Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen

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Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
United Nations Human Rights Council
 

Logo des Menschenrechtsrates
Organisationsart Nebenorgan der UN-Generalversammlung
Kürzel UNHRC
Leitung Präsident
Omar Zniber[1]
Marokko Marokko
seit 10. Januar 2024
Status aktiv
Gegründet 15. März 2006
(löste die UN-Menschenrechtskommission ab) [2]
Hauptsitz Genf, Schweiz Schweiz
Oberorganisation Vereinte Nationen
Tochterorganisationen Beratender Ausschuss des HRC
www.ohchr.org

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (englisch United Nations Human Rights Council, kurz: UNHRC) löste im Rahmen der von UN-Generalsekretär Kofi Annan vorangetriebenen Reform der Vereinten Nationen im Juni 2006 die UN-Menschenrechtskommission ab. Der Rat kann, wie zuvor die Menschenrechtskommission, mit absoluter Mehrheit die Entsendung von Beobachtern zur Überwachung der Menschenrechtssituation in einem Mitgliedstaat beschließen. Ihm gehören 47 nach Regionen gewählte Mitglieder an. Der Menschenrechtsrat ist ein Unterorgan der Generalversammlung, wie sich aus der Resolution der Generalversammlung ergibt,[3] durch die der Rat errichtet wurde. Er sollte nicht mit dem UN-Menschenrechtsausschuss verwechselt werden.

Wegen seiner Zusammensetzung und seines Abstimmungsverhaltens, das teilweise als parteilich bewertet wird, ist er umstritten.

Unter der Trump-Regierung waren die USA zeitweilig aus dem UN-Menschenrechtsrat ausgetreten.[4][5][6] Am 7. April 2022 wurde die Mitgliedschaft Russlands auf Beschluss der Vollversammlung ausgesetzt.[7]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gründung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beschluss[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die UN-Generalversammlung verabschiedete in ihrer 72. Plenarsitzung am 15. März 2006 die Resolution 60/251[8] mit 170 Zustimmungen, vier Gegenstimmen und drei Enthaltungen für die Gründung des Menschenrechtsrats. Gegen die Einführung des Rates stimmten Israel, die Marshallinseln, Palau und die Vereinigten Staaten von Amerika, weil die verhandelten Kriterien zur Aufnahme von Staaten in den Rat nicht hinreichend seien. Der Stimme enthielten sich der Iran, Venezuela und Belarus. Mit konstituierender Sitzung vom 19. Juni 2006 trat das neue UN-Gremium in Genf erstmals zusammen.

Kommentare zur Gründung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die damalige UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Louise Arbour, stufte die Einrichtung des Menschenrechtsrats als Entscheidung von historischer Bedeutung ein, deren tatsächliche Auswirkung auf das Leben der Menschen aber noch untersucht werden müsse.[9] Der US-Botschafter bei den Vereinten Nationen, John R. Bolton, lehnte das Projekt ab. Es gehe nach Meinung der USA nicht weit genug. Er sagte aber, dass sein Land mithelfen werde, das neue Gremium „so stark und wirksam wie möglich“ zu machen. Der kubanische UN-Botschafter Rodrigo Malmierca stellte vor der Abstimmung die Frage, ob der Menschenrechtsrat auch die Vereinigten Staaten für ihre Menschenrechtsverletzungen in Guantánamo auf Kuba, in Abu Ghuraib im Irak und in geheimen CIA-Gefangenenlagern in Europa zur Rechenschaft ziehen werde. Der ehemalige deutsche Menschenrechtsbeauftragte Günter Nooke meint, dass das Beste daraus gemacht werden musste, wenngleich auch „dieser Spatz in der Hand vielleicht schon halb tot ist, weil der prozentuale Anteil menschenrechtsfreundlicher Staaten noch weiter abgenommen hat“. Aufsehen erregte kurz vor Ende der Genfer Tagung die Forderung der kanadischen Regierung an Deutschland, den iranischen Generalstaatsanwalt Said Mortasawi bei seinem Rückflug aus Genf auf dem Flughafen Frankfurt festnehmen zu lassen, weil ihm direkte Verwicklungen in den Folter- und Mordfall der iranischstämmigen kanadischen Journalistin Zahra Kazemi vorgeworfen wird.[10] Kazemi war im Teheraner Evin-Gefängnis bei Verhören unter anderem mit Mortasawi zu Tode gekommen. Said Mortasawi war iranischer Vertreter bei dem in Genf tagenden UN-Menschenrechtsrat. Die USA ließ sich erstmals unter Präsident Barack Obama in das Gremium wählen.

Austritt der USA 2019 bis Februar 2021[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Juni 2018 erklärte die UN-Botschafterin der USA, Nikki Haley, man ziehe sich aus dem Rat für Menschenrechte zurück. US-Außenminister Mike Pompeo konkretisierte den Vorwurf, die schlimmsten Menschenrechtsverletzer der Welt säßen als Mitgliedsstaaten im Rat. Die USA hatten schon längere Zeit eine Reform des Rates verlangt, dem sie vorwerfen, antiisraelisch zu sein. Den auffälligen Fokus des Rates auf Israel hatten schon Human Rights Watch und Haleys demokratische Amtsvorgängerin Samantha Power bemängelt.[11]

UN-Generalsekretär Antonio Guterres bedauerte den Austritt der USA. Der Hochkommissar für Menschenrechte, Said Raad al-Hussein, nannte die Entscheidung „enttäuschend, aber nicht wirklich überraschend“. Die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini ließ mitteilen, der Austritt „gefährdet die Rolle der USA als Verfechter und Unterstützer der Demokratie in der Welt“.[12][13]

Nach der Wahl Joe Bidens zum Präsidenten erklärten die USA 2021 ihre Rückkehr in den Menschenrechtsrat der UN.[14]

