Niqab

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Niqab mit Nasensteg, an einem Stirnband befestigt, über einem Hidschab getragen

Der Niqab oder Nikab (arabisch نقاب, DMG niqāb, Plural نقب, DMG nuqub) ist ein vor allem von muslimischen Frauen getragener Gesichtsschleier. Dieser wird oft in Verbindung mit einer Abaya getragen.

Ob Frauen einen Niqab tragen, hängt unter anderem von der jeweiligen Auslegung des islamischen Begriffs der ʿAura (deutsch: Scham) ab. Ein unter islamischen Rechtsgelehrten weitgehend anerkannter Idschmāʿ besagt, dass das Tragen eines Niqabs nicht verpflichtend, aber lohnend sei.[1] Es wird jedoch weder im Koran noch in der Sunna vorgeschrieben. Diese definieren die Kleidung einer Frau nur als nicht körperbetont oder enthüllend. Es ist also kein religiöses Gewand, sondern ein traditionelles. Nur die Frauen des Propheten Mohammed mussten ihr Gesicht verschleiern.[2]

Schwarze Niqabs, unterhalb der Nase getragen (Marokko, 2014)

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Niqab entstammt ursprünglich der Beduinenkultur auf der Arabischen Halbinsel. Dort wurden schon in vorislamischer Zeit von Frauen und Männern Tücher verwendet, um Körper und Gesicht gegen Sonne, Sand, und Insekten zu schützen.[3] Ibn al-Waschschāʾ (um 869–937), Autor eines Buches über gutes Benehmen unter gebildeten Leuten, beschreibt den Gebrauch nischapurischer Baumwolle als Gesichtsschleier. Für das Osmanische Reich ist durch Miniaturen die Verwendung eines durchsichtigen Tuches belegt, das über einer Kappe oder Mütze getragen wurde und das Gesicht teilweise bedeckte.[4]

Trageweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es gibt zahlreiche verschiedene Trageweisen und Formen, die auch regional recht unterschiedlich sein können. Sehr häufig sind Varianten, bei denen mehrere luftdurchlässige, locker fallende Tücher an einem Stirnband so befestigt sind, dass eine Aussparung für die Augen offen bleibt. Dieses Stirnband wird hinter dem Kopf verknotet oder anderweitig so verbunden (Knöpfe, Druckknöpfe, Klettband), dass es sicher hält.

Bei einigen Varianten ist am Stirnband ein weiteres, nicht ganz blickdichtes Tuch befestigt, mit dem bei Bedarf die Augen bedeckt werden (auch als Staubschutz oder bei extremer Helligkeit) und das bei Nichtbenutzung wie ein Kopftuch locker über Kopf und Nacken hängt.

Ebenso kann auch das Kopftuch oder ein Schal so vor das Gesicht drapiert werden, dass das Gesicht unterhalb der Augen bedeckt wird. Auch Männer nutzen gelegentlich diese Variante, um sich so vor Sand und Sonne zu schützen.

Niqab zum Umbinden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hidschab mit Drapierung zum Niqab rechts

Der Niqab ist ein dünnes Tuch aus Seide, Baumwolle oder Kunstfaser, das zumindest das Gesicht unterhalb der Augenpartie oder Nase bedeckt. Beim Essen und Trinken muss die Frau den Niqab ein wenig anheben und die Speisen unter dem Schleier zum Mund führen. Üblicherweise speisen Niqab-Trägerinnen jedoch in separaten Familien-Räumen, wo sie in Abwesenheit fremder Männer ihren Niqab zurückschlagen oder ganz ablegen.

Einfacher Niqab[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einfacher schwarzer Niqab, Marokko, ca. 2005

Der einfache Niqab ist ein einfaches, an der Oberkante durch ein Band verlängertes Tuch und wird hinter dem Kopf verknotet oder mit Nadeln am Kleidungsstück Hidschab fixiert und verdeckt das Gesicht unterhalb der Augen, oft auch zusätzlich den Halsbereich.

