Kategorie:Nach der Haager Konvention geschütztes Kulturgut in Rheinland-Pfalz
Diese Kategorie enthält Artikel über Gebäude oder andere unbewegliche Einrichtungen in Rheinland-Pfalz, die in die Liste zu schützender Kulturgüter im Sinne der 1954 verabschiedeten Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten aufgenommen wurden. Aus den Bestimmungen dieser Konvention ergibt sich für diese Güter eine Respektierungspflicht und eine Sicherungspflicht. Für den Fall eines bewaffneten Konflikts gilt beispielsweise ein Verbot der Zerstörung oder Beschädigung, des Diebstahls und der Plünderung sowie der Beschlagnahme. In Friedenszeiten schreibt diese Konvention bestimmte Schutz- und Sicherungsmaßnahmen vor.
Die Kulturgüter sind mit dem nebenstehenden Schutzzeichen markiert.
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Einträge in der Kategorie „Nach der Haager Konvention geschütztes Kulturgut in Rheinland-Pfalz“
Folgende 74 Einträge sind in dieser Kategorie, von 74 insgesamt.
B
- Simultankirche Bechtolsheim
- Binger Mäuseturm
- Peterskirche (Bubenheim)
- Burg Altleiningen
- Burg Argenschwang
- Burg Eltz
- Burg Gerolstein
- Burg Lahneck
- Burg Landeck (Pfalz)
- Burg Liebenstein (Rheintal)
- Burg Metternich
- Burg Nassau
- Burg Neudahn
- Burg Neuleiningen
- Burg Pfalzgrafenstein
- Burg Ramstein (Kordel)
- Burg Sooneck
- Burg Sponheim
- Burg Stahleck (Bacharach)
- Burg Sterrenberg (Rheinland)
- Burg Thurant