Oppositionsführer
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In der parlamentarischen Demokratie wird als Oppositionsführer der bzw. die Vorsitzende jener Fraktion bezeichnet, die die meisten Abgeordneten stellt, ohne an der Regierung beteiligt zu sein.
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[Bearbeiten] Definition
Als Oppositionsführer gilt in der parlamentarischen Demokratie der Fraktionsvorsitzende der größten Oppositionsfraktion.
Auch wenn diese zuweilen eine größere Medienpräsenz haben, gelten weder Parteivorsitzende noch ehemalige oder potentielle Spitzenkandidaten als „Oppositionsführer“.
Da das Grundgesetz den Begriff der Opposition nicht explizit kennt, ist auf Bundesebene auch der Oppositionsführer nicht Inhaber eines besonderen Amtes. Vielmehr handelt es sich lediglich um einen inzwischen allgemein üblichen Sprachgebrauch.
In einzelnen Bundesländern, wie Schleswig-Holstein oder Hamburg, ist dies anders. Dort ist der Begriff der Opposition in der Landesverfassung verankert. Gibt es mehrere Oppositionsfraktionen, die über gleich viele Mandate verfügen, so wird z. B. in Schleswig-Holstein ausgelost, welcher Fraktionsvorsitzende die Funktion des Oppositionsführers übernimmt.[1] Dies geschah zuletzt im aktuellen Landtag (16. Wahlperiode), in dem FDP und Grüne mit je vier Abgeordneten in der Opposition vertreten sind.
[Bearbeiten] Oppositionsführer im Deutschen Bundestag
Während bei der SPD nie ein Oppositionsführer Bundeskanzler wurde, da die SPD schon in der Regierung war als die Kanzlerschaft von Brandt und Schmidt begann, schafften sowohl Helmut Kohl als auch Angela Merkel als Oppositionsführer den Sprung an die Macht, ersterer durch ein Misstrauensvotum, das später per Wahl bestätigt wurde.

[Bearbeiten] Derzeitige Oppositionsführer in den Landesparlamenten
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Artikel 12 Absatz 2 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein.