Niqab mit Stirnband[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Niqabs mit Stirnband, deren zusätzliche Buschias nach hinten geklappt sind

Dieser Niqab ist an den Seiten eines Stirnbands befestigt und lässt so einen langen Schlitz für beide Augen frei. Dieser Augenschlitz kann durch einen Stoffsteg geteilt sein und auch zusätzlich ein grobes oder feines Netz über der Augenpartie haben. Andere Varianten weisen anstelle eines langen Schlitzes nur zwei mit grobem Netzstoff geschlossene Öffnungen auf, welche an das Sichtfenster einer Burka erinnern.

Mehrlagiger Niqab[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Buschia, oft an einem Niqab darunter an einem Stirnband befestigt

Oft eine Erweiterung des Stirnbands oder auch eine Drapierung des Hidschāb. Einzelne, auch als Buschia bezeichnete leicht durchsichtige Stofflagen sind am oberen Rand des Stirnbands befestigt und können so die noch sichtbare Augenpartie durch Stapelung mehrerer Lagen variabel verdecken. Bei Nichtgebrauch dienen diese Lagen auch als Hidschāb.

Burka[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Niqab mit eingenähtem Netz. Wird oft mit einer Burka verwechselt. Kaschmir, 2007
Burkas, durch deren Netz die Augenpartie schemenhaft zu erkennen ist

Burkas haben meist ein grobes Netz, das durch einen eher großzügigen Bereich um die Augen blicken lässt. Der Rand ist meist mit Stickereien verziert.

Verbreitung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Niqab ist traditionell vor allem auf der Arabischen Halbinsel verbreitet. In Saudi-Arabien und im Jemen beispielsweise trägt die große Mehrheit der Frauen einen Gesichtsschleier. Aber auch in Ägypten, Syrien, Jordanien, dem Irak sowie in nordafrikanischen Ländern wird der Niqab getragen.

Der schwarze Niqab mit Khimar in der jetzigen Form ist keine traditionelle islamische Frauenbekleidung. Er kam erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts zur Regierungszeit des Sultans Abdülhamid II. (1876–1908) in der Hauptstadt Konstantinopel als „Çarşaf“ auf, um westliche Einflüsse abzuwehren, und setzte sich von dort vor allem in entlegenen Landesteilen des damaligen Osmanischen Reiches wie dem Jemen durch. Dort wie auch in Saudi-Arabien ist er noch verbreitet, während in der Hauptstadt durch die Revolution 1908 (bei der der Sultan gestürzt wurde) muslimische Frauen begannen, den Niqab/Çarşaf wieder abzulegen und sich teilweise sogar europäisch zu kleiden. Die traditionelle islamische Frauenbekleidung im Osmanischen Reich war vor 1876 bei weitem nicht so streng wie danach.

Hamed Abdel-Samad schätzte 2016, dass es in Deutschland etwa 200–300 Frauen mit Vollverschleierung gibt.[5]

Begründung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fundamentalistische Muslime verweisen zur Begründung ihrer Kleidervorschriften auf Stellen im Koran und dessen Erklärung aus den „frühen Quellen des Islam“ wie die von Ibn Kathir und at-Tabarī. Dort sehen sie Belege für die Forderungen, den Niqab aus religiösen Gründen zu tragen:

„Prophet! Sag deinen Gattinnen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen (wenn sie austreten) sich etwas von ihrem Gewand (über den Kopf) herunterziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, dass sie (als ehrbare Frauen) erkannt und daraufhin nicht belästigt werden. Gott aber ist barmherzig und bereit zu vergeben.“

Sure 33, Vers 59; Übersetzung: Rudi Paret

Nach Ansicht des Generalsekretärs des Fatwa-Rates, Scheikh Khaled Omran, gibt es keine religiöse Rechtfertigung, sich gegenüber anderen Menschen ständig zu verhüllen. Die Regel galt nach seiner Aussage ursprünglich nur für die Frauen des Propheten Mohammed.[6]

Niqab-Verbote[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Haddsch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach der Sunna dürfen Frauen während der Pilgerfahrt Haddsch weder ihr Gesicht noch ihre Hände bedecken. Dieses Verbot geht auf ein Hadith von Bukhari zurück.[7]

