Koordinationsrat der Muslime in Deutschland

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Logo des Koordinationsrates der Muslime

Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) (inoffiziell auch Koordinierungsrat der Muslime;[1] zur Verdeutlichung wird er auch Koordinationsrat/Koordinierungsrat der Muslime in Deutschland genannt[2]) wurde 2007 als Arbeitsplattform der vier größten islamischen Organisationen in Deutschland im Rahmen der Deutschen Islamkonferenz gegründet. Es ist umstritten, wie viele der in Deutschland lebenden Muslime der KRM vertritt. Die Mehrheit der Moscheegemeinden in Deutschland ist im KRM über seine Mitgliedsorganisationen vertreten.

Mitglieder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zu den Gründungsmitgliedern gehören seit 2007:[3]

Im Jahr 2019 wurde der KRM um die folgenden Moscheevereinigungen erweitert:[3]

Die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland (IGBD) bekundete ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im KRM.[5] Auf der Homepage des KRM wird die IGBD nicht als Mitglied geführt.

Organisation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Status[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Zusammenarbeit im KRM beruht auf einer gemeinsamen Geschäftsordnung, die durch die vier Gründungsmitglieder am 28. März 2007 zuerst unterzeichnet wurde.[6][7] Damit handelt es sich beim KRM nicht um einen eingetragenen Verein, er besitzt also keine eigenständige Rechtspersönlichkeit.

Struktur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Tagesgeschäft des KRM wird durch die jeweilige Sprecherfunktion koordiniert. Es ist nicht bekannt, ob der KRM eigenes Personal hat oder ob Mitgliedsverbände ihr Personal in den KRM entsenden. Im Jahr 2008 bemängelte die Islamische Zeitung, dass der KRM keine Angestellten, kein Budget, kein Lobby-Büro in Berlin, keine eigene Webseite und kaum eine klar ausgearbeitete Programmatik habe.[8] Ob der KRM inzwischen als eigene Organisation handelt oder vorwiegend eine Koordinierungsfunktion hat, ist nicht bekannt.

Im Juli 2019 wurde ohne Angabe weiterer Details der Aufbau von Landesstrukturen angekündigt.[9]

Geschäftsordnung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Geschäftsordnung gibt der DITIB ein Vetorecht und drei stimmberechtigte Vertreter, während die anderen Verbände jeweils nur zwei Vertreter haben.[6] Weiter heißt es darin:[6]

  • „Mitglieder auf Bundesebene können nur Dachorganisationen oder Spitzenverbände werden […] Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung. Eine Ablehnung der Mitgliedschaft braucht nicht begründet zu werden.“
  • „Der Koordinationsrat bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.“
  • „Koran und Sunna des Propheten Mohammed bilden die Grundlagen des Koordinationsrats. Dieser Grundsatz darf auch durch Änderungen dieser Geschäftsordnung nicht aufgegeben oder verändert werden.“

Eine im Jahr 2007 geplante Weiterentwicklung der Geschäftsordnung zu einer verbindlichen Satzung[10] erfolgte nicht.

Sprecher[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Rolle des Sprechers des Koordinationsrates wechselt im halbjährlichen Turnus zum 1. April und zum 1. Oktober und wird von den Mitgliedsorganisationen gestellt. Derzeit (November 2023) ist Laurent Ibra (Union der Islamisch-Albanischen Zentren in Deutschland) Sprecher.[11]

Seit April 2021 war Erol Pürlü (VIKZ) Sprecher des KRM[12]. Er folgte damit auf Lirim Ziberi (UIAZD)[13], Burhan Kesici (IRD)[14] und Zekeriya Altuğ (DITIB).

Rechtliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es ist nicht bekannt, dass der Koordinationsrat selbst den Status einer Religionsgemeinschaft anstrebt. Dies ist in Deutschland aufgrund der im Regligionsverfassungsrecht vorherrschenden Landeszuständigkeit ohnehin nur durch die Bundesländer möglich. Jedoch will der KRM laut seiner Geschäftsordnung „gemeinsam mit den bereits bestehenden muslimischen Länderstrukturen sowie den vorhandenen Lokalstrukturen an der Schaffung rechtlicher und organisatorischer Voraussetzungen für die Anerkennung des Islams in Deutschland im Rahmen von Staatsverträgen“ wirken.[6] Unabhängig von der Frage ob der Koordinationsrat einen Status als Religionsgemeinschaft überhaupt anstrebt, äußerte Volker Beck im April 2007 die Meinung, dass der KRM noch nicht die Voraussetzungen einer Religionsgemeinschaft gemäß Art. 140 GG erfülle: „… ein reiner Dachverband ist nach unserem Recht noch keine Religionsgemeinschaft und erfüllt noch lange nicht die Voraussetzungen einer Körperschaft.“

Ansprechpartner der Politik für "die Muslime" und eigener Vertretungsanspruch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ziel und Zweck des Koordinationsrates ist nach § 2 seiner Geschäftsordnung, die Vertretung der Muslime in der Bundesrepublik zu organisieren und der Ansprechpartner für Politik und Gesellschaft zu sein.[6] Die Präambel der KRM-Geschäftsordnung bekräftigte Absicht, „eine einheitliche Vertretungsstruktur der Muslime in der Bundesrepublik“ zu schaffen.

