Konfessionelle Parität

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Konfessionelle Parität ist die gleichberechtigte Aufteilung der Macht zwischen verschiedenen Konfessionsgruppen.

Deutschland und Schweiz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland und der Schweiz wurde nach der Reformation in einigen konfessionell gemischten Gebieten die Herrschaft zwischen Katholiken und Protestanten paritätisch aufgeteilt und nach dem Dreißigjährigen Krieg vertraglich verankert. Teilweise wurden Kirchen als Simultankirchen paritätisch von zwei Konfessionen gleichzeitig genutzt.

Paritätische Gebiete in Deutschland waren hauptsächlich die vier bzw. sechs schwäbischen paritätischen Reichsstädte, das Hochstift Osnabrück sowie Teile der Lausitz.

In der Schweiz galt konfessionelle Parität insbesondere in den Kantonen Aargau, Glarus, Graubünden, St. Gallen und Thurgau. Simultankirchen befanden sich ganz überwiegend in den Ostschweizer Kantonen St. Gallen und Thurgau; diese wurden jedoch nach Kirchenneubauten im 19. und 20. Jahrhundert fast überall in konfessionelle Kirchen umgewandelt.

Außerhalb Europas[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für den Libanon vereinbarten Muslime und Christen 1989 im Abkommen von Taif eine paritätische Machtverteilung (im Parlament), zuvor hatte der Nationalpakt die Macht im Schlüssel von 6 zu 5 an verschiedene Christen- bzw. Muslim-Gruppen verteilt. Der Libanon ist seitdem ein paritätischer Staat.

Religiöse Parität wird aus innenpolitischen Gründen offiziell auch für Tansania und Eritrea proklamiert, ohne dass jedoch die Macht zwischen den Religionen paritätisch geteilt wäre.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Paritätsgrundsatz

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]