Suspendierung Russlands 2022[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 7. April 2022 setzten die Vereinten Nationen Russlands Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat nach Berichten über russische Menschenrechtsverletzungen im Ukraine-Krieg aus. Bei der Abstimmung auf der Elften Dringlichkeitssitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York votierten 93 UN-Mitgliedstaaten für eine Suspendierung von Russlands Mitgliedschaft. 24 Staaten stimmten dagegen – darunter Belarus, die Volksrepublik China, Algerien, Äthiopien, Kuba, Vietnam und der Iran. 58 Staaten enthielten sich.[15][16] Die Abstimmung fand symbolträchtig am Jahrestag des Beginns des Völkermords in Ruanda statt. Nach der Aussetzung der Mitgliedschaft Libyens aufgrund der Niederschlagung der Proteste gegen Muammar al-Gaddafi im März 2011 war dies das zweite Mal in der Geschichte des UN-Menschenrechtsrat, dass die Mitgliedschaft eines Staates suspendiert wurde.[17]

Organisation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hauptsitz des Menschenrechtsrates in Genf
Sitzungssaal des Menschenrechtsrates mit der von Miquel Barceló gestalteten Decke

Die frühere UN-Menschenrechtskommission geriet von einigen Seiten in die Kritik, nicht effektiv für den Schutz der Menschenrechte einstehen zu können, da es der Menschenrechtsverletzungen beschuldigten Staaten möglich war, sich gegenseitig in der Kommission zu schützen.

Der neue Rat mit selbem Sitz im schweizerischen Genf ist mit 47 Mitgliedern, anders als zuvor mit 53, etwas kleiner. Die Mitglieder werden in geheimer Wahl von der UN-Generalversammlung mit absoluter Mehrheit bestimmt. Der Rat soll häufiger zusammentreten als die bisherige UN-Menschenrechtskommission, nämlich zu mindestens drei Sitzungen pro Jahr mit einer Gesamtdauer von mindestens zehn Wochen. Nach dem bisherigen Entwurf gelten schärfere Aufnahmebedingungen, und Mitglieder dieses Rates können auch ausgeschlossen werden, wenn sie eklatant gegen die Menschenrechte verstoßen. Die 47 Sitze im neuen Rat werden anhand von regionalen Gruppen verteilt. 13 Sitze gehen an Afrika, 13 an Asien, sechs Sitze gehen an Osteuropa. Acht Sitze bekommen die Staaten Lateinamerikas und der Karibik sowie sieben Sitze Westeuropa und die anderen Staaten.

Der Menschenrechtsrat ist ein Nebenorgan der Generalversammlung. Damit ist er direkt allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen gegenüber rechenschaftspflichtig.

Die Mitgliedstaaten werden auf jeweils drei Jahre gewählt; für einen Staat sind höchstens zwei unmittelbar aufeinanderfolgende Amtszeiten erlaubt. Die Wahl der ersten Mitglieder erfolgte am 9. Mai 2006. Die sieben Sitze der westlichen Staaten erhielten Deutschland (154 Stimmen), Frankreich (150 Stimmen), das Vereinigte Königreich (148 Stimmen), die Schweiz, die Niederlande, Finnland und Kanada. Gewählt wurden auch in die Liste der 47 Länder China, Kuba, Russland und Saudi-Arabien. Ghana erhielt mit 183 Stimmen am meisten Stimmen aller Staaten. Die Vereinigten Staaten hatten sich nicht zur Wahl für den UN-Menschenrechtsrat gestellt.

Gegenüber der früheren Kommission, die für die Wahl des Sudan als ihren Vorsitz wegen des Darfur-Konflikts kritisiert wurde, werden den Mitgliedern die „höchsten Standards“ bei Menschenrechten abverlangt. Weiter müssen sie sich periodisch überprüfen lassen. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass Staaten anlässlich ihrer Bewerbung für den Menschenrechtsrat freiwillige Versprechen und Zusagen abgeben.[18]

Durch eine Zweidrittelmehrheit der Versammlung kann ein Ratsmitglied abgewählt werden. Die Kommission war eine unabhängige Einrichtung; der Rat wird eine untergeordnete Einrichtung der Versammlung. Weiter ist die Ratsmitgliedschaft auf zwei direkt aufeinander folgende Amtsperioden beschränkt. Eine erneute Kandidatur ist nach einer Pause aber möglich.

Als Unterorgan des Menschenrechtsrats fungiert ein beratender Ausschuss (engl. Human Rights Council Advisory Committee), der aus unabhängigen Experten zusammengesetzt ist. Eine wesentliche Neuerung im Vergleich zur alten Menschenrechtskommission besteht in der „allgemeinen regelmäßigen Überprüfung“ (engl. Universal Periodic Review). Damit soll die Menschenrechtsbilanz aller Staaten regelmäßig genauer untersucht werden. Die unter der Menschenrechtskommission geschaffenen Sonderverfahren wurden vom Menschenrechtsrat übernommen. Damit ist es weiterhin möglich, unabhängige Experten (Sonderberichterstatter) zur Überprüfung der weltweiten Menschenrechtssituation einzusetzen.

Bisherige Besetzungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die folgende Tabelle zeigt, welche Staaten wann im Menschenrechtsrat vertreten waren. Dabei zeigen die ersten drei – farbig unterlegten – Zeilen an, welche Staaten aktuell im UN-Menschenrechtsrat vertreten sind:[19]

