Länderrat des amerikanischen Besatzungsgebietes

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Der Länderrat des amerikanischen Besatzungsgebietes (vereinzelt auch Süddeutscher Länderrat) war von 1945 bis 1949 ein länderübergreifendes Koordinierungsgremium auf dem Gebiet der amerikanischen Besatzungszone in Deutschland. Ähnlich wie der Zonenbeirat in der britischen Zone war der Länderrat ein wichtiger Meilenstein beim Wiederaufbau der staatlichen Ordnung in Westdeutschland nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und kann als Vorbild sowohl für den Länderrat der 1947 geschaffenen Bizone als auch für den heutigen Bundesrat gelten.[1]

Überblick[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Länderrat wurde auf Initiative der US-Militärregierung (OMGUS) am 17. Oktober 1945 gebildet und bestand bis zur Konstituierung von Bundestag und Bundesrat im Herbst 1949. Seine Aufgabe war es, „im Rahmen der politischen Richtlinien der Besatzungsmacht die über das Gebiet eines Landes hinausreichenden Fragen gemeinschaftlich zu lösen, Schwierigkeiten im Verkehr der Länder zu beseitigen und die wünschenswerte Angleichung der Entwicklung auf den Gebieten des politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens sicherzustellen.“[2]

Der Länderrat bestand aus den Ministerpräsidenten der Länder Bayern, Groß-Hessen und Württemberg-Baden sowie – seit April 1947 – dem Senatspräsidenten der Freien Hansestadt Bremen. Er trat einmal im Monat unter wechselndem Vorsitz in Stuttgart zusammen.[3] Die Arbeit des Länderrates wurde von einem Sekretariat mit Sitz in Stuttgart unterstützt; Generalsekretär war seit 4. Dezember 1945 der frühere Reichstagsabgeordnete Erich Roßmann (SPD). Im Juni 1946 wurde zusätzlich ein Direktorium aus Sonderbeauftragten und Bevollmächtigten der Länder sowie dem Generalsekretär gebildet, das im Wochenrhythmus zusammentrat, die Sitzungen des Länderrates vorbereitete und in dringenden Fällen auch Eilentscheidungen treffen konnte.[4] Für einzelne länderübergreifende Aufgaben (Ernährung, Handel, Postwesen, Verkehr) errichtete der Länderrat eigene Zonenverwaltungen unter der Leitung von Sonderbevollmächtigten (z. B. für Ernährung und Landwirtschaft) oder Beauftragten (z. B. Preisbildung und Preisüberwachung, für Interzonen- und Außenhandel) darunter den früheren Reichsernährungsminister Hermann Dietrich.[5]

Um den Einfluss der inzwischen gewählten Landesparlamente auf die Arbeit des Länderrates zu stärken, wurde im März 1947 ein Parlamentarischer Rat aus je sieben Abgeordneten der drei Landtage sowie drei Mitgliedern der Bremischen Bürgerschaft gebildet. Er sollte Stellung zu Gesetzentwürfen und Verordnungen des Länderrats nehmen und außerdem die Angleichung der Gesetzgebung in den Ländern fördern.[6]

Mitglieder des Länderrats[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mitglieder des Parlamentarischen Rates (seit 1947)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für Bayern

Für Bremen

Für Hessen

Für Württemberg-Baden

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Lia Härtel (Bearb.): Der Länderrat des amerikanischen Besatzungsgebietes, Hrsg. im Auftrag der Ministerpräsidenten von Bayern, Hessen, Württemberg-Baden und des Präsidenten des Senats der Freien Hansestadt Bremen vom Direktorium des Länderrates, W. Kohlhammer Verlag Stuttgart und Köln 1951.
  • Antje Mohr: Hessen und der Länderrat des amerikanischen Besatzungsgebietes. Möglichkeiten und Grenzen länderübergreifender Kooperation in den Jahren 1945 bis 1949, Peter Lang 1999 ISBN 3-631-33826-0

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Härtel, Länderrat S. XVII.
  2. Statut des Länderrates vom 6. November 1945, zit. in: Härtel, S. 185.
  3. Sebastian Lamm: Länderrat des amerikanischen Besatzungsgebietes. In: Historische Lexikon Bayerns
  4. Härtel S. 24 ff. und 182.
  5. Härtel S. 18 ff.
  6. Härtel, Länderrat S. 61 und 190.
  7. Bremen nahm anfangs nur beratend teil und wurde erst nach der Eingliederung in die US-Zone im Frühjahr 1947 Vollmitglied im Länderrat. Härtel S. 62.