyu+-+Gespr%C3%A4che/Buch+XV/23.+Praktischer+Imperativ
  9. http://www.sacred-texts.com/cla/hh/hh3140.htm
  10. Übersetzung von Fridolin Stier
  11. zit. nach Norbert Hoerster (Hrsg.): Klassische Texte der Staatsphilosophie. München (2001), S. 119.
  12. http://www.interactioncouncil.org/udhr/de_udhr.html

[Bearbeiten] Weblinks

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