Hofhund

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Hofhunde sind ursprünglich zur Bewachung des Gutshofes (Grundstück mit Gebäuden) eingesetzte Hunde, die zu den Wachhunden gehören.

Auch heute noch findet man in Dörfern teilweise diesen Hundetyp. Eine Hunderasse, die sich auch vom Namen her auf diese Aufgabe bezieht, ist der Hovawart. Bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts wurden Hofhunde allgemein als Hovawart bezeichnet.[1][2][3]

Für bei Hofe (im Schloss) gehaltene Hunde wird dieser Begriff nicht verwendet. Dafür siehe Gesellschaftshund.

Schweiz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Kanton Appenzell Innerrhoden gibt es hinsichtlich der Hundesteuer eine Besonderheit. Ein „landwirtschaftlicher Hofhund“ ist ein Hund, der auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von mindestens 100 Ar lebt. Für diesen ist eine verringerte Hundesteuer zu entrichten.[4]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wiktionary: Hofhund – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Karl Gottlob Anton: Geschichte der teutschen Landwirthschaft von den ältesten Zeiten bis zu Ende des fünfzehnten Jahrhunderts, Görlitz 1799, S. 153 (online)
  2. Gustav Friedrich Klemm: Handbuch der germanischen Alterthumskunde, Dresden 1836, S. 90, 91 (online)
  3. Leop. Jos. Fitzinger: Die Raçen des zahmen Hundes I. Abteilung. In: Sitzungsberichte der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. Mathematisch-naturwissenschaftliche Classe. Band 56, Wien 1867, S. 429 (online)
  4. Reiner Sahm, Von der Aufruhrsteuer bis zum Zehnten, 2014, S. 38