Holzmechaniker

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Der Holzmechaniker ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf in der Industrie nach dem deutschen Berufsbildungsgesetz.[1]

Ausbildungsdauer und Struktur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ausbildungsdauer zum Holzmechaniker beträgt in der Regel drei Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule[2]. Die Ausbildungsordnung aus dem Jahr 2015 teilt den Ausbildungsberuf in drei Fachrichtungen[1]:

Arbeitsgebiete[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fachrichtung Möbel und Innenausbau[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Holzmechaniker stellen Möbel und Innenausbauten her. Sie bedienen Produktionsanlagen, richten Werkzeuge und Geräte ein und führen Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten durch. Sie behandeln Oberflächen, verpacken und lagern Produkte. Holzmechaniker können Arten und Eigenschaften von Holz und Holzwerkstoffen unterscheiden. Sie bestimmen dazu die Holzfeuchte, wählen Holz und Holzwerkstoffe entsprechend den Produktionsvorgaben aus und verarbeiten das Material. Sie prüfen die erstellten Teile auf Güte und Maßgenauigkeit, wählen Verbindungs- und Konstruktionsbeschläge aus, prüfen sie auf Funktion und montieren sie. Holzmechaniker bearbeiten aber auch Oberflächen durch Putzen und Schleifen, schützen sie vor Beschädigungen und beschichten sie.

Weiterbildungsmöglichkeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Industriemeister Fachrichtung Holz
  • Staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Holztechnik
  • Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute
  • Industrie-Betriebswirt
  • Technischer Fachwirt

Mit den entsprechenden Voraussetzungen ist auch ein Hochschulstudium in folgende Richtungen möglich:

  • Ingenieur für Holztechnik
  • Ingenieur für Verpackungstechnik
  • Holzwirt

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • BiBB (Hrsg.): Holzmechaniker/Holzmechanikerin – Ausbildung gestalten 1. Auflage 2006. W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG, Bielefeld, 2006, ISBN 978-3-7639-3761-5.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker/zur Holzmechanikerin
  2. [1], abgerufen am 23. Juli 2016