Kulturflatrate

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Die Kulturflatrate ist das Konzept einer gesetzlich geregelten Pauschalabgabe auf Internet-Anschlüsse, die an die Rechteinhaber digitaler Inhalte verteilt werden soll. Im Gegenzug soll dafür die öffentliche Verbreitung digitaler Kopien, beispielsweise in Filesharing-Netzwerken, legalisiert werden. Zur Umsetzung müsste das Urheberrechtsgesetz geändert werden.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Hintergrund

Durch die Verfügbarkeit des Internets für Privatpersonen und Kompressionstechniken wie JPEG, MP3, MPEG usw. ist es üblich geworden, dass digitale Inhalte – wie Musik, Filme, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Bilder – zwischen den Nutzern kopiert werden, die zumeist in keinem persönlichen Verhältnis zueinander stehen. Hierbei handelt es sich jedoch nach dem Urheberrecht um eine Handlung, welche die Zustimmung des Rechteinhabers erfordert, und ohne diese Zustimmung illegal ist. Hierdurch machen sich Millionen von Internetnutzern strafbar. Die Rechteinhaber hingegen führen den Einbruch der Verkaufszahlen bei CDs und DVDs auf dieses Verhalten zurück und machen den Internetnutzer für den Einnahmenrückgang verantwortlich.

Die Idee der Kulturflatrate ist nun, einerseits diese alltäglich gewordenen Kopierhandlungen zu legalisieren und zweitens eine monatliche Gebühr zu erheben, die an die Rechteinhaber ausgeschüttet wird – als Kompensation für die Nutzung ihrer Werke.

Entstanden ist dieser Ansatz auf Grund von Kritik an der momentan gängigen DRM-Praxis und der damit verbundenen Zwangskontrolle der Nutzer. Bei dieser kann sich der Konsument Werke von einem legalen Anbieter herunterladen, wird aber durch technische Maßnahmen an der vom Rechteinhaber nicht erwünschten Weiterverbreitung, aber auch an legitimen Nutzungen gehindert. Überlegungen gingen auch dahin, Computer gegen Kopierschutzumgehungen immun zu machen, was die Freiheit des Nutzers stark beschränken würde (siehe TCPA).

Das Prinzip der Privatkopie und der damit verbundenen allgemeinen Abgabe funktioniert in Deutschland nach einem ähnlichen Prinzip bereits seit den 1960er Jahren: So ist auf Leerkassetten und -CDs, sowie auf die entsprechenden Recorder eine festgesetzte Abgabe zu leisten.

Die Summe aller Beträge aus der Pauschalabgabe wird dann an die Rechteinhaber verteilt. Grundlage der Verteilung könnte dabei sein, wie oft das jeweilige Werk genutzt wird. Dies könnte näherungsweise über Download-Zahlen oder die Beobachtung einer Stichprobe der Bevölkerung erfasst werden. Befürworter der Kultur-Flatrate erwarten, dass durch diese einfachere und detailliertere Erfassung eine, im Vergleich zur aktuellen Datenerhebung durch die GEMA, exaktere und damit gerechtere Verteilung ermöglicht wird. Um das System auch für die andere Seite, die Benutzer, gerechter zu gestalten, gibt es die Idee, eine Staffelung des Beitrags je nach Geschwindigkeit des Onlinezugangs und Art der Abrechnung (Zeittarif/Volumentarif/Flatrate) einzuteilen.

[Bearbeiten] Kritik

[Bearbeiten] Zwangsabgabe

Hauptkritikpunkt an diesem Modell ist die Verpflichtung aller Benutzer von Breitbandzugängen, diese Abgabe zu zahlen, selbst wenn sie keine geschützten Inhalte beziehen wollen. Teilweise existieren allerdings auch heute schon Pauschalabgaben zu Gunsten der GEMA, etwa beim Kauf von Leermedien wie CDs, die mit Einführung einer Kulturflatrate entfallen könnten.

[Bearbeiten] Preisgestaltung der Künstler wird unterlaufen

Falls nur die Anzahl der Downloads gemessen wird, würden die Künstler benachteiligt, die z. B. wegen höherer Qualitätsansprüche mehr Zeit und Geld in die Produktion ihrer Werke investieren und dies durch höhere Verkaufspreise wieder ausgleichen. Bei Gleichbehandlung aller Künstler und Verteilung der Einnahmen über die Downloadzahlen würde die Ausschüttung aus der Kulturflatrate ungerecht verteilt.

[Bearbeiten] Datenschutz

Da die Festlegung der Anteile der einzelnen Künstler eine Erfassung des Nutzungsverhaltens erfordert, bestehen darüber hinaus datenschutzrechtliche Bedenken. So könnten die gesammelten personen- bzw. gruppenbezogenen Daten missbräuchlich verwendet werden, falls die Daten an zentraler Stelle erfasst würden.

[Bearbeiten] Betrugsgefahr

Kritiker sehen bei der Bestimmung des Verteilungsschlüssels zudem eine Betrugsgefahr durch manipulierte Statistiken – gerade anonyme Verfahren sind anfällig für eine Verzerrung des Bildes des Konsumverhaltens, beispielsweise durch massenhafte Downloads der eigenen Inhalte, oder starkes Bewerben von Dateien, die dann offensichtlich unbrauchbares Material enthalten, nur um durch die Klicks an Geld zu kommen. Es existiert keine technische Lösung, die Anonymität und Betrugssicherheit gewährleisten könnte.

Allerdings existiert das Problem der Manipulierbarkeit auch beim althergebrachten Modell zum Beispiel durch fingierte CD-Massenkäufe.[1]

[Bearbeiten] Verwaltungsaufwand

Ein weiterer Aspekt ist der große Verwaltungsaufwand: Damit eine einigermaßen gerechte Verteilung möglich wäre, müsste eine sehr große Datenbasis erfasst werden, um dann anteilig das Geld an die Künstler weiterzugeben. Ansätze zur Erstellung derartiger Statistiken bieten derzeit Dienste wie BigChampagne. Vorgeschlagen wird auch, auf die bestehende Infrastruktur der GEMA aufzusetzen.

[Bearbeiten] Beispiele

Die Regierung der Isle of Man will eine Kulturflatrate erproben.[2] Die Gema ist der Kulturflatrate sehr ähnlich. Die Gema bezieht sich auf Verbreitung von Musik im Radio, Fernsehen, Konzerten, öffentlichen Orten usw.

[Bearbeiten] Belege

  1. Artikel in RP Online zu manipulierte CD-Verkäufen
  2. heise.de: Isle of Man will Kulturflatrate erproben Meldung vorlesen und MP3-Download

[Bearbeiten] Literatur

  • Marina Artino u.a.: Kulturen der Kopie. Ein studentisches Projekt. Siegen Universitätsverlag, Siegen 2007.

[Bearbeiten] Weblinks

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