Asien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sri Lanka[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sri Lanka hat nach dem Terroranschlag am Ostersonntag 2019 ein Verbot gegen jede Art von Gesichtsschleier eingeführt. Das Verbot umfasst Gesichtsbedeckung, die Identifizierung verhindert.[8]

Europa[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dänemark[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Dänemark wurde beschlossen, ab August 2018 das Tragen von Burka und Nikab zu verbieten.[9]

Europarat: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 26. November 2015 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass das Tragen eines Niqabs oder Kopftuches nicht zu den Menschenrechten gehöre. Wer für den französischen Staat arbeite, dürfe sich nicht verschleiern.[10] Am 11. Juli 2017 erklärte auf eine Klage zweier Frauen hin der EGMR ein in Belgien geltendes Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum für rechtens und bestätigte das Urteil vom 26. November 2015. Ein solches Verbot sei „für eine demokratische Gesellschaft notwendig“; die „Rechte und Freiheiten“ Dritter würden damit geschützt.[11] Damit darf in Europa Frauen untersagt werden, auf der Straße einen Gesichtsschleier zu tragen.[12]

Frankreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Frankreich ist für Schülerinnen und Studentinnen im Klassenraum und auf dem Schulgelände der Niqab verboten. Eine parteiübergreifende Enquete-Kommission der französischen Nationalversammlung empfahl im Januar 2010 ein vollständiges Verschleierungsverbot in öffentlichen Einrichtungen. Trägerinnen der Burka oder des Niqab sollen in staatlichen Schulen, Krankenhäusern, Postämtern und anderen Behörden nicht mehr bedient werden.

Anfang April 2010 erhielt eine Autofahrerin in Nantes wegen ihres durch den Niqab eingeschränkten Gesichtsfelds eine Geldbuße in Höhe von 22 Euro.[13] Im Oktober 2014 musste eine Niqab-Trägerin eine Aufführung der Pariser Oper verlassen, nachdem sich mehrere Chorsänger geweigert hatten weiterzusingen, sollte sie die Verschleierung nicht ablegen.[14] Frauen, die auf einer Verhüllung ihres Gesichtes bestünden, sollen zudem für Frankreich weder ein Visum erhalten noch die Staatsbürgerschaft annehmen dürfen. Männer, die ihre Frauen zum Tragen der Burka zwingen, sollen bestraft werden können. Die Sozialisten, PS, nahmen an der Schlussabstimmung in der Assemblée nationale nicht teil; auch in anderen Parteien waren die Vorschläge der Kommission umstritten, einige Abgeordnete stimmten anders ab, als die Fraktion empfahl.[15]

Das Verbot des Niqab wurde von der Nationalversammlung im September 2010 beschlossen.[16] Zu dieser Zeit regierte das Kabinett Fillon II unter Staatspräsident Nicolas Sarkozy.

Am 1. Juli 2014 bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte letztinstanzlich das gesetzliche Vollverschleierungsverbot in der Öffentlichkeit in Frankreich.[17][18] Man habe mit dem Verbot Bedingungen des gesellschaftlichen Miteinanders festgelegt; das sei ein legitimes Ziel.[19][20]

Belgien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 29. April 2010 billigte die belgische Abgeordnetenkammer (einstimmig bei zwei Enthaltungen) ein Gesetz, das das Tragen von Burkas und Niqabs in Belgien verbietet. Der Beschluss trat in Kraft, nachdem der belgische Senat zugestimmt hatte.[21][22] Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte im Juli 2017 das gesetzliche Verbot als zulässig. Es garantiere die Bedingungen für ein Zusammenleben und sei notwendig in einer demokratischen Gesellschaft.[23]

Niederlande[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Regierung der Niederlande verabschiedete im Januar 2012 ein Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit.[24]

Italien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Italien ist aufgrund eines Antiterrorismusgesetzes aus den 1970er Jahren die Verschleierung des Gesichtes in der Öffentlichkeit verboten.

