Preis (Gewinn)

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DFB-Pokal

Ein Preis ist im Sport, in der Unterhaltungsindustrie oder Wirtschaft eine für den Sieg vergebene oder als Gewinn ausgeschüttete Belohnung oder Auszeichnung.

Allgemeines[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Wort „Preis“ hat in diesem