Infrastruktur

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Der Sammelbegriff Infrastruktur ist von dem lateinischen infra (unten, unterhalb) abgeleitet. Die Infrastruktur (somit Unterbau) bezeichnet alle langlebigen Grundeinrichtungen personeller, materieller oder institutioneller Art, welche das Funktionieren einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft garantieren. Es lassen sich unterscheiden die vorgegebene Infrastruktur (Klima, räumliche Lage, Menschen), die von Privaten geschaffene Infrastruktur und die vom Staat gestaltete Infrastruktur (Wirtschaftsordnung, staatliche Unternehmertätigkeit und staatliche Infrastrukturinvestitionen).

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Allgemeines

Infrastruktur und Suprastruktur sind Begriffe, welche erstmals von der NATO verwendet wurden. Die Infrastruktur bezeichnete ursprünglich die im Boden befindlichen Leitungen, wie Rohrleitungen und Kabel.

Die Planung, Erstellung und Instandhaltung bestimmter Arten der Infrastruktur wird zum Teil als Aufgabe des Staates oder ihm assoziierter Organe (öffentlich-rechtliche Einrichtungen, öffentliche Unternehmen) im Rahmen der Daseinsvorsorge angesehen.

Im Zuge der Privatisierung von öffentlichen/staatlichen Betrieben und staatlichen Aufgaben werden insbesondere Erstellung und Instandhaltung der Infrastruktur vermehrt privaten bzw. privatrechtlich organisierten Firmen übertragen. Die Planungs- und Regulierungshoheit bleibt aber weiterhin beim Staat.

Die Erstellung einer öffentlichen Infrastruktur wird meist durch Steuergelder finanziert.

Bei der Infrastruktur gibt es mitunter nationale Besonderheiten. So verfügen die Schweiz, Österreich und Deutschland über ein Bahnstromnetz, während in den anderen Ländern der elektrische Bahnbetrieb im Regelfall mit dem Strom des allgemeinen Elektrizitätsnetzes durchgeführt wird.

Der Begriff Infrastruktur wird inzwischen auch analog zur Kennzeichnung technischer Grundeinrichtungen im privatwirtschaftlichen Bereich, beispielsweise in Unternehmen, verwendet. So können unter anderem verwaltete Straßen, Gebäude und technische Grunddienste wie Strom oder Kommunikation in Industrieparks oder Büroanlagen auch als Infrastruktur verstanden werden, spezielle Organisationsformen der privatwirtschaftlichen Verwaltung solcher Anlagen bezeichnet man zum Beispiel mit „(On-)Site-“ oder „Facility Management“. In den Unternehmen selbst hat sich in den letzten Jahren auch der Begriff IT-Infrastruktur durchgesetzt.

[Bearbeiten] Arten der öffentlichen Infrastruktur

Es gibt folgende Arten von öffentlichen Infrastrukturen:

[Bearbeiten] Technische Infrastruktur

[Bearbeiten] Soziale Infrastruktur

[Bearbeiten] Infrastrukturrecht

Infrastrukturrecht ist das Recht, das sich mit der staatlichen und kommunalen Infrastruktur und der Gewährleistung flächendeckender Angebote der Daseinsvorsorge beschäftigt (Wasser, Abwasser, Energie, Verkehr, Telekommunikation, Post). Dabei handelt es sich um ein Querschnittsrecht. D. h., es gibt keinen Gesetzestext, in dem Infrastrukturrecht zentral geregelt wäre. Bestimmungen des Infrastrukturrechts finden sich daher in:

Im Infrastrukturrecht sind insbesondere folgende Aspekte von Bedeutung:

  • Offener und diskriminierungsfreier Netzzugang,
  • Ausschreibungspflicht,
  • Missbrauch marktbeherrschender Stellung,
  • Durchleitungsentgelte,
  • Gemeinsame Nutzung (ggf. Finanzierung) von Infrastruktureinrichtungen,
  • Berechtigung zum Erhebungen von Maut und Gebühr (Beleihung),
  • Gebührenhöhe, Mauthöhe,
  • Erhebung von Erschließungsbeträgen/Erschließungsgebühren,
  • Vermeidung von Doppelbelastungen für Nutzer/Bürger,
  • Privatfinanzierung staatlicher und kommunaler Infrastruktur.