Besetzung der Stimmrechte im Gremium.
Amtszeit Afrika (13) Asien (13) Osteuropa (6) Lateinamerika
und Karibik (8)
Westeuropa und
restliche Staaten (7)
2022–2025 Algerien Algerien
Marokko Marokko
Sudafrika Südafrika
Sudan Sudan
Bangladesch Bangladesch
Kirgisistan Kirgisistan
Malediven Malediven
Vietnam Vietnam
Georgien Georgien
Rumänien Rumänien
Chile Chile
Costa Rica Costa Rica
Belgien Belgien
Deutschland Deutschland
2021–2024 Benin Benin
Kamerun Kamerun
Eritrea Eritrea
Gambia Gambia
Somalia Somalia
Indien Indien
Kasachstan Kasachstan
Malaysia Malaysia
Katar Katar
Vereinigte Arabische Emirate Vereinigte Arabische Emirate
Litauen Litauen
Montenegro Montenegro
Argentinien Argentinien
Honduras Honduras
Paraguay Paraguay
Finnland Finnland
Luxemburg Luxemburg
Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten
2020–2023[20] Elfenbeinküste Elfenbeinküste
Gabun Gabun
Malawi Malawi
Senegal Senegal
China Volksrepublik Volksrepublik China
Nepal Nepal
Pakistan Pakistan
Usbekistan Usbekistan
Russland Russland (suspendiert)
Tschechien Tschechien (nachgerückt)
Ukraine Ukraine
Kuba Kuba
Bolivien Bolivien
Mexiko Mexiko
Frankreich Frankreich
Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich
2019–2022 Libyen Libyen
Mauretanien Mauretanien
Namibia Namibia
Sudan Sudan
Indonesien Indonesien
Japan Japan
Marshallinseln Marshallinseln
Korea Sud Südkorea
Armenien Armenien
Polen Polen
Brasilien Brasilien
Venezuela Venezuela
Deutschland Deutschland
Niederlande Niederlande
2018–2021 Burkina Faso Burkina Faso
Kamerun Kamerun
Eritrea Eritrea
Somalia Somalia
Togo Togo
Bahrain Bahrain
Bangladesch Bangladesch
Fidschi Fidschi
Indien Indien
Philippinen Philippinen
Bulgarien Bulgarien
Tschechien Tschechien
Argentinien Argentinien
Bahamas Bahamas
Uruguay Uruguay
Osterreich Österreich
Danemark Dänemark
Italien Italien
2017–2020 Angola Angola
Kongo Demokratische Republik Demokratische Republik Kongo
Nigeria Nigeria
Senegal Senegal
Afghanistan Afghanistan
Nepal Nepal
Pakistan Pakistan
Katar Katar
Slowakei Slowakei
Ukraine Ukraine
Chile Chile
Mexiko Mexiko
Peru Peru
Australien Australien
Spanien Spanien
2016–2019 Agypten Ägypten
Ruanda Ruanda
Tunesien Tunesien
Sudafrika Südafrika

Irak Irak
Japan Japan
Saudi-Arabien Saudi-Arabien
Kroatien Kroatien
Ungarn Ungarn
Brasilien Brasilien
Kuba Kuba
Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich
Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten/
Island Island
2015–2018 Burkina Faso Burkina Faso
Elfenbeinküste Elfenbeinküste
Athiopien Äthiopien
Kenia Kenia
Togo Togo
Korea Sud Südkorea
Kirgisistan Kirgisistan
Mongolei Mongolei
Philippinen Philippinen
Vereinigte Arabische Emirate Vereinigte Arabische Emirate
Georgien Georgien
Slowenien Slowenien
Ecuador Ecuador
Panama Panama
Venezuela Venezuela
Belgien Belgien
Deutschland Deutschland
Schweiz Schweiz
2014–2017 Botswana Botswana
Kongo Republik Republik Kongo
Ghana Ghana
Nigeria Nigeria
Indien Indien
Indonesien Indonesien
Katar Katar
Albanien Albanien
Lettland Lettland
Bolivien Bolivien
El Salvador El Salvador
Paraguay Paraguay
Niederlande Niederlande
Portugal Portugal
2013–2016 Algerien Algerien
Marokko Marokko
Namibia Namibia
Sudafrika Südafrika
China Volksrepublik Volksrepublik China
Malediven Malediven
Saudi-Arabien Saudi-Arabien
Vietnam Vietnam
Mazedonien 1995 Mazedonien
Russland Russland

Mexiko Mexiko
Frankreich Frankreich
Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich
2012–2015 Athiopien Äthiopien
Elfenbeinküste Elfenbeinküste
Gabun Gabun
Kenia Kenia
Sierra Leone Sierra Leone
Japan Japan
Kasachstan Kasachstan
Pakistan Pakistan
Korea Sud Südkorea
Vereinigte Arabische Emirate Vereinigte Arabische Emirate
Estland Estland
Montenegro Montenegro
Argentinien Argentinien
Brasilien Brasilien
Venezuela Venezuela
Deutschland Deutschland
Irland Irland
Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten
2011–2014 Benin Benin
Botswana Botswana
Burkina Faso Burkina Faso
Kongo Republik Republik Kongo
Indien Indien
Indonesien Indonesien
Kuwait Kuwait
Philippinen Philippinen
Rumänien Rumänien
Tschechien Tschechien
Chile Chile
Costa Rica Costa Rica
Peru Peru
Italien Italien
Osterreich Österreich
2010–2013 Angola Angola
Politisches System der Libysch-Arabischen Dschamahirija Libyen
Mauretanien Mauretanien
Uganda Uganda
Katar Katar
Malaysia Malaysia
Malediven Malediven
Thailand Thailand
Moldau Republik Moldau
Polen Polen
Ecuador Ecuador
Guatemala Guatemala
Schweiz Schweiz
Spanien Spanien
2009–2012 Dschibuti Dschibuti
Kamerun Kamerun
Mauritius Mauritius
Nigeria Nigeria
Senegal Senegal
Bangladesch Bangladesch
China Volksrepublik Volksrepublik China
Jordanien Jordanien
Kirgisistan Kirgisistan
Saudi-Arabien Saudi-Arabien