Spanien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Juni 2010 verabschiedete in Spanien der Senat ein Verbot des Tragens von Niqabs und Burkas in der Öffentlichkeit.[25]

Schweiz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Schweiz gilt im Kanton Tessin seit dem 1. Juli 2016 ein allgemeines Vermummungsverbot.[26]

Am 23. September 2018 wurde im Kanton St. Gallen die Vorlage für ein Gesichtsverhüllungsverbot angenommen. Das Verbot sieht vor, „dass künftig mit Busse bestraft wird, wer sich im öffentlichen Raum und an öffentlich zugänglichen Orten durch die Verhüllung des Gesichts unkenntlich macht und dadurch die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet“, wie aus einer offiziellen Abstimmungsbeilage des Kantons St. Gallen hervorgeht.[27]

Auf nationaler Ebene wurde in der Schweiz in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" angenommen.[28]

Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 8. Juni 2017 wurde das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz erlassen, das die Verhüllung der Gesichtszüge im öffentlichen Raum verbietet. Es trat am 1. Oktober 2017 in Kraft.

Islamisch geprägte Länder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Afghanistan[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im September 2021 erließen die Taliban eine Niqabpflicht für Frauen an Hochschulen.[29]

Ägypten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit 2009 wird in der ägyptischen Öffentlichkeit intensiv über den Niqab diskutiert. Auslöser war im Oktober 2009 ein Zusammentreffen des mittlerweile verstorbenen Großscheichs der al-Azhar-Universität, Muhammad Sayyid Tantawi, mit einer etwa zwölfjährigen Schülerin in einer der al-Azhar angegliederten Schule. Tantawi forderte die vollverschleierte Schülerin damals unter Verweis auf seine religiöse Autorität zum Ablegen des Niqab auf. Diese Art von Bedeckung sei eine Tradition und stelle für gläubige Muslime keine islamische Pflicht dar.[30] Angeblich soll er dabei auch gesagt haben, das Mädchen trage den Niqab wohl aufgrund ihres unvorteilhaften Äußeren. Vor allem letzteres führte zum Eklat. Im Folgenden wurde die Vollverschleierung in Einrichtungen der al-Azhar-Universität (Kairo), der bedeutendsten Hochschule des sunnitischen Islam, verboten. Es folgten eine Klagewelle und gerichtliches Hin und Her. Das Oberste Verwaltungsgericht hat ein grundsätzliches Niqab-Verbot unter Verweis auf die Religionsfreiheit für unzulässig erklärt. Die zahlreichen Niqab-Verbote in Schulen, Universitäten, Clubs und Restaurants wurden nicht angetastet.[31]

Die ägyptische Regierung hielt sich im Niqab-Streit weitgehend zurück. Die politische Elite des Landes ist überwiegend gegen den Niqab. Niqab-Trägerinnen stellen die religiöse Deutungshoheit der al-Azhar-Universität, die für Sunniten weltweit eine wichtige Rolle in der Frage spielt, was islamisch ist und was nicht, infrage. Außerdem steht der Niqab dem Lebensgefühl und dem Gesellschaftsbild der politischen Klasse, zumindest vor der Revolution des Landes, weitgehend entgegen: Hier trug man in der Regel nicht einmal Kopftuch. Auch viele andere Ägypter halten den Niqab für einen Import aus Golfstaaten. Auch von streng Religiösen wird er teilweise abgelehnt.[31]

Die Muslimbrüder unterstützen die Vollverschleierung und betonen dabei die Religionsfreiheit: Der Niqab müsse als individuelle religiöse Entscheidung von Staat und Behörden respektiert werden.

Der Niqab ist in Ägypten ein neues Phänomen. Bis in die 1990er Jahre war er fast unbekannt; man sah ihn nur bei Touristinnen aus den arabischen Golfstaaten. Verbreiteter wurde er dann vor allem durch die Frauen zurückkehrender Arbeitsmigranten. Bis 2009 nahm die Zahl der Niqab-Trägerinnen dann schnell zu. Die Gründe sind vielfältig und haben nicht alle mit einer freien Glaubensentscheidung zu tun; auch anderes spielt eine Rolle: religiöse Verunsicherung, familiärer Zwang, politischer Protest, modische Bequemlichkeit, Schutz vor Belästigung sowie tuschelnden Nachbarn. Umgekehrt entscheiden sich viele Frauen bewusst gegen den Niqab und sogar gegen das Kopftuch.[31]

