Oberlandesgericht Oldenburg

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Luftbild des OLG Oldenburg (im Neubautrakt hinten)
OLG Oldenburg

Das Oberlandesgericht Oldenburg (kurz OLG Oldenburg) ist neben dem Oberlandesgericht Braunschweig und dem Oberlandesgericht Celle eines von drei Oberlandesgerichten im Bundesland Niedersachsen. Präsidentin ist seit 2016 Anke van Hove. Mit ihrer Ernennung steht erstmals in der zweihundertjährigen Geschichte des Gerichts eine Frau an der Spitze.

Gerichtssitz und -bezirk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Sitz des Oberlandesgerichts ist Oldenburg. Der Gerichtsbezirk umfasst die Landgerichtsbezirke Aurich, Oldenburg und Osnabrück.

Historisch entspricht er den Grenzen des ehemaligen Großherzogtums Oldenburg abzüglich der Exklaven Fürstentum Lübeck und Fürstentum Birkenfeld, zuzüglich der ehemals preußischen Landgerichtsbezirke Aurich und Osnabrück (ehemaliger Regierungsbezirk Weser-Ems).

Im Bezirk des Oberlandesgerichts sind 2.606 Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte zugelassen (Stand: 1. Januar 2023).[1]

Gerichtsgebäude[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das OLG Oldenburg ist in einem Zweckbau aus den 1960er Jahren am Richard-Wagner-Platz 1 in Oldenburg untergebracht.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Oberlandesgericht Oldenburg geht auf das im Jahre 1814 eingerichtete Oberappellationsgericht des Großherzogtums Oldenburg zurück. Die Umwandlung des Oberappellationsgerichtes in das Oberlandesgericht erfolgte durch die Reichsjustizgesetze im Jahre 1877.

Nach dem Ersten Weltkrieg bildete das Oberlandesgericht das oberste Gericht des Freistaats Oldenburg.

1944 wurde der Bezirk des Oberlandesgerichts als Kriegsnotmaßnahme um die zuvor zum Bezirk des OLG Celle gehörenden Landgerichtsbezirke Aurich und Osnabrück erweitert.

Über- und nachgeordnete Gerichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dem OLG Oldenburg ist allein der Bundesgerichtshof in Karlsruhe übergeordnet. Nachgeordnet sind die Landgerichte in Aurich, Oldenburg und Osnabrück mit den jeweils diesen Gerichten nachgeordneten Amtsgerichten.

Organisation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

An der Spitze des Oberlandesgerichts steht dessen Präsident. Amtierende Präsidentin ist seit April 2016 Anke van Hove. Mit ihrer Ernennung steht erstmals in der zweihundertjährigen Geschichte des Gerichts eine Frau an der Spitze.[2]

Das Gericht verfügt derzeit über 15 Zivilsenate, zwei Strafsenate und einen Bußgeldsenat. Bei den Zivilsenaten bestehen teilweise, etwa zum Baurecht sachliche Sonderzuständigkeiten. Soweit keine derartigen Sonderzuständigkeiten bestehen werden die Rechtsstreitigkeiten nach Eingang den Senaten zugewiesen. Eine Ausnahme hiervon besteht insofern, als bei Sachzusammenhang mit einer Angelegenheit derjenige Senat zuständig ist, bei dem die erste Sache einging.

Leitung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • 175 Jahre Oberlandesgericht Oldenburg. 1814 Oberappellationsgericht, Oberlandesgericht 1989. Festschrift. Carl Heymanns Verlag, Köln 1989, ISBN 3-452-21564-4. (Rez. u. a. v. Gerold Schmidt: Oldenburgische Familienkunde, 32. Jg., Heft 4/1990, S. 335–336.)

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bundesrechtsanwaltskammer, www.brak.de: Mitgliederstatistik zum 1. Januar 2023. (PDF; 262 kB) Abgerufen am 21. April 2023.
  2. Norbert Wahn: Oberlandesgericht: Anke van Hove wird neue OLG-Chefin. In: nwzonline.de – Nordwest-Zeitung. 9. September 2016, abgerufen am 8. Januar 2021.

Koordinaten: 53° 8′ 2″ N, 8° 12′ 54″ O