Ungarn Ungarn
Kuba Kuba
Mexiko Mexiko
Uruguay Uruguay
Belgien Belgien
Norwegen Norwegen
Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten
2008–2011 Burkina Faso Burkina Faso
Gabun Gabun
Ghana Ghana
Sambia Sambia
Bahrain Bahrain
Japan Japan
Pakistan Pakistan
Korea Sud Südkorea
Slowakei Slowakei
Ukraine Ukraine
Argentinien Argentinien
Brasilien Brasilien
Chile Chile
Frankreich Frankreich
Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich
2007–2010 Agypten Ägypten
Angola Angola
Madagaskar Madagaskar
Sudafrika Südafrika
Indien Indien
Indonesien Indonesien
Katar Katar
Philippinen Philippinen
Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina
Slowenien Slowenien
Bolivien Bolivien
Nicaragua Nicaragua
Niederlande Niederlande
Italien Italien
2006–2009 Dschibuti Dschibuti
Kamerun Kamerun
Mauritius Mauritius
Nigeria Nigeria
Senegal Senegal
Bangladesch Bangladesch
China Volksrepublik Volksrepublik China
Jordanien Jordanien
Malaysia Malaysia
Saudi-Arabien Saudi-Arabien
Aserbaidschan Aserbaidschan
Russland Russland
Kuba Kuba
Mexiko Mexiko
Uruguay Uruguay
Deutschland Deutschland
Kanada Kanada
Schweiz Schweiz
2006–2008 Gabun Gabun
Ghana Ghana
Mali Mali
Sambia Sambia
Japan Japan
Pakistan Pakistan
Sri Lanka Sri Lanka
Korea Sud Südkorea
Rumänien Rumänien
Ukraine Ukraine
Brasilien Brasilien
Guatemala Guatemala
Peru Peru
Frankreich Frankreich
Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich
2006–2007 Algerien Algerien
Marokko Marokko
Sudafrika Südafrika
Tunesien Tunesien
Bahrain Bahrain
Indien Indien
Indonesien Indonesien
Bangladesch Bangladesch
Polen Polen
Tschechien Tschechien
Argentinien Argentinien
Ecuador Ecuador
Finnland Finnland
Niederlande Niederlande

Präsidenten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nr Name Land Amtszeit
18. Omar Zniber Marokko Marokko 10.01.2024 – 31.12.2024[21]
17. Václav Bálek Tschechien Tschechien 01.01.2023 – 31.12.2023
16. Federico Villegas Argentinien Argentinien 01.01.2022 – 31.12.2022
15. Nazhat Shameem Khan Fidschi Fidschi 01.01.2021 – 31.12.2021
14. Elisabeth Tichy-Fisslberger Osterreich Österreich 01.01.2020 – 31.12.2020[22]
13. Coly Seck Senegal Senegal 01.01.2019 – 31.12.2019[23]
12. Vojislav Šuc Slowenien Slowenien 01.01.2018 – 31.12.2018
11. Joaquín Alexander Maza Martelli El Salvador El Salvador 01.01.2017 – 31.12.2017[24]
10. Kyonglim Choi Korea Sud Südkorea 01.01.2016 – 31.12.2016[25]
9. Joachim Rücker Deutschland Deutschland 01.01.2015 – 31.12.2015[26]
8. Baudelaire Ndong Ella Gabun Gabun 16.06.2014 – 31.12.2014
7. Remigiusz Henczel Polen Polen 01.01.2013 – 31.12.2013[27]
6. Laura Dupuy Lasserre Uruguay Uruguay 19.06.2011 – 09.12.2012
5. Sihasak Phuangketkeow Thailand Thailand 19.06.2010 – 18.06.2011[28]
4. Alex Van Meeuwen Belgien Belgien 19.06.2009 – 18.06.2010[28]
3. Martin Ihoeghian Uhomoibhi Nigeria Nigeria 19.06.2008 – 18.06.2009
2. Doru Romulus Costea Rumänien Rumänien 19.06.2007 – 18.06.2008
1. Luis Alfonso de Alba Mexiko Mexiko 19.06.2006 – 18.06.2007

Aufgaben und Ziele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hohe Kommissarin für Menschenrechte Navi Pillay, die damalige UNHRC-Präsidentin Laura Dupuy Lasserre und Mitglieder des OHCHR-Sekretariats bei der Eröffnung der UNHRC-Sitzung zum Bürgerkrieg in Syrien 2012

Der Menschenrechtsrat soll gemäß seiner Gründungsresolution als Hauptforum der Vereinten Nationen für den Dialog und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Menschenrechte dienen. Sein Hauptaugenmerk liegt darauf, Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, ihre Menschenrechts-Verpflichtungen mittels Dialog, technischer Hilfe und des Aufbaus von Kapazitäten einzuhalten. Er gibt auch Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Völkerrechts auf dem Gebiet der Menschenrechte an die Generalversammlung ab. Geleitet sein soll er von den Prinzipien Universalität, Unparteilichkeit, Objektivität und Nicht-Selektivität.

In der Resolution 60/251 hat der Menschenrechtsrat folgende Hauptaufgaben und Ziele festgelegt:

  1. Schutz von Opfern von Menschenrechtsverletzungen
  2. Förderung des Schutzes und Umsetzung der Menschenrechte
  3. Entwicklung von neuen Konzepten und Politiken
  4. Ausarbeitung neuer Menschenrechtsstandards, sowohl auf internationaler als auch nationaler Ebene
  5. Verhütung und Vorbeugung von Menschenrechtsverletzungen
  6. Koordination der Menschenrechtsarbeit der UNO
  7. Weiterverfolgung und Umsetzung

Institutionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Erfüllung des Mandats, das ihm von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Resolution 60/251 übertragen wurde, hat der Menschenrechtsrat mit Resolution 5/1 vom 18. Juni 2007 folgende Institutionen errichtet:[29]

