Insolvenz
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Folgendes muss noch verbessert werden: Ich halte die derzeitige Weiterleitung für Irreführend, Zunächst einmal muss man unterscheiden, zwischen Privatinsolvenz und Insolvenz von Firmen. Dann sollte man auch die Gründe der Insolvenz stärker herausstellen. Im Fließtext kann man an passender Stelle auf die derzeitige Weiterleitung verlinken. --JARU Ansprache Bewertung 09:42, 17. Okt. 2009 (CEST)
- Nachtrag, bitte die Ausführungen auf meiner Diskussionsseite mit einbeziehen. --JARU Sprich Feedback? 19:33, 20. Okt. 2009 (CEST)
Insolvenz (von lat. in solvente: nicht-einlösend, im Sinne von Verbindlichkeiten nicht einlösen können) bedeutet lediglich Zahlungsunfähigkeit. Man unterscheidet zwischen zwei Insolvenzarten:
- Insolvenz juristischer Personen siehe Insolvenzverfahren
- Insolvenz natürlicher Personen (Privatinsolvenz siehe dort)
Um eine Insolvenz abzuwenden, gibt es folgende Möglichkeiten.
- a) Verhandlung mit dem oder den Gläubiger(n) des Schuldners, ob ein Schuldenerlass (ganz oder teilweise), eine Ratenzahlung oder eine Stundung (Aufschub auf einen bestimmten oder unbestimmten Zeitpunkt) gewährt wird,
- b) die Bürgschaft eines solventen (also zahlungsfähigen) Dritten, etwa eines Verwandten oder eines Kreditinstituts.
Erst danach kann berechnet werden, wie viel von den ursprünglichen Schulden noch übrigbleibt (Bestandsaufnahme), anschließend bespricht man mit einem Schuldenberater das weitere Vorgehen, ob es möglich ist an anderer Stelle Kostenersparnisse durch Einschränkungen in der privaten Lebensführung zu erzielen oder die Einnahmen (zum Beispiel bei Firmeninsolvenz über Werbemaßnahmen oder Spezialisierungen, oder aber bei Privatinsolvenz Veräußerungsmaßnahmen nicht benötigter Konsumgüter) zu erhöhen. Anschließend erfolgt eine Beobachtungsphase mit Unterstützung des Schuldenberaters.
Erst dann schließt sich gegebenenfalls ein Insolvenzverfahren (nach Insolvenzrecht) an, das entweder in ein gerichtliches Verfahren oder in einen außergerichtlichen Vergleich mündet. Voraussetzung ist, dass die Insolvenzmasse für die Gebühren und Auslagen des Insolvenzverwalters, sowie zumindest teilweise zur Befriedigung der Schulden an einige Gläubiger noch ausreicht.
[Bearbeiten] Literatur
Imgrund, Markus: Wege aus der Insolvenz ISBN 978-3-631-56587-2