Syrien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Syrien wurden bis Juli 2010 über 1200 Niqab tragende Lehrerinnen aus dem Schuldienst entlassen und in Bürojobs versetzt, weil die syrische Regierung eine islamistische Unterwanderung des Schulsystems fürchtet. Zudem durften sich Frauen mit Gesichtsschleier seither nicht mehr an syrischen Universitäten immatrikulieren. Gemäß einem Sprecher des syrischen Erziehungsministeriums sollte so die Ausbreitung „extremer Ideen und Praktiken“ verhindert werden.[32] Die britische Tageszeitung The Economist zitiert die Frauenrechtlerin Bassam al-Kadi, die das Verbot – namens des von ihr geleiteten Syrian Women’s Observatory – klar befürwortete: „The niqab is a Wahhabi way of influencing Syria and is a form of violence against women […].“[33]

Unter Berufung auf die syrische Zeitung al-Watan zitierte die arabische Website Kazdar.com den syrischen Kultusminister mit den Worten: „Die Entfernung von rund 1000 Lehrerinnen mit Gesichtsschleier aus der Lehrtätigkeit, von denen die Hälfte schon in Rente ist, ist eine unentbehrliche Aufgabe. Denn der Prozess des Lernens folgt einem sachorientierten, säkularen Modell. Diese Erscheinung [die Verschleierung des Gesichts] erfüllt nicht die Forderungen der Realität des Bildungssektors. Die Gesten, der Gesichtsausdruck, die Mimik und die Vermittlung von Informationen an die Adresse der Schüler müssen sich gegenseitig ergänzen.“[34]

Tunesien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Tunesien ist das Tragen der Niqab im öffentlichen Raum[35] offiziell nicht zulässig und wird unregelmäßig polizeilich verfolgt.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Fadwa El Guindi: Veil. Modesty, Privacy and Resistance. Berg Publishers, New York 1999, ISBN 1-85973-929-6 (englisch).
  • Aisha Chauki: Das „Kopftuch“ – Unterdrückung oder Freiheit?:über den Ḥiǧāb und die Bekleidung der muslimischen Frau. IB, Düsseldorf 2011, ISBN 978-3-941111-19-6-