  • Universelle Periodische Überprüfung:
Ziff. 5 lit. e der Resolution 60/251 gibt dem Rat eine „universelle, regelmäßige Überprüfung der Erfüllung der jedem Staat obliegenden und von ihm eingegangenen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Menschenrechte“ auf. Diese Aufgabe wurde mit Beschluss des Rats 6/102 vom 27. September 2007 durch Allgemeine Leitlinien für die Erstellung von Informationen im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung konkretisiert.[30] Dem Verfahren müssen sich seit 2007 alle Mitgliedstaaten regelmäßig alle viereinhalb Jahre unterziehen. Der erste Zyklus fand von 2008 bis 2011 statt, der zweite von 2012 bis 2016, der dritte Zyklus begann 2017 und ist bis 2022 geplant.[31][32] Das Verfahren soll sicherstellen, dass regelmäßig überprüft wird, ob ein Staat seine menschenrechtlichen Verpflichtungen erfüllt, insbesondere aus der Charta der Vereinten Nationen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den vom jeweiligen Staat ratifizierten Menschenrechtsabkommen sowie gegebenenfalls dem Humanitären Völkerrecht, das in bewaffneten Konflikten gilt. Dabei geht es nicht nur um Kontrolle, sondern auch um die Bereitstellung von Hilfe bei Problemen in der Umsetzung. In solchen Fällen können das Hochkommissariat für Menschenrechte und andere UNO-Agenturen ihre Unterstützung anbieten.
Das Verfahren ist die wichtigste Innovation des Menschenrechtsrats. Es dient allerdings nicht einem Ersatz der bestehenden, von Expertengremien geführten Staatenberichtsverfahren im Zusammenhang mit den diversen Menschenrechtsverträgen, sondern stellt ein System der Überprüfung von Staaten durch Staaten dar. Der Vorgang basiert auf internationaler Zusammenarbeit und gemeinsamem Dialog.
  • Sonderverfahren:
Die von der Menschenrechtskommission entwickelten Sonderverfahren oder „Special Procedures“ befassen sich anlassbezogen mit der Menschenrechtssituation in einem bestimmten Staat oder mit einem bestimmten, international virulenten Menschenrechtsthema.[33] Die Mandate sind somit entweder länderspezifisch oder thematisch. Die Mandatsträger können Einzelpersonen (Sonderberichterstatter) oder Arbeitsgruppen sein und müssen über das notwendige Fachwissen verfügen. Sie dürfen keine Eigeninteressen verfolgen. Alle Mandatsträger müssen den Menschenrechtsrat jährlich über ihre Arbeit informieren. Bei Anfrage der Generalversammlung müssen sie dieser ihre Untersuchungsergebnisse vorlegen.[34]
  • Beratender Ausschuss:
Der Beratende Ausschuss ist ein Diskussions- und Fachgremium und wurde durch den Rat als dessen Unterorgan ins Leben gerufen. Ihm gehören 18 vom Rat gewählte Sachverständige an. Der Ausschuss hat die Aufgabe, den Menschenrechtsrat durch Bereitstellung von Expertenwissen und wissenschaftlichen Studien zu unterstützen und damit die Funktion eines Think Tanks. Er ersetzt die ehemalige einflussreiche „Unterkommission für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte“.[35]
  • Beschwerdeverfahren:
Das Beschwerdeverfahren geht zurück auf die VN-Resolution 1503 (XLVIII) vom 27. Mai 1970, mit der ein Verfahren für die Behandlung von Mitteilungen über Verletzungen von Menschenrechten und Grundfreiheiten geschaffen wurde (sog. „1503-Beschwerdeverfahren“),[36] geändert durch Resolution 2000/3 vom 19. Juni 2000.[37] Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine Verletzung von Menschenrechten und Grundfreiheiten zulässig. Sie kann von einer Person oder einer Personengruppe (Nichtregierungsorganisationen) eingereicht werden, die behauptet, Opfer von Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu sein. Zwei gesonderte Arbeitsgruppen des Rats, die aus Mitgliedern des Beratenden Ausschusses bestehen, prüfen die Mitteilung. Das Beschwerdeverfahren soll unter anderem opferorientiert und so vertraulich wie zeitnah durchgeführt werden. Gegebenenfalls wird dem Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte empfohlen, dem betroffenen Staat technische Zusammenarbeit, Hilfe zum Kapazitätsaufbau oder Beratende Dienste zur Verfügung zu stellen.[38][39] Weitergehende Sanktionen sind nicht vorgesehen. Von den rund 20 000 Beschwerden pro Jahr wird nur eine sehr geringe Zahl auch zugelassen.[40]

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Verurteilungen des UN-Menschenrechtsrats nach Ländern, 2006–2015
Land Anzahl
Israel
  
