Hauptzollamt

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Hauptzollämter, kurz HZA, sind (mit den Zollämtern als Dienststellen) örtliche Bundesfinanzbehörden. Sie verwalten und erheben die Zölle und Verbrauchsteuern, die Einfuhrumsatzsteuer sowie die Kraftfahrzeugsteuer und überwachen die Einhaltung aller Vorschriften im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung. Als Vollzugsbehörde sind die 41 Hauptzollämter in Deutschland zuständig für die Kontrolle und Strafverfolgung im Aufgabenbereich der Zollverwaltung. Sie unterstehen der Generalzolldirektion als Bundesoberbehörde und dem Bundesministerium der Finanzen als oberste Bundesbehörde.

Sie befinden sich in Aachen, Augsburg, Berlin, Bielefeld, Braunschweig, Bremen, Darmstadt, Dresden, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt am Main, Frankfurt (Oder), Gießen, Hamburg, Hannover, Heilbronn, Itzehoe, Karlsruhe, Kiel, Koblenz, Köln, Krefeld, Landshut, Lörrach, Magdeburg, München, Münster, Nürnberg, Oldenburg, Osnabrück, Potsdam, Regensburg, Rosenheim, Saarbrücken, Schweinfurt, Singen, Stralsund, Stuttgart und Ulm.

Aufbau[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein Hauptzollamt ist in Sachgebiete gegliedert und seine untergeordneten Dienststellen bestehen aus Zollämtern und Abfertigungsstellen.

Historie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aufbau[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Aufbau hat sich 2008 im Rahmen des Projekts Strukturentwicklung Zoll erheblich geändert. Seit 2008 sind die Waffen tragenden Bereiche an das Sachgebiete C angegliedert.

Der organisatorische Aufbau eines Hauptzollamtes sah bis 2008 folgendermaßen aus:

Gebäude[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Berlin entstand zu Beginn des 20. Jahrhunderts im damaligen Verwaltungsbezirk Pankow das Kaiserliche Hauptzollamt. Das Gebäude ist erhalten und wird als Sitz der algerischen Botschaft genutzt.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]