Die herausragende Bedeutung des Infrastrukturrechts beruht auf der großen Bedeutung staatlicher und kommunaler Infrastruktur.
Staatliche und kommunale Infrastruktur ist:

[Bearbeiten] Nicht-staatliche Infrastrukturinvestitionen

Infrastruktur-Anlagestrategien sind Kapitalanlagen in Unternehmen, welche die Netzwerke und Einrichtungen zur Grundversorgung von Haushalten und Unternehmen besitzen oder betreiben.

Die wirtschaftsnahen (ökonomischen) Bereiche der Infrastruktur charakterisieren sich dadurch, dass der Empfänger ggf. bereit ist, für diese Dienstleistungen zu bezahlen. Nicht-staatliche Investoren erwerben Eigentum an einer Infrastruktureinrichtung im Rahmen von Privatisierungen, Verkäufen von privat gehaltenen Unternehmen oder durch die Errichtung und den anschließenden Betrieb, bei dem die Leistung der Allgemeinheit typischerweise gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird.

Bei Investitionen in die soziale Infrastruktur kommt es häufig zu einer Kooperation im Rahmen eines Public Private Partnerships (PPP) oder einer Private Finance Initiative (PFI) zwischen öffentlichem und privatem Sektor. Der Staat erbringt weiterhin die Dienstleistung, während sich die physischen Vermögenswerte je nach Modell nicht in Staatseigentum befinden und/ oder von nicht-staatlichen Investoren errichtet, betrieben und unterhalten werden. Es gibt vielfältige Modelle, die sich nach dem Ausmaß an Verantwortung des nicht-staatlichen Investors unterscheiden. Innerhalb der sozialen Infrastruktur finden sich Leistungen und Einrichtungen mit starken positiven externen Effekten, die als freie oder subventionierte Güter zur Verfügung gestellt werden.

[Bearbeiten] Literatur

  • Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg.): Infrastruktur und Daseinsvorsorge in der Fläche. Informationen zur Raumentwicklung 1/2 2008, ISSN 0303-2493.
  • Stefan Brem, Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport: Kritische Infrastrukturen und ihre Verwundbarkeiten. Vortrag im Rahmen der öffentlichen Vortragsreihe „Komplexe Technische Systeme“, ETH Zürich, 13. Juni 2007 (PDF, 26 S., 1.575 kB)
  • Reimut Jochimsen: Theorie der Infrastruktur. Grundlagen der marktwirtschaftlichen Entwicklung. Tübingen, 1966.
  • Deutsches Institut für Urbanistik (Hg.)(2009): Die Zukunft der städtischen Infrastrukturen. Deutsche Zeitschrift für Kommunalwissenschaften, 47. Jg. (2008) II.
  • Dirk van Laak: Der Begriff „Infrastruktur“ und was er vor seiner Erfindung besagte. In: Archiv für Begriffsgeschichte. Nr. 41 (1999), S. 280-299.
  • Kluge, Thomas/ Libbe, Jens (Hrsg.): Transformation netzgebundener Infrastruktur. Strategien für Kommunen am Beispiel Wasser. Berlin 2006 ([Difu-Beiträge] zur Stadtforschung, Bd. 45).
  • Ulrich Scheele, Jens Libbe, Engelbert Schramm (2008): Transformation städtischer Wasser-Infrastrukturen: Internationale Erfahrungen. Berlin (netWORKS-Paper Nr. 25, www.networks-group.de/veroeffentlichungen)
  • Christian Koenig, Jürgen Kühling, Christian Theobald (Hrsg.): Recht der Infrastrukturförderung. Sellier, München Heidelberg 2004.
  • Georg Hermes: Staatliche Infrastrukturverantwortung.
  • J. Schäufele: Artikel zum Begriff Infrastruktur.
  • Univ.-Prof. Dr. em. Walter Buhr: What is infrastructure?
  • Zechlin, Hans-Jürgen: Staatliche Infrastrukturplanung in der Marktwirtschaft, Marburg 1965
  • Dr. Christopher Zeiss: Privatfinanzierung staatlicher Infrastruktur. 2000.
  • RREEF Real Estate and Infrastructure Research/ Deutsche Bank, Investitionen in Infrastruktur im Überblick – Eine aufstrebende Anlageklasse, 2005

[Bearbeiten] Weblinks

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