Kategorie:Nach der Haager Konvention geschütztes Kulturgut in Rheinland-Pfalz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Kategorie Geschütztes Kulturgut
Kategorie Geschütztes Kulturgut

Diese Kategorie enthält Artikel über Gebäude oder andere unbewegliche Einrichtungen in Rheinland-Pfalz, die in die Liste zu schützender Kulturgüter im Sinne der 1954 verabschiedeten Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten aufgenommen wurden. Aus den Bestimmungen dieser Konvention ergibt sich für diese Güter eine Respektierungspflicht und eine Sicherungspflicht. Für den Fall eines bewaffneten Konflikts gilt beispielsweise ein Verbot der Zerstörung oder Beschädigung, des Diebstahls und der Plünderung sowie der Beschlagnahme. In Friedenszeiten schreibt diese Konvention bestimmte Schutz- und Sicherungsmaßnahmen vor.

Die Kulturgüter sind mit dem nebenstehenden Schutzzeichen markiert.

Unterkategorien

Es werden 3 von insgesamt 3 Unterkategorien in dieser Kategorie angezeigt:
In Klammern die Anzahl der enthaltenen Kategorien (K), Seiten (S), Dateien (D)

Einträge in der Kategorie „Nach der Haager Konvention geschütztes Kulturgut in Rheinland-Pfalz“

Folgende 74 Einträge sind in dieser Kategorie, von 74 insgesamt.