Ku (Japan)
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Ein Ku (jap. 区), oft als Stadtbezirk übersetzt, ist eine Verwaltungseinheit in einigen Großstädten in Japan, die dem englischen Borough (grob „Gemeinde, Bezirk“) nahekommt.
Ku bilden die Unterteilung von derzeit (1. April 2009) 18 staatlich designierten Großstädten (政令指定都市, seirei shitei toshi oder 政令市, seirei shi) mit mehr als 500.000 Einwohnern. Diese shi entstanden oft erst im 20. Jahrhundert durch administrative Zusammenlegung mehrerer zuvor unabhängiger Gemeinden und Städte, die zusammengewachsen waren. Die alten Gemeinden leben mit mehr oder weniger großen territorialen Anpassungen in den Ku weiter.
Die Ku sind lokale Verwaltungseinheiten, die durch die Gemeindeverwaltung direkt gesteuert werden. Ihnen sind Verwaltungfunktionen wie das Führen des Einwohnerregisters (Koseki, also standesamtliche Funktionen), Krankenversicherung und Vermögenssteuer übertragen. Viele Ku haben eigene Einwohnerorganisationen, die verschiedene Aufgaben ausführen, aber keine eigenen Befugnisse haben.
Die zwischen 1899 und 1922 auf Hokkaidō gebildeten Großstädte (Asahikawa, Hakodate, Kushiro, Muroran, Otaru und Sapporo) wurden ebenfalls als ku bezeichnet. 1922 erfolgte deren Umbenennung in shi.
[Bearbeiten] Ehemalige Stadtbezirke Tokios
Auch Tokio war bis 1943 eine eigenständige Großstadt und war in zuletzt 35 Ku unterteilt (siehe Stadtbezirke Tokios). Nach der Auflösung der Stadt Tokio blieben die Bezirke bestehen und unterstanden nun direkt der Präfektur Tokio. 1947 erhielten sie als tokubetsu-ku („Spezialbezirke“) eine Sonderform, der ihnen quasi den Status eigenständiger Gemeinden verleiht, sie überlassen aber weiterhin einige Aufgaben wie Wasserversorgung oder Feuerwehr der Präfektur.
Im Sinne des Artikels 93 der Verfassung wurden sie lange nicht als eigenständige Gebietskörperschaften angesehen: Das dort fixierte Recht, eigene Kommunalparlamente (mit Legislativ- und Steuerbefugnissen) und Bürgermeister zu wählen wurde ihnen stattdessen vom Parlament gewährt. Die Bürgermeister wurden nur bis 1952 und ab 1975 direkt gewählt. Erst im Jahr 2000 erhielten die Tokioter Bezirke in einer Reform den formalen Status als „besondere Gebietskörperschaften“ (特別地方公共団体, tokubetsu chihō kōkyō dantai) im Sinne des „Gesetzes über lokale Selbstverwaltung“ und damit als Kommunen (kiso-teki (na) chihō kōkyō dantai, wörtl. „grundlegende Gebietskörperschaften“: Shi, Machi, Mura) Damit verbunden war ein größeres Maß an finanzieller Autonomie, und sie übernahmen weitere kommunale Aufgaben, z.B. die Abfallentsorgung, von der Präfektur.

