Polizeihauptmeister

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Polizeihauptmeister (PHM) ist eine Amtsbezeichnung von Polizeivollzugsbeamten bei der deutschen Polizei in der Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes/2. Qualifizierungsebene. Sie sind in der Regel Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft.

PHM sind Beamte, die bereits verantwortungsvolle und anspruchsvolle Aufgaben wahrnehmen können, z. B. Gruppenleiter bzw. Gruppenführer, Einweisungsbeamter oder Einsatzleiter kleinerer Einsätze. Teilweise sind sie auch Streifenführer im Streifendienst, während sie in der Bereitschaftspolizei aufgrund der Erfahrung zumeist Stammbeamte und damit fest zugehörig zu einer bestimmten Gruppe oder einem bestimmten Einsatzzug sind.

PHM sind in die Besoldungsgruppe (BesGr) A 9 eingereiht. Einem landes- oder bundesrechtlich geregelten Anteil der Polizeihauptmeister kann auf herausgehobenen Dienstposten zusätzlich eine Amtszulage (AZ) gewährt werden. Obwohl sich beamtenrechtlich dadurch die Amtsbezeichnung nicht ändert, wird oft PHMz (auch PHMZ) – rechtlich jedoch unrichtig – als Abkürzung für die Amtsbezeichnung verwendet. Teilweise werden auch eigene Abzeichen ausgegeben.

Als weitere Amtsbezeichnungen neu eingeführt wurden, zum 1. Dezember 2022 in Baden-Württemberg, Erster Polizeihauptmeister (EPHM, Besoldungsgruppe A 10) und Erster Polizeihauptmeister mit Zulage (EPHMZ, Besoldungsgruppe A 10 + Z).[1][2]

Historie der Amtsbezeichnung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Hauptmeister entstand in den 1960er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland als neuer Polizeidienstgrad (1976 umbenannt in Amtsbezeichnung).[3][4] In der Bundesbesoldungsordnung ist der Polizei- bzw. Kriminalhauptmeister erstmals 1975 aufgeführt (BsGr. A 9), der Hauptmeister im Bundesgrenzschutz (BGS) wurde in die BsGr. A 8 (wie Polizeiobermeister) und A 9 (wie Stabsmeister im BGS) eingereiht.[5] Seit Januar 1979 existiert der Polizeihauptmeister mit Amtszulage (PHMZ, Besoldungsgruppe A 9 + Z).[6]

In Berlin wurden im Sommer 2010 ohne weitere Prüfung alle Polizeihauptmeister zu Polizeikommissaren, Polizeihauptmeister, die eine Amtszulage erhalten haben, zu Polizeioberkommissaren übergeleitet. Seitdem werden in Berlin auch alle Polizeiobermeister zu Polizeikommissaren befördert.[7]

Aktuelle Amtsbezeichnungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei der Schutzpolizei kennzeichnen vier längs angeordnete hellblaue Sterne auf dunkelblauem Grund den Polizeihauptmeister. In Baden-Württemberg (eingeführt mit dem neuen Uniformmodell)[8], Hamburg[9], Mecklenburg-Vorpommern[10] und Sachsen[11] führen Polizeihauptmeister mit Amtszulage (PHMZ) fünf Sterne. In Baden-Württemberg und Sachsen sind bei vier oder fünf Sternen zwei auf der Schulterklappe nebeneinander angeordnet und die übrigen Sterne längs darüber aufgereiht. In Baden-Württemberg teilt sich der Erste Polizeihauptmeister mit dem PHMZ dasselbe Abzeichen; der Erste Polizeihauptmeister mit Amtszulage hat hingegen sechs hellblaue Sterne, vier davon im Geviert und die beiden übrigen Sterne in Längsordnung.[1]

Die Wasserschutzpolizei und das Bundespolizeiamt See besitzen stattdessen goldene Litzen/Streifen zu je 8 mm auf marineblauem Grund.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Ab dem 1.12.2022 ist das Endamt im mittleren Dienst A 10 + Amtszulage, Facebook-Seite der Gewerkschaft der Polizei, 18. November 2022, aufgerufen am 29. März 2023
  2. Ausbildung: Der mittlere Dienst, karriere-polizei-bw.de, aufgerufen am 13. April 2023
  3. Orro H. Göbel: Amtsbezeichnungen der Kriminalpolizei im Wandel der Zeit, in: Die Kriminalpolizei. Zeitschrift der Gewerkschaft der Polizei, Ausgabe September 2004, aufgerufen am 27. März 2023
  4. Polizei Baden-Württemberg, 1954 bis 1979, Polizeiabzeichen & Polizeigeschichte (private Website), aufgerufen am 27. März 2023
  5. BGBl. I S. 1173
  6. Nach oben flexibel, spiegel.de, 1. Juli 1979, aufgerufen am 29. März 2023
  7. Berlin: 3000 Polizisten werden zu Kommissaren Massenbeförderung von Beamten. In: Der Tagesspiegel Online. ISSN 1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 7. Februar 2023]).
  8. polizei-bw.de: Dienstgradabzeichen, abgerufen am 14. Dezember 2011
  9. hamburg.de: Dienstgradabzeichen Schutzpolizei (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive) (PDF; 970 kB), abgerufen am 3. Dezember 2011
  10. landesrecht-mv.de: Anlage 3 zur Bekleidungsrichtlinie für die Polizei des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Punkt 4.1, abgerufen am 3. Dezember 2011
  11. Polizei Sachsen - Polizei Sachsen - Dienstgradabzeichen der Schutzpolizei. Abgerufen am 17. Mai 2020.