Heinrich Carl Esmarch

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Heinrich Carl Esmarch

Heinrich Carl Esmarch (* 4. September 1792 in Holtenau, heute ein Stadtteil von Kiel; † 15. April 1863 in Frankfurt (Oder)) war ein deutscher Jurist und Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung.

H. C. Esmarch von C. W. Eckersberg gemalt (ca. 1822)

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Esmarch wurde als Sohn des Justizrates und Zollverwalters Christian Hieronymus Esmarch und dessen Frau Christine Henriette Friederike, geb. Niemann, geboren. 1809 begann Esmarch sein Studium der Rechtswissenschaft in Kiel und Heidelberg. 1811 wurde er dort Mitglied des Corps Holsatia Heidelberg und beendete ein Jahr darauf sein Studium. 1813 promovierte er in Kiel für Recht und wurde im selben Jahr Senator am Stadtgericht Kiel. 1816 folgte dann seine Tätigkeit als Sekretär der Schleswig-Holstein-Lauenburgischen Kanzlei in Kopenhagen. 1821[1] wurde er dort 1821 Chef des Sekretariatskontors für das 1. und 2. Departement der Schleswig-Holstein-Lauenburgischen Landschaft.

1823 bis 1830 war er Hardesvogt der Südharde des Amtes Sonderburg. Er wurde 1823 als Vogt des Amtes Sonderburg auf Alsen berufen, ebenso wurde er Bürgermeister von Sonderburg. und Bürgermeister der Stadt Sonderburg aus Alsen.

1830 wurde er Obergerichtsrat am Schleswigschen Obergericht Gottorf. Vier Jahre später war ebenda 2. Obergerichtsrat und Etatrat. 1837 begann er zugleich bei den Schleswig-Holsteinschen Anzeigen mitzuarbeiten. Ab 1842 war er Abgeordneter der Stadt Sonderburg bei den Schleswigschen Provinzialständen, was er bis 1846 blieb. 1847 wurde er Mitarbeiter der Deutschen Zeitung in Heidelberg und ein Jahr darauf Mitglied der Vereinigten Schleswig-Holsteinischen Ständeversammlung.

Am 18. Mai 1848 wurde er Mitglied der Nationalversammlung. Gewählt wurde er im 5. Wahlbezirk Husum. Er gehörte zum linken Zentrum und der Fraktion Augsburger Hof an. Ab dem 29. Mai 1848 war er Mitglied des Ausschusses für völkerrechtliche und internationale Fragen. Seine Mitgliedschaft bei der Nationalversammlung endete am 24. Mai 1849, anschließend nahm er am Gothaer Nachparlament teil.

1850 wurde er provisorischer Bürgermeister von Rendsburg, aber bereits ein Jahr darauf wurde er seines Amtes enthoben, da er von der Amnestie für die Schleswig-Holsteinischen Erhebung ausdrücklich ausgeschlossen und ausgewiesen worden war. 1852 wurde er Kreisgerichtsrat in Stettin und später in Stralsund.[2] 1854 wurde er in Greifswald Appellationsgerichtsrat. Von der dortigen Universität wurde ihm 1856 die Ehrendoktorwürde verliehen. 1857 verließ er Greifswald und ging, weiterhin in der Funktion als Appellationsgerichtsrat, nach Frankfurt (Oder).

Etliche Städte haben Heinrich Carl Esmarch postum durch eine Straßenbenennung gewürdigt, so beispielsweise Altona.

Von seinen Kindern sind namentlich bekannt:

Sonstiges[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Esmarch und sein Porträtist C. W. Eckersberg lernten sich in Kopenhagen kennen. Das Gemälde, Öl auf Leinwand 59,5 × 48,5 cm, wurde Ende des Jahres 1822 an den 30-jährigen Esmarch ausgeliefert, als er Kopenhagen verließ.

Werke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Praktische Darstellung des Strafverfahrens im Herzogthum Schleswig, Schleswig 1840

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Karl Esmarch.: Esmarch, Heinrich Carl. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 6, Duncker & Humblot, Leipzig 1877, S. 375 f.
  • Joachim Winkler: Abgeordnete der Nationalversammlung von 1848 aus Frankfurt (Oder). In: Mitteilungen Frankfurt (Oder). Historischer Verein zu Frankfurt (Oder) e. V.; Heft 1 1998; S. 29–40
  • Heinrich Best, Wilhelm Weege: Biographisches Handbuch der Abgeordneten der Frankfurter Nationalversammlung 1848/49. Droste, Düsseldorf 1998, ISBN 3-7700-0919-3, S. 136–137 (Online-Version).
  • Egbert Weiß: Corpsstudenten in der Paulskirche. In: Einst und Jetzt. Sonderheft 1990, München 1990, S. 19–20.

Fußnoten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. vgl. Beest/Weege 1996, S. 136; Winkler nennt 1819 – Winkler 1998, S. 34
  2. Laut Winkler war er in Stralsund bereits Appellationsgerichtsrat, im Widerspruch dazu Best/Weege