61
Syrien
  
15
Myanmar
  
12
Nordkorea
  
8
Iran
  
4
Belarus
  
4
Eritrea
  
3
Sri Lanka
  
3
Sudan
  
2
Libyen
  
2
Honduras
  
1
Quelle: UN Watch[41]
  • Auch nach der Reform des Rates gelangten Menschenrechte verletzende Staaten in den Besitz einer Stimme im Menschenrechtsrat, da sich jedes UN-Mitgliedsland ohne Auswahlkriterien für den Rat bewerben kann und die Mitglieder durch eine einfache Mehrheit der UN-Vollversammlung gewählt werden, in welcher Demokratien mit Gewaltentrennung in einer Minderheit sind. Dies steht im Gegensatz zum Anspruch des Rates, ihre Mitglieder müssten höchsten Menschenrechtsstandards entsprechen. Die im Westen geltenden Werte – von der Pressefreiheit bis zum Recht auf körperliche Unversehrtheit – werden Berichten westlicher Ratsmitglieder zufolge offensiv in Frage gestellt.[42] So sprach auch der ehemalige UN-Sonderberichterstatter über Folter Manfred Nowak im Jahr 2010 beispielsweise davon, dass im Menschenrechtsrat jene „Staaten, die die Menschenrechte am meisten verletzen, […] die Mehrheit“ hätten.[43][44]
  • Von Kritikern wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass viele Entscheidungen des Rates politisch motiviert seien und nicht aus der Perspektive der Menschenrechte heraus getroffen würden. So würden die menschenrechtsverletzenden Staaten sich und ihre Verbündeten gegenseitig schützen.[45] Besonders die stimmstarke Organisation islamischer Staaten schmettert regelmäßig Vorwürfe bezüglich Menschenrechtsverletzungen etwa in Usbekistan, dem Iran oder durch die Hamas im Gazastreifen ab.[42] Auch im Darfur-Konflikt wurde auf Betreiben der afrikanischen und asiatischen Staaten, die im Menschenrechtsrat eine Mehrheit bilden, eine scharfe Verurteilung der schweren Menschenrechtsverletzungen mehrfach abgelehnt.[46][47]
  • Als der britische Menschenrechtsaktivist David Littman am 16. Juni 2008 vor dem UNHRC gerade ein kritisches Referat über die Menschenrechtslage und Gewalt gegen Frauen in islamischen Ländern (Genitalverstümmelungen, Steinigungen und Zwangsverheiratungen) hielt, wurde er auf Druck von pakistanischen und ägyptischen Delegierten unterbrochen. Der rumänische Ratspräsident beendete die Diskussion anschließend und forderte Littmann dazu auf, von jeglicher „Beurteilung oder Bewertung einer bestimmten Religion“ Abstand zu nehmen.[48][49][50][51]
  • In Sri Lanka wurde nach dem Ende des Bürgerkriegs gegen die Tamil Tigers 2009 verhindert, dass das Vorgehen der Armee bezüglich Menschenrechtsverletzungen untersucht wird. Beiden Seiten werden schwere Missachtung der Menschenrechte (Nutzung von Zivilpersonen als menschliche Schutzschilde, militärischer Angriff auf Spitäler, willkürliche Abführungen von des Terrorismus Verdächtigten) vorgeworfen. Eine von Sri Lanka selbst eingebrachte Resolution, die den Zugang zu den Kampfgebieten für Hilfsorganisationen erst dann erlauben soll, „wenn es angebracht sei“ (womit eine Untersuchung unterbunden wird), wurde (u. a. von Kuba, China, Ägypten) gegen die Stimmen unter anderem von Deutschland (und elf weiteren Staaten) angenommen.[52]
  • Delegierte jener Staaten, die der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) angehören und die ein Drittel der Sitze im Rat innehaben, verhindern nach Ansicht der Kritiker regelmäßig Diskussionen über Menschenrechtsverletzungen in ihren Staaten. Sie berufen sich dabei darauf, dass das Rechtssystem der Scharia Bestandteil ihrer Religion ist und somit jeder Kritik enthoben sei.[53] Zudem versuchen diese Staaten Religionskritik als Rassismus abzustempeln, welcher in westlichen Industriestaaten strafbar ist. Am 26. März 2009 verabschiedete der Menschenrechtsrat eine Resolution zur Unterbindung jeglicher Religionskritik, wobei nur der Islam namentlich genannt wird. Mit 23 zu 11 Stimmen verabschiedete das Gremium eine Erklärung, die die UN-Mitgliedstaaten auffordert, ihre nationale Gesetzgebung im Sinne des Schutzes vor Diffamierung bzw. Beleidigung (defamation of religion) einer Religion zu modifizieren.[54] Über 200 Bürger- und Menschenrechtsorganisationen aus 46 Staaten, darunter auch muslimische, lehnten die völkerrechtlich nicht bindende Resolution in einer gemeinsamen Erklärung ab. Der Sprecher einer der Organisatoren der Erklärung bezeichnete die Resolution als „unnötig und gefährlich“.[55]

  • Demgegenüber beschäftigte sich der Rat allein im Jahr 2007 auf Betreiben der islamischen Mitglieder 120 Mal mit dem Nahostkonflikt und verabschiedete zahlreiche Resolutionen gegen Israel, während der Antrag westlicher Staaten auf die Einbeziehung und Verurteilung möglicher palästinensischer Menschenrechtsverletzungen jeweils abgelehnt wurde.[56] Die Nichtregierungsorganisation UN Watch trug im Juni 2015 die Adressaten aller länderspezifischen Verurteilungen des Menschenrechtsrates zusammen und kritisierte abermals den Fokus auf Israel bei völliger Abstinenz derartiger Resolutionen gegen UN-Mitgliedstaaten wie die Volksrepublik China, Afghanistan, den Irak, die USA oder Russland.[41] Die USA hatten im Juni 2008 angekündigt, ihren Beobachterstatus nur noch in besonders dringenden Fällen wahrzunehmen. Die damalige Außenministerin Condoleezza Rice sagte dazu, es bringe wenig, sich an einem Gremium zu beteiligen, welches nur Israel angreife.[53] Unter der Regierung von Präsident Obama ließen sich die Vereinigten Staaten als Kandidat für die Wahlen am 12. Mai 2009 aufstellen und sind in den Rat gewählt worden.[57] Im Juni 2018 erklärten die USA ihren Austritt aus dem Rat, weil zu viele „Despoten“ Mitglieder wären.[58] Die amerikanische UN-Botschafterin Haley beschuldigte den Rat ein weiteres Mal, eine israelfeindliche Haltung zu vertreten.[59]
  • Bei einer Abstimmung der Generalversammlung am 13. Mai 2010 wurden mit Angola, Ecuador, Guatemala, Katar, Libyen, Malaysia, den Malediven, Mauretanien, Moldawien, Polen, Spanien, der Schweiz, Thailand und Uganda 14 weitere Staaten für eine dreijährige Amtszeit in den Menschenrechtsrat gewählt.[60] Insbesondere die Wahl Libyens als eine der „langlebigsten und brutalsten Tyranneien“ stieß bei Menschenrechtsgruppen auf heftigen Protest.[61] Am 1. März 2011 entschied die UN-Generalversammlung durch Konsens den Ausschluss von Libyen aus dem UN-Menschenrechtsrat.[62]
  • Im Vorfeld der UN-Vollversammlung 2016 hatten 80 Menschenrechts- und Hilfsorganisationen dazu aufgerufen, die Wiederwahl Russlands aufgrund dessen Rolle im Syrischen Bürgerkrieg zu verhindern.[63] Überraschend scheiterte Russland bei der Wahl tatsächlich gegen Ungarn und Kroatien, wogegen Saudi-Arabien trotz schwerer Menschenrechtsverletzungen und des Krieges im Jemen wiedergewählt wurde.[64]
  • Kritik bei Menschenrechtsgruppen rief 2018 die Wahl des senegalesischen UN-Botschafters Coly Seck zum Vorsitzenden des Menschenrechtsrates ab 2019 hervor. Es wurde auf die problematische Menschenrechtssituation im Senegal (unfaire Gerichtsverfahren, Einschränkung der Versammlungsfreiheit, des Rechts auf freie Meinungsäußerung, der Rechte von sexuellen Minderheiten, menschenunwürdige Haftbedingungen, fehlenden Schutz vor sexuellem Missbrauch für Kinder)[65][66] und die Beteiligung Senegals am Jemenkrieg an der Seite Saudi-Arabiens mit seinen verheerenden Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung hingewiesen.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Daniela Karrenstein: Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen. Mohr Siebeck, Tübingen 2011, ISBN 978-3-16-150909-4.
  • Gunnar Theissen: Mehr als nur ein Namenswechsel. Der neue Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen. In: Vereinte Nationen. 54, 2006, S. 138–146.
  • Norman Weiß: Der neugeschaffene Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (PDF). In: MenschenRechtsMagazin. 2006, S. 80–86.
  • Eckart Klein, Marten Breuer: (Un-)Vollendete Reformschritte in den Vereinten Nationen: die Beispiele Sicherheitsrat und Menschenrechtsrat. In: Hans J. Münk (Hrsg.): Die Vereinten Nationen – sechs Jahrzehnte nach ihrer Gründung. Bilanz und Reformperspektiven. 2008, S. 75–116.
  • Maximilian Mertel: Die „Special Procedures“ des UNO-Menschenrechtsrates. VDM Verlag Dr. Müller, 2010, ISBN 978-3-639-25525-6, S. 46 und 54.

