Liste von Grundgesetzen

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Als Grundgesetz werden grundlegende Rechtsnormen sowie verfassungsrechtliche Bestimmungen und Prinzipien verschiedener Gemeinwesen bezeichnet. Allgemein wurde der Begriff in der älteren Literatur für Grundprinzipien oder Wesenszüge eines Staatswesens verwendet (Staatsgrundgesetz), etwa bei Montesquieu (lois fondamentales).

Definition von Grundgesetz und Verfassung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Grundgesetz wird im Allgemeinen alternativ und gleichrangig zum Begriff der Verfassung verwendet.[1] Ersteres legt den Fokus auf die normhierarchische oberste Position der Norm (sie ist Grundlage aller, auch und insbesondere der gesetzgebenden Staatsgewalt), Letzteres betont die Verfasstheit, also die Funktionsweise und den Zustand/Konstitution[2] (vgl. die Entsprechungen anderer Sprachen) des Gemeinwesens, unabhängig von der Rechtsordnung. Dem Begriff eines Grundgesetzes liegt also ein formelles rechtspositivistisches Rechtsdenken zugrunde und setzt positiv gesetztes, in einem Gesetzeswerk kodifiziertes Verfassungsrecht voraus. Die Verfassung dagegen kann auch ungeschrieben bestehen und basiert auf einem faktisch-funktionellen Rechtsdenken, z. B. die auf Staatspraxis und der Gesamtheit der bestehenden Gesetze beruhende Verfassung des Vereinigten Königreichs. Qualitativ unterscheiden sich die Begriffe hinsichtlich der Staatlichkeit des Gemeinwesens nicht, wenn auch der Begriff einer Verfassung mitunter emotional stärker mit der Nationalstaatsidee verbunden ist.[3] Wie eine Verfassung oder ein Grundgesetz verabschiedet wird, ist in dieser Hinsicht nicht von Belang. Beide können durch Volksabstimmung, Beschluss des verfassungsgebenden Parlaments, Konventsentscheide, Erlass des Staatsoberhauptes oder durch staatsrechtlichen Vertrag und auch durch Besatzungsrecht entstehen.[4]

Etymologie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der deutsche Begriff des Grundgesetzes ist eine Lehnübersetzung zum lateinischen Rechtsbegriff lex fundamentalis, über das französische loi fundamentale,[5][6] findet aber auch seine Entsprechung in anderen Rechtsordnungen (siehe unten).

Geltende Grundgesetze[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Historische Grundgesetze[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Heiliges Römisches Reich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Verschiedene Gesetze des Heiligen Römischen Reiches, die meist als Grundgesetze des Reiches angesehen werden (siehe dazu Heiliges Römisches Reich: Grundgesetze), werden in der Literatur entsprechend jeweils als Grundgesetz bezeichnet. Im Einzelnen:

Verfassungen oder Teile von Verfassungen deutscher (Einzel-)Staaten nach 1806[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Iran[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die iranische Verfassung besteht aus mehreren Dokumenten, die in der Zeit von 1906 bis 1911 während der Konstitutionellen Revolution entstanden sind. Im Einzelnen handelt es sich um ein Dekret zur Ausarbeitung eines Wahlgesetzes und der Errichtung eines Parlaments vom 5. August 1906, dem ersten Wahlgesetz vom 9. September 1906, dem Grundgesetz vom 30. Dezember 1906, den Ergänzungen zum Grundgesetz vom 7. Oktober 1907 und dem neuen Wahlgesetz vom 1. Juli 1909. Das Grundgesetz und das Wahlgesetz blieben im Kern mit einigen Ergänzungen bis zum Ende der konstitutionellen Monarchie 1979 in Kraft.

Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die österreichischen Staatsgrundgesetze der Dezemberverfassung von 1867, anlässlich der Umwandlung des Kaisertums Österreich in die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn; das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (StGG) wurde – nicht in vollem Umfang – in die Österreichische Bundesverfassung übernommen (Art. 149 Bundes-Verfassungsgesetz) und bildet damit bis heute einen Teil des Verfassungsrechts der Republik Österreich.

Russisches Reich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Staatsgrundgesetze des Russischen Reiches vom 23. April 1906.

Türkei[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Osmanische Verfassung, die wörtlich als Grundgesetz bezeichnet wurde, war die erste und zugleich letzte schriftlich fixierte Verfassung des Osmanischen Reiches.

Weitere Verwendung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde in der Präambel als „Grundgesetz des nationalsozialistischen Staates“ bezeichnet.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 4., vollständig überarbeitete Auflage. C.H. Beck, München 1992, ISBN 3-406-35865-9.
  • Gerhard Köbler: Etymologisches Rechtswörterbuch. Mohr, Tübingen 1995, ISBN 3-16-146420-6.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Vgl. Bezeichnung der Verfassung der Ukraine im Verfassungstext, die (deutsche) grundgesetzliche Bezeichnung von Beschwerden über die Verletzung des Grundgesetzes als „Verfassungsbeschwerden“ u. v. m.
  2. Gerhard Köbler: Etymologisches Rechtswörterbuch, Mohr, Tübingen 1995, S. 429.
  3. Hans Vorländer: Warum Deutschlands Verfassung Grundgesetz heißt (1. September 2008), Bundeszentrale für politische Bildung/bpb, abgerufen am 7. März 2014.
  4. Creifelds Rechtswörterbuch, 17. Auflage, C.H. Beck, München 2002.
  5. Gerhard Köbler: Etymologisches Rechtswörterbuch, Mohr, Tübingen 1995, S. 170.
  6. DWB: Grundgesetz
  7. Reiner Bernstein: Verfassung ohne Staat – Die palästinensische Konstitution liegt jetzt vor. AG Friedensforschung, 9. Mai 2003, abgerufen am 1. Dezember 2012.
  8. Palestine Basic Law. Archiviert vom Original am 4. Juni 2011; abgerufen am 4. August 2014.