Vertretungsanspruch über die Mitgliedsorganisationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Koordinationsrat vertritt über seine Mitgliedsorganisationen hauptsächlich sunnitische, über den Zentralrat der Muslime (ZMD) auch schiitische, Muslime.

Der Koordinationsrat vertrat zur Zeit seiner Gründung von den damals 3,8 bis 4,3 Millionen Muslimen in Deutschland[15] über seine Mitgliedsvereine etwa 300.000. Hinzu kommen eine unbekannte Anzahl von Mitgliedern im Rahmen der Erweiterung 2019.

  • DITIB: ca. 960 Mitgliedsmoscheen[16], 110.000[17] – 140.000[18] Mitglieder
  • Islamrat: ca. 400 Mitgliedsmoscheen, 80.000[18] – 140.000[17] Mitglieder
  • ZMD: ca. 300 Mitgliedsmoscheen[19], 20.000[17] – 30.000[18] Mitglieder
  • VIKZ: ca. 300 Mitgliedsmoscheen, 24.000[17] – 30.000[18] Mitglieder
  • ZRMD: ca. 50 Mitgliedsmoscheen, ca. 150 weitere assoziierte Moscheegemeinden, unbekannte Anzahl von Mitgliedern
  • UIAZD: ca. 30 Mitgliedsmoscheen, unbekannte Anzahl von Mitgliedern

Nicht vertreten im KRM sind u. a. (nach Zahl der Mitgliedsgemeinden sortiert):

Wahrgenommene Vertretung durch Muslime in Deutschland selbst[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Gründungsphase wurden laut dem damaligen KRM-Sprecher Köhler „schätzungsweise 85 Prozent“ der Moscheegemeinden in Deutschland vertreten.[26] Laut der Studie des BAMF "Muslimisches Leben in Deutschland 2008" kannten jedoch im ersten Halbjahr 2008 erst 10 Prozent der Muslime in Deutschland den KRM.[27] Laut der 2021 veröffentlichten Nachfolgerstudie "Muslimisches Leben in Deutschland 2020" sehen sich 32 % der muslimischen Religionsangehörigen in Deutschland durch einen der Mitgliedsverbände des KRM ganz oder teilweise vertreten.[28] Davon abzugrenzen ist der höhere Anteil der muslimischen Religionsangehörigen, die Moscheegemeinden zum Gebet oder für soziale Veranstaltungen aufsuchen, ohne dass sie sich durch diese notwendigerweise vertreten sehen. 30,4 % der muslimischen Religionsangehörigen in Deutschland besuchen mindestens ein paar Mal im Monat eine religiöse Veranstaltung, 26,9 % der muslimischen Religionsangehörigen hingegen nur ein paarmal im Jahr und 35,2 % niemals.[29]

Ansprechpartner für die Politik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schon seit langem wurde von deutschen Politikern die Gründung eines Dachverbandes der in Deutschland lebenden Muslime gefordert, der als einheitlicher Ansprechpartner für die Politik dienen und die rechtliche Anerkennung der organisierten Muslime als Religionsgemeinschaft und darüber hinaus als Körperschaft des öffentlichen Rechts erleichtern sollte. Dies wird hingegen von manchen als kontraproduktiv betrachtet.[18] Andererseits lädt das Bundesinnenministerium neben anderen Religionsgemeinschaften als Vertretung der Muslime seit der Erweiterung des KRM bisweilen ausschließlich diesen ein (zuletzt im Zuge der Corona-Pandemie[30]) und erkennt damit indirekt einen zumindest weitgehenden Vertretungsanspruch an. In der Deutschen Islamkonferenz treten die islamischen Organisationen in Deutschland normalerweise jedoch einzeln auf, obwohl der KRM aus der Arbeit in der Deutschen Islamkonferenz vorging.