UN-Dokumente[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: UN-Menschenrechtsrat – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: UN-Menschenrechtsrat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Human Rights Council Elects Omar Zniber of Morocco to serve as its President for 2024. In: ohchr.org. Abgerufen am 22. Februar 2024 (englisch).
  2. HRC Welcome to the Human Rights Council. In: ohchr.org. OHCHR; (englisch).
  3. 60/251, Nr. 1 (PDF; 879 kB).
  4. Mike Pompeo (US-Außenminister), Nikki Haley (US-Botschafterin bei den Vereinten Nationen) / www.state.gov: Remarks on the UN Human Rights Council.
  5. USA bezeichnen Uno-Menschenrechtsrat als „Jauchegrube“ – und treten aus, Spiegel Online vom 19. Juni 2018.
  6. USA treten aus UN-Menschenrechtsrat aus, Zeit Online vom 19. Juni 2018.
  7. Russland von Menschenrechtsrat suspendiert. In: zdf.de, 7. April 2022.
  8. Resolutionen ohne Überweisung an einen Hauptausschuss: Resolution 60/251. (PDF) un.org, 15. März 2006, abgerufen am 7. Mai 2017.
  9. Human Rights Commission concludes its work, hands over to new Council, UN News, 27. März 2006.
  10. Internet-Zeitung 123recht.net: Deutschland zur Festnahme von Irans Generalstaatsanwalt aufgefordert – Kanada stellt Antrag wegen Tod einer Journalistin (Memento vom 12. Oktober 2007 im Internet Archive), 23. Juni 2006.
  11. https://www.undispatch.com/nikki-haley-wants-two-reforms-un-human-rights-council-else/
  12. Austritt aus UN-Menschenrechtsrat: USA brechen mit weiterem Bündnis, tagesschau.de, 20. Juni 2018.
  13. Vereinte Nationen: USA treten aus UN-Menschenrechtsrat aus. Zeit Online;
  14. Jennifer Hansler: "Biden administration will reengage with UN Human Rights Council". CNN, 8. Februar 2021
  15. Mitgliedschaft Russlands im Menschenrechtsrat ausgesetzt, Süddeutsche Zeitung, 7. April 2021.
  16. Suspension of the rights of membership of the Russian Federation in the Human Rights Council : resolution / adopted by the General Assembly. Abgerufen am 9. April 2022 (englisch, Abstimmungsverzeichnis).
  17. Die UN-Generalversammlung stimmt für den Ausschluss Russlands aus dem Menschenrechtsrat. In: UNRIC – Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen. 8. April 2022, abgerufen am 8. April 2022 (englisch).
  18. Tilman Dralle: Die Reformierbarkeit der Vereinten Nationen am Beispiel des Sicherheitsrates und der Menschenrechtskommission (Memento des Originals vom 19. Januar 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.tilman-dralle.de (PDF; 254 kB) August 2010, S. 7 f.
    Deutschlands Versprechen bei der Wahl 2006 (PDF; 340 kB)
  19. Membership of the Human Rights Council, 1 January – 31 December 2023. In: www.ohchr.org. OHCHR; (englisch).
  20. n-tv NACHRICHTEN: Putin und Xi prüfen nun Menschenrechte. Abgerufen am 14. Oktober 2020.
  21. Human Rights Council Elects Omar Zniber of Morocco to serve as its President for 2024. In: HRC. 12. Januar 2024, abgerufen am 22. Februar 2024 (englisch).
  22. Außenminister Schallenberg gratuliert Botschafterin Elisabeth Tichy-Fisslberger zur Wahl als Präsidentin des UN-Menschenrechtsrates in Genf vom 6. Dezember 2019, abgerufen am 6. Dezember 2019.
  23. President of the 13th Cycle. Abgerufen am 22. Februar 2019.
  24. Human Rights Council elects new President and Vice-Presidents for 2017 – Joaquín Alexander Maza Martelli of El Salvador Appointed as President-elect. Abgerufen am 6. Mai 2017.
  25. OHCHR – HRC President of the 12th Cycle. In: www.ohchr.org. (englisch).
  26. Joachim Rücker, President of the Human Rights Council, Ninth Cycle (2015). Abgerufen am 22. Mai 2015.
  27. UN Human Rights Council: new President will help promote human rights equitably. 10. Dezember 2012; (englisch).
  28. a b Human Rights Council – Membership of the Human Rights Council. OHCHR, archiviert vom Original am 18. Februar 2011; abgerufen am 26. Februar 2011 (englisch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ohchr.org
  29. Menschenrechtsrat 5/1. Errichtung der Institutionen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen. A/HRC/5/1, 18. Juni 2007.
  30. Menschenrechtsrat: Beschluss 6/102. Vereinte Nationen, abgerufen am 22. November 2022.
  31. Universal Periodic Review (UPR). Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, abgerufen am 22. November 2022.