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Niqab – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Niqab – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Kecia Ali, Oliver Leaman: Islam: the key concepts. Routledge, New York 2008, S. 13.
  2. tagesschau.de: Islam-Gelehrter: „Koran schreibt keinen Gesichtsschleier vor“. Abgerufen am 9. März 2021.
  3. Strenge Kleiderordnung. Wie der Schleier Ägypten erobert. Spiegel Online, 29. Juni 2008
  4. Peter Heine: Märchen, Miniaturen, Minarette. Eine Kulturgeschichte der islamischen Welt. Primus, Darmstadt 2011, S. 227, 230 f.
  5. Julia Löffelholz: Angeblich tragen rund 300 Frauen in Deutschland eine Burka. Woher stammt eigentlich diese Zahl? In: Die Zeit, Nr. 39/2016, S. 8
  6. ARD-Interview vom 7. September 2016
  7. https://www.sahih-bukhari.com/Pages/Bukhari_3_29.php, Sahih Bukhari Vol. 3, Buch 29, Nr. 64
  8. Sri Lanka erlässt nach Anschlägen Verschleierungsverbot. In: Augsburger Allgemeine. Abgerufen am 9. Mai 2019.
  9. Dänemark verbietet Burka und Nikab in der Öffentlichkeit. Welt Online, 30. Mai 2018
  10. Kopftuch tragen zählt nicht zu den Menschenrechten. Welt Online; abgerufen am 26. November 2015.
  11. Verschleierungsverbot in Belgien ist rechtens. Spiegel Online, 11. Juli 2017
  12. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Verschleiern verbieten erlaubt. In: Zeit Online. 11. Juli 2017, abgerufen am 17. Juli 2017.
  13. Burka und Polygamie im Visier des Gesetzgebers in Frankreich. In: NZZ, 27. April 2010
  14. Verschleierte Frau muss Pariser Oper verlassen. Süddeutsche Zeitung, 20. Oktober 2014
  15. 2010 Le Monde, 13. Juli
  16. Frankreichs Burka-Verbot ist richtig. Deutsche Welle
  17. welt.de: Auch Deutschland sollte die Vollverschleierung verbieten
  18. Menschenrechtsgerichtshof, Straßburg erlaubt Burkaverbot. FAZ.net
  19. Burka-Urteil: Die Grenzen der Religionsfreiheit. Spiegel Online, 1. Juli 2014
  20. Case of S.A.S. v. France (Aktenzeichen 43835/11). Zitat aus dem Urteil: “The voluntary and systematic concealment of the face is problematic because it is quite simply incompatible with the fundamental requirements of ‘living together’ in French society.” “The defence of public order is not confined to the preservation of tranquillity, public health or safety. It also makes it possible to proscribe conduct which directly runs counter to rules that are essential to the Republican social covenant, on which our society is founded.” “The systematic concealment of the face in public places, contrary to the ideal of fraternity, also falls short of the minimum requirement of civility that is necessary for social interaction.” “Moreover, this form of public confinement, even in cases where it is voluntary or accepted, clearly contravenes the principle of respect for the dignity of the person. In addition, it is not only about the dignity of the individual who is confined in this manner, but also the dignity of others who share the same public space and who are thus treated as individuals from whom one must be protected by the refusal of any exchange, even if only visual.” “Lastly, in the case of the full veil, worn only by women, this breach of the dignity of the person goes hand in hand with the public manifestation of a conspicuous denial of equality between men and women, through which that breach is constituted.”
  21. Gerichtshof für Menschenrechte, Frankreichs Burka-Verbot ist rechtmäßig Sueddeutsche.de
  22. Burka-Verbot. Zeit Online, 29. April 2010.
  23. Gericht bestätigt Burka-Verbot in Belgien. RP-online.de
  24. Regierung beschließt Burka-Verbot. Spiegel Online
  25. Spanien bereit für das Burka-Verbot. Welt Online, 23. Juni 2010
  26. Tessiner Verhüllungsverbot: Schleier im Shopping-Paradies. Neue Zürcher Zeitung, 4. November 2016, abgerufen am 8. November 2016.
  27. Gesichtsverhüllung – Kanton St. Gallen sagt Ja zum Burkaverbot. In: Schweizer Radio und Fernsehen (SRF). 22. September 2018 (srf.ch [abgerufen am 24. September 2018]).
  28. Bundeskanzlei: Volksabstimmung vom 07.03.2021. Provisorisches amtliches Ergebnis. Abgerufen am 8. März 2021.
  29. Afghanistan: Taliban erlassen Nikab-Pflicht für Frauen an Hochschulen. In: Der Spiegel. Abgerufen am 5. September 2021.
  30. Karim El-Gawhary: Ägypten und der Gesichtsschleier: Niqab oder nicht Niqab? taz, 13. Oktober 2009; abgerufen am 6. März 2017.
  31. a b c Björn Zimprich: Verschleierung in Ägypten: „Niqab wird nicht immer aus religiösen Motiven angelegt“. (Memento des Originals vom 16. Januar 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.zenithonline.de Interview mit Andreas Jacobs in Zenith, 5. September 2010; abgerufen am 6. März 2017.
  32. Martin Gehlen: Vollschleier-Verbot: Leiser Beifall für Europa. In: Der Tagesspiegel, 26. September 2010, S. 6.
  33. Take it off. A secular-minded government rejects excessively religious dress in school. In: Economist, 15. Juli 2010.
  34. Syrien verbannt den Gesichtsschleier. (Memento vom 16. September 2016 im Internet Archive) 2. September 2010, zitiert nach islaminstitut.de; abgerufen am 14. September 2016.
  35. Tunisia: International Religious Freedom Report 2007 des Bureau of Democracy, Human Rights, and Labor (englisch) auf der Website des amerikanischen Außenministeriums state.gov; abgerufen am 17. November 2010