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Liste der Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern

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Die Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns
Die Ämter und amtsfreien Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns

Die Liste der Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern enthält die Städte und Gemeinden im deutschen Land Mecklenburg-Vorpommern. Es besteht aus insgesamt

  • 725 politisch selbstständigen Gemeinden (Stand: 1. Januar 2024).

Diese verteilen sich wie folgt:

  • 084 Städte, darunter
  • 641 sonstige Gemeinden, darunter
    • 010 amtsfreie Gemeinden
    • 631 amtsangehörige Gemeinden

* die amtsfreie Stadt Grevesmühlen bildet mit dem Amt Grevesmühlen-Land eine Verwaltungsgemeinschaft

54 Städte und 631 Gemeinden haben sich zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte zu 76 Ämtern zusammengeschlossen. In 29 dieser Ämter übernimmt ein hauptamtlicher Bürgermeister einer Gemeinde (meist der Bürgermeister einer amtsangehörigen Stadt) als Leitender Verwaltungsbeamter (LVB) die Verwaltung der anderen zum Amt gehörenden Gemeinden.

Kreisfreie Städte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

(sind in der nachfolgenden alphabetischen Liste aller Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns ebenfalls enthalten):

Amtsfreie Städte und Gemeinden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

(sind in der nachfolgenden alphabetischen Liste aller Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns ebenfalls enthalten):

fett = Städte

Gemeinden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Alle politisch selbständigen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Städte sind fett dargestellt):

A[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

B[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

C[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

D[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

E[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

F[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

G[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

H[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

I[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

J[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

K[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

L[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

M[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

N[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

O[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

P[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

R[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

S[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

T[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

U[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

V[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

W[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Z[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Geschäftsführende Gemeinden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein hauptamtlicher Bürgermeister einer amtsangehörigen Stadt übernimmt hier als Leitender Verwaltungsbeamter (LVB) die Verwaltung der anderen zum Amt gehörenden Gemeinden.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]