  32. Universelle Periodische Überprüfung („Universal Periodic Review“ UPR) des UNO-Menschenrechtsrats. Humanrights.ch, abgerufen am 22. November 2022.
  33. vgl. Maximilian Mertel: Die „Special Procedures“ des UNO-Menschenrechtsrates. VDM Verlag Dr. Müller, 2010. ISBN 9783639255256.
  34. Menschenrechtsrat – Spezialverfahren („Special Procedures“). Humanrights.ch, abgerufen am 22. November 2022.
  35. Menschenrechtsrat – Beratender Ausschuss („HRC Advisory Committee“). Humanrights.ch, abgerufen am 22. November 2022.
  36. Procedure for dealing with communications relating to violations of human rights and fundamental freedoms. Vereinte Nationen, digitale Bibliothek, Links zum Download in verschiedenen Sprachen.
  37. Resolution 2000/3. Verfahren für die Behandlung von Mitteilungen betreffend Menschenrechte. Resolutionen und Beschlüsse des Wirtschafts- und Sozialrats. Wirtschafts- und Sozialrat: Offizielles Protokoll, 2000, Beilage 1. Abgerufen am 22. November 2022.
  38. vgl. Anlage zur Resolution 5/1. Errichtung der Institutionen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, IV. Beschwerdeverfahren, Tz. 85 ff.
  39. Complaint Procedure of the Human Rights Council. Menschenrechtsrat, abgerufen am 22. November 2022 (englisch).
  40. UN-Menschenrechtsrat. Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen, abgerufen am 22. November 2022.
  41. a b UN Watch: [Report: In 9 Years Existence, UNHRC Condemned Israel More Times Than Rest of World Combined], UN Watch Briefing, Issue 539, 25. Juni 2015.
  42. a b Demokraten in der Minderheit. In: Der Spiegel. Nr. 43, 2006, S. 80 (online).
  43. Manfred Nowak im Interview – „Menschenrechtsschutz der UNO in großer Krise“, Der Standard vom 22. Oktober 2010.
  44. UNO-Sonderberichterstatter kritisiert Menschenrechtsrat, swissinfo.ch vom 10. März 2010.
  45. UN-Menschenrechtsrat: Zwei zu eins für den Süden – dw-world.de vom 17. Juni 2008
  46. Sudan entgeht erneut Verurteilung im UN-Menschenrechtsrat. In: Deutsche Welle. 13. Dezember 2006, abgerufen am 2. Mai 2011.
  47. Religionsfreiheit vor Menschenrecht?, in: Spiegel Online, 4. Juli 2008.
  48. Bat Yeʾor: Europa und das kommende Kalifat. Der Islam und die Radikalisierung der Demokratie. Duncker & Humblot. Berlin 2013. S. 95f.
  49. Die anti-israelische Besessenheit des UN-Menschenrechtsrates, in: Israelnetz.de, 26. März 2018, abgerufen am 23. Dezember 2018.
  50. Debatte über Uno-Gremium: Religionsfreiheit vor Menschenrecht? In: Spiegel Online. 4. Juli 2008, abgerufen am 27. Januar 2024.
  51. https://hpd.de/node/4944
  52. tagesschau.de (Memento vom 30. Mai 2009 im Internet Archive)
  53. a b Udo Wolter: Die Würde des Islam ist unantastbar. In: Jungle World. 7. August 2008, S. 3, abgerufen am 31. März 2009.
  54. UNO lässt Konzept der Diffamierung von Religionen fallen. In: www.humanrights.ch.
  55. NGO’s weltweit gegen Resolution vom 26. März 2009. International Humanist and Ethical Union (IHEU), archiviert vom Original am 9. April 2010; abgerufen am 7. September 2010.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.iheu.org
  56. Der UN-Menschenrechtsrat gehört abgeschafft. In: Die Welt
    tagesschau.de (Memento vom 25. September 2008 im Internet Archive)
  57. Wahlergebnis der UN-Generalversammlung (englisch).
  58. Austritt aus UN-Menschenrechtsrat: USA brechen mit weiterem Bündnis, tagesschau.de, 20. Juni 2018.
  59. Vereinte Nationen: USA treten aus UN-Menschenrechtsrat aus. Zeit Online;
  60. Louis Charbonneau: Libya, Thailand elected to U.N. Human Rights Council. 13. Mai 2010, archiviert vom Original am 30. Juli 2012; abgerufen am 2. Mai 2011.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/uk.reuters.com
  61. tagesschau.de (Memento vom 16. Mai 2010 im Internet Archive)
  62. General Assembly Suspends Libya from Human Rights Council – Meetings Coverage and Press Releases. In: www.un.org. (englisch).
  63. Russland fliegt aus Uno-Menschenrechtsrat, Spiegel Online, 28. Oktober 2016.
  64. Russland verpasst Wiederwahl in UNO-Menschenrechtsrat, Watson (sda), 28. Oktober 2016.
  65. https://www.amnesty.de/jahresbericht/2018/senegal
  66. https://www.hrw.org/news/2019/01/15/submission-human-rights-watch-committee-economic-social-and-cultural-rights-senegal