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Jahr 2007 kritisierte die damalige Islam-Beauftragte der SPD, Lale Akgün, dass der Koordinationsrat vor allem konservative Muslime vertrete und nicht für die Gesamtheit der Muslime in Deutschland sprechen könne. Bisweilen wurde der Vertretungsanspruch als Alleinvertretungsanspruch verstanden, der muslimische Vertretung außerhalb des KRM ausschließen möchte.[31] Ebenfalls im Jahr 2007 kritisierte Seyran Ateş: „Die meisten Islamverbände vertreten einen fundamentalistischen, strengen Islam.“[32] Auch Volker Beck riet auch zur Vorsicht im Umgang mit den überwiegend konservativen und fundamentalistischen Kräften innerhalb des KRM, obwohl er für eine Perspektive der Gleichberechtigung plädierte.[33]

Stellungnahmen des KRM[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Der KRM forderte am 13. April 2007 die sofortige Freilassung der deutschen Geiseln im Irak.[34]
  • In einem Interview vor dem 2. Treffen der Islamkonferenz erklärte der KRM-Sprecher, muslimische Eltern bei der Forderung nach einem getrennten Sportunterricht unterstützen zu wollen,[35] und erntete dafür starke Irritationen und Kritik.[31][36][37]
  • Im Sommer 2008 einigten sich erstmals die im KRM vertretenen Verbände auf eine gemeinsame Berechnungsgrundlage für Beginn und Ende des Fastenmonats Ramadan[38] und schufen damit die Voraussetzung, dass zum ersten Mal nahezu alle Muslime in Deutschland den Ramadan und das anschließend Fest des Fastenbrechens zur selben Zeit begehen.
  • Im Frühjahr 2012 kritisierte der Koordinationsrat der Muslime Äußerungen des neuen Bundespräsidenten Joachim Gauck.[39] Gauck hatte den Satz seines Vorgängers „Der Islam gehört zu Deutschland“ diskutiert.
  • Im Juni 2012 kritisierte der KRM ein Urteil das Landgerichts Köln, das die Beschneidung männlicher Säuglinge oder Kinder als strafbare Körperverletzung erkannte.[40] (Zur Rechtslage in Deutschland siehe hier.)
  • Am 15. November 2015 verurteilten die vier KRM-Mitglieder und vier weitere Verbände die „niederträchtigen und barbarischen“ Terroranschläge am 13. November 2015 in Paris: „Die Mörder von Paris irren, wenn sie glauben, sie seien die Vollstrecker eines göttlichen Willens. Terror steht in gänzlichem Widerspruch zur Barmherzigkeit Gottes.“[41] KRM-Sprecher Zekeriya Altug sagte in Köln, nach den Anschlägen von Paris müsse die Botschaft hierzulande lauten: „Wir stehen zusammen im Schulterschluss gegen diejenigen, die uns auseinander dividieren wollen.“[42]
  • 27. Januar 2020: Erklärung aus Anlass des 75. Jahrestags der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz (Gemeinsame Stellungnahme mit anderen Religionsgemeinschaften).[43]
  • Am 3. November 2020 verurteilte der KRM die Terror-Anschläge von Wien im Rahmen einer Pressemitteilung.[44]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Koordinationsrat der Muslime laut Pressemitteilungen, auch Koordinierungsrat der Muslime genannt – beide Bezeichnungen werden sowohl von den beteiligten Verbänden als auch von den Medien nebeneinander verwendet.
  2. Die Benennung als Koordinationsrat der Muslime in Deutschland steht im Titel der Geschäftsordnung vom 28. März 2007 (im restlichen Text der Geschäftsordnung wird er kurz Koordinationsrat genannt); laut Website lautet der Name jedoch Koordinationsrat der Muslime.
  3. a b KRM plant zeitnah Erweiterung. In: KRM. 8. Juni 2019, abgerufen am 9. Juli 2020 (deutsch).
  4. VIKZ verlässt den Koordinationsrat der Muslime (KRM), vikz.de, 20. Oktober 2023
  5. a b IGBD-Bundesvorstand bekräftigt KRM-Zusammenarbeit - IslamiQ. In: IslamiQ - Nachrichten- und Debattenmagazin. 26. Juni 2019, abgerufen am 9. Juli 2020.
  6. a b c d e Geschäftsordnung des Koordinationsrates der Muslime in Deutschland auf www.religion-recht.de
  7. PDF der Geschäftsordnung mit den Unterschriften der Unterzeichner
  8. Einheit durch den KRM - Illusion oder Chance? Wer koordiniert die Position der Muslime wirklich, will Khalil Breuer wissen. In: Islamische Zeitung. 8. Oktober 2008, abgerufen am 16. Juni 2015.
  9. KRM plant Aufbau von Landesstrukturen - IslamiQ. In: IslamiQ - Nachrichten- und Debattenmagazin. 2. Juli 2019, abgerufen am 9. Juli 2020.
