Internationale Meeresbodenbehörde

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Internationale Meeresbodenbehörde
International Seabed Authority


Hauptquartier in Kingston
Organisationsart internationale Organisation
Kürzel ISA
Leitung Michael W. Lodge[1] seit 2016
Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich
Status aktiv
Gegründet 1994
Hauptsitz Kingston
Jamaika Jamaika
isa.org.jm

Die Internationale Meeresbodenbehörde (englisch International Seabed Authority – ISA) ist eine Internationale Organisation mit Sitz in Kingston (Jamaika). Sie wurde 1994[2] durch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ; United Nations Convention on the Law of the Sea – UNCLOS) gegründet. Teil XI des Übereinkommens regelt die Einrichtung der Behörde (siehe insbesondere Art. 156 SRÜ).

Auftrag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sie hat den Auftrag, Bodenschätze der Tiefsee als „gemeinsames Erbe der Menschheit“ zu verwalten. Am 13. Juli 2000 hat die Internationale Meeresbodenbehörde den Tiefseebergbau-Kodex für die Prospektion und Exploration polymetallischer Knollen (siehe: Manganknollen) verabschiedet. Die auf dem Meeresboden lagernden Knollen enthalten außer Mangan vor allem Cobalt, Kupfer und Nickel. In den 1970er und 1980er Jahren wurden die Knollenvorkommen intensiv untersucht. Aufgrund verstärkten Recyclings und wegen der Substitution dieser Stoffe sowie neuer Funde in Australien und Kanada kam es letztlich nicht zur Exploration. Hinzu kommt, dass die für den Tiefseebergbau notwendigen Technologien noch sehr teuer sind.

Entwicklung in Richtung Abbau[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Juli 2016 wurde über einen Richtlinienentwurf der Behörde zur Vergabe von Abbau-Lizenzen berichtet, die in Zukunft über Staaten an Unternehmen erteilt werde könnten. Bildlich vorgestellt wurde eine vom kanadischen Unternehmen Nautilus Minerals gebaute Maschine zur Ernte von Manganknollen vor Papua-Neuguinea. Ihre vorne geführte Walze weist raspelnde Zähne und Einziehschnecken auf. Thematisiert wird zugleich, dass in der Tiefsee wenig Licht und Nährstoffe vorhanden sind, sodass also die Regeneration von zwangsläufig mitzerstörten Korallen Jahrhunderte benötigt.[3]

Konkret wurden im Dezember 2020 Bestrebungen von den Unternehmen DEME und Lockheed Martin bekannt, sich Zugriff auf Rohstoffe der Tiefsee, für die Entwicklungsländer Lizenzen haben, zu verschaffen, wobei noch keine globalen Umweltregeln für den Tiefseebergbau bestehen.[4]

Organe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hauptorgane[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hauptorgane der Behörde sind die Versammlung (Art. 159 ff. SRÜ), der Rat (Art. 161 ff. SRÜ) und das Sekretariat (Art. 166 ff. SRÜ). Organe des Rates sind die Kommission für wirtschaftliche Planung und die Rechts- und Fachkommission (Art. 163 Nr. 1, 164, 165 SRÜ).

Das Unternehmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Unternehmen (engl. the Enterprise) ist das Organ der Behörde, das unmittelbar Tätigkeiten im Gebiet sowie die Beförderung, die Verarbeitung und den Absatz der aus dem Gebiet gewonnenen Mineralien durchführen soll (Art. 158 Nr. 2, Art. 170 SRÜ). Das Unternehmen soll einen Verwaltungsrat, einen Generaldirektor und das sonstige zur Wahrnehmung seiner Aufgaben notwendige Personal haben. Seine Satzung ist in Anlage IV zum SRÜ enthalten.[5]

Der Meeresbodenbergbau befindet sich noch in der Sondierungsphase, die Bodenschätze werden außerhalb nationaler Gewässer noch nicht abgebaut.[6] Die ISA und ihre 36 Mitgliedstaaten konnten sich noch nicht darüber einigen, ob Tiefseebergbau zulässig sein soll oder nicht.[7] Auch das Unternehmen befindet sich deshalb noch im Aufbau. Es wird einen Generaldirektor haben, der von der Versammlung auf Empfehlung des Rates und auf Ernennung durch den Verwaltungsrat gewählt wird. Der Generaldirektor wird auch der Chief Executive Officer und gesetzliche Vertreter des Unternehmens sein.

Bislang nimmt das Sekretariat der Meeresbodenbehörde die Aufgaben des Unternehmens wahr. Zwischen 2018 und 2023 wurden diese Funktionen von einem Sonderbeauftragten des Generalsekretärs für das Unternehmen wahrgenommen. Sonderbeauftragter des Generalsekretärs für das Unternehmen zwischen 2018 und 2023 war der Diplomat Eden Charles (Trinidad und Tobago).[8][9]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Frank Reinhardt: Meeresboden und Meeresuntergrund sowie deren Verwaltung durch die Internationale Meeresbodenbehörde, in: Schriftenreihe der Danziger Naturforschenden Gesellschaft, 2004, Band 6, Seite 192–207; ISBN 83-87359-84-X

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Internationale Meeresbodenbehörde – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. https://www.isa.org.jm/the-secretary-general/ abgerufen am 24. Oktober 2023
  2. https://www.britannica.com/topic/International-Seabed-Authority
  3. Elke Ziegler: Weltweites Rennen um Meeresbodenschätze, science.orf.at, 22. Juli 2016, abgerufen 22. Juli 2016.
  4. spiegel.de vom 4. Dezember 2020, Umweltschützer warnen vor Zugriff von Konzernen auf die Tiefsee, abgerufen am 27. Dezember 2020.
  5. Anlage IV Satzung des Unternehmens. fedlex, abgerufen am 14. Januar 2024.
  6. Internationale Meeresbodenbehörde (ISA). OceanCare, 13. Mai 2022.
  7. Tiefseebergbau: Wie geht es nach ISA-Fristablauf weiter? miningscout.de, 1. August 2023.
  8. Das Unternehmen. Internationale Meeresbodenbehörde, abgerufen am 15. Januar 2024.
  9. Herr Eden Charles aus Trinidad und Tobago wurde zum Interims-Generaldirektor des Unternehmens ernannt. Internationale Meeresbodenbehörde, abgerufen am 15. Januar 2024.

Koordinaten: 17° 57′ 52,9″ N, 76° 47′ 29,6″ W