Ludwig Enneccerus

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Ludwig Enneccerus
Ludwig Enneccerus, Gemälde von Carl Bantzer

Ludwig Enneccerus [ˈluːtvɪk ɛnɛkˈtseːrʊs], vollständiger Name Karl Martin Ludwig Enneccerus (* 1. April 1843 in Neustadt am Rübenberge; † 31. Mai 1928 in Marburg[1]), war ein deutscher Rechtswissenschaftler. Als nationalliberaler Abgeordneter saß er im Reichstag.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Enneccerus besuchte das Gymnasium in Hannover bis Ostern 1860. Nach dem Abitur ging er nach Italien, wo er sich dem Freikorps von Garibaldi anschloss. Er studierte Rechtswissenschaft an der Georg-August-Universität Göttingen und wurde 1861 im Corps Hildeso-Guestphalia Göttingen aktiv.[2] Enneccerus wurde 1868 zum Dr. iur. promoviert. Im Jahr 1872 wurde er zum Professor der Rechte in Göttingen ernannt. Ab 1873 lehrte er an der Philipps-Universität Marburg. Für das akademische Jahr 1881/82 wurde er zum Rektor gewählt.[3] Sein Schwerpunkt war das Römische Recht. Nach der Jahrhundertwende kam auch Bürgerliches Recht hinzu. Über 25 Jahre war Enneccerus Vertrauter von Friedrich Althoff.

Politik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neben seiner wissenschaftlichen Arbeit betätigte sich Enneccerus auch politisch. Er war ein stark von der Erfahrung der Reichsgründung geprägter nationalliberaler Politiker. 1882 bis 1898 gehörte er als Abgeordneter des Wahlkreises Regierungsbezirk Kassel 3 (Stadtkreis Kassel) dem Preußischen Abgeordnetenhaus an und trat dort als aktiver Parlamentarier in Erscheinung.[4] Von 1887 bis 1890 sowie von 1893 bis 1898 war er zudem als Abgeordneter des Reichstagswahlkreis Großherzogtum Oldenburg 1 (Oldenburg – Fürstentum Lübeck – Birkenfeld) Mitglied des Reichstages.[5] Im Reichstag war er 1896 am abschließenden Gesetzgebungsverfahren zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) maßgeblich beteiligt.

Juristisches Werk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Grab von Ludwig Enneccerus auf dem Marburger Hauptfriedhof (2017)

Er verfasste eines der bekanntesten Lehrbücher zum BGB, den von Hans Carl Nipperdey später fortgeführten „Enneccerus/Nipperdey“. Ferner schrieb er über das Höferecht für Hessen.

  • Lehrbuch des Bürgerlichen Rechts, Marburg 1904 ff.
    • Band 1, Teil 1: Einführung und allgemeiner Teil
    • Band 1, Teil 2: Recht der Schuldverhältnisse
    • Band 2, Teil 1: Recht der Schuldverhältnisse
    • Band 2, Teil 2: Recht der Schuldverhältnisse
  • Tratado de derecho civil (spanisch)
  • Die L. 57 D. mandati und die actio Publiciana rescissoria. 1926.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAMR), Best. 915 Nr. 5731, S. 332 (Digitalisat).
  2. Kösener Corpslisten 1930, 46/80
  3. Rektoratsreden (HKM)
  4. Bernhard Mann (Bearb.): Biographisches Handbuch für das Preußische Abgeordnetenhaus. 1867–1918. Mitarbeit von Martin Doerry, Cornelia Rauh und Thomas Kühne. Droste Verlag, Düsseldorf 1988, S. 123 f. (Handbücher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, Bd. 3); zu den Wahlergebnissen siehe Thomas Kühne: Handbuch der Wahlen zum Preußischen Abgeordnetenhaus 1867–1918. Wahlergebnisse, Wahlbündnisse und Wahlkandidaten (= Handbücher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien. Band 6). Droste, Düsseldorf 1994, ISBN 3-7700-5182-3, S. 642–644.
  5. Fritz Specht, Paul Schwabe: Die Reichstagswahlen von 1867 bis 1907. Eine Statistik der Reichstagswahlen nebst den Programmen der Parteien und einem Verzeichnis der gewählten Abgeordneten. 2. durch einen Anhang ergänzte Auflage. Nachtrag. Die Reichstagswahl von 1907 (12. Legislaturperiode). Verlag Carl Heymann, Berlin 1908, S. 276.