  10. Kirchenkampf um die Moscheen - Muslime fordern ihre staatsrechtliche Anerkennung. In: Tagesspiegel. 13. April 2007, abgerufen am 16. Juni 2015.
  11. Impressum, koordinationsrat.de, abgerufen am 18. November 2023
  12. Koordinationsrat der Muslime: Webseite. Abgerufen am 4. Mai 2021.
  13. Koordinationsrat der Muslime: Pressemitteilung. 15. Dezember 2020, abgerufen am 4. Mai 2021.
  14. epd: Lirim Ziberi ist neuer Sprecher des Koordinationsrates der Muslime. In: evangelisch.de. 15. Dezember 2020, abgerufen am 16. Januar 2021.
  15. Muslimisches Leben in Deutschland. Repräsentative Studie des BAMF im Auftrag der Deutschen Islam Konferenz, Juni 2009, S. 11.
  16. DITIB: Gründung und Struktur. Abgerufen am 4. Mai 2021.
  17. a b c d Islamische Verbände taz 12. April 2007
  18. a b c d e Kerstin Krupp: Bedenken gegen Kooperation islamischer Verbände. In: Berliner Zeitung. 12. April 2007, abgerufen am 16. Juni 2015.
  19. Zentralrat der Muslime in Deutschland: Selbstdarstellung. Abgerufen am 4. Mai 2021.
  20. Unsere Mitgliedsgemeinden. Abgerufen am 4. Mai 2021.
  21. Alevitische Gemeinde Deutschland. Abgerufen am 4. Mai 2021.
  22. Mathias Rohe: Der Islam in Deutschland. Eine Bestandsaufnahme. München 2016, ISBN 978-3-406-69807-1, S. 143.
  23. IGBD: Mitgliedsgemeinden. Abgerufen am 4. Mai 2021.
  24. Mediendienst Integration: Islamische Religionsgemeinschaften. Spitzen- und Dachverbände. In: Mediendienst Integration (Hrsg.): Handbuch Islam und Muslime. Mediendienst Integration, Berlin 2019, S. 138.
  25. Was ist "Ahmadiyyat"? Abgerufen am 4. Mai 2021.
  26. Neuer Dachverband als zu konservativ kritisiert. In: Die Welt. 12. April 2007, abgerufen am 16. Juni 2015.
  27. Muslimisches Leben in Deutschland. Repräsentative Studie des BAMF im Auftrag der Deutschen Islam Konferenz, Juni 2009, S. 17 (zum Erhebungszeitraum siehe S. 38).
  28. Katrin Pfündel, Anja Stichs, Kerstin Tanis: Muslimisches Leben in Deutschland 2020. Band 38. Forschungszentrum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Nürnberg 2021, ISBN 978-3-944674-22-3, S. 111.
  29. Katrin Pfündel, Anja Stichs, Kerstin Tanis: Muslimisches Leben in Deutschland 2020. Band 28. Forschungszentrum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Nürnberg 2021, ISBN 978-3-944674-22-3, S. 93.
  30. Gespräche über Gottesdienste, Jüdische Allgemeine, 16. Dezember 2020
  31. a b Mariam Lau: Böhmer gegen muslimisches Koordinationsgremium: „Fundamentalisten haben die Mehrheit im Rat“. In: Die Welt. 21. April 2007, abgerufen am 16. Juni 2015.
  32. Seyran Ateş: Der Multikulti-Irrtum. Wie wir in Deutschland besser zusammenleben können. Ullstein, Berlin 2007, ISBN 978-3-550-08694-6, S. 197.
  33. Volker Beck: Fahrplan zur Integration. In: Die Tageszeitung. 16. April 2007, abgerufen am 16. Juni 2015.
  34. Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM) fordert die sofortige Freilassung der deutschen Geiseln im Irak, islam.de, 13. April 2007
  35. »Wir vertreten einen Mainstream-Islam«. In: Die Zeit. 19. April 2007, abgerufen am 16. Juni 2015.
  36. Aiman Mazyek zu den Aussagen von Köhler, Jörg Lau, Zeit-Blog, 21. April 2007
  37. Andrea Brandt, Cordula Meyer: Große Idee, kleiner Plan. In: Spiegel Online. 23. April 2007, abgerufen am 16. Juni 2015.
  38. http://www.islam.de/10694.php
  39. KRM: Bundespräsident Gaucks Aussagen zum Islam sind irritierend
  40. KRM: Kölner Beschneidungsverbot ist ein massiver Eingriff in die Religionsfreiheit (27. Juni 2012) Religiös motivierte Beschneidung: Beschneidungsurteil kriminalisiert Muslime und Juden
  41. Pressemeldung der Islamischen Organisationen in Deutschland (Memento vom 3. Februar 2016 im Internet Archive) vom 16. November 2015, abgerufen am 3. Februar 2016.
  42. Muslimische Verbände rufen zu gesellschaftlichem Zusammenhalt auf. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16. November 2015.
  43. Erklärung aus Anlass des 75. Jahrestags der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz. KRM-Webseite, 27. Januar 2020.
  44. KRM-Sprecher: Sie haben in unseren Reihen keinen Platz. KRM-Webseite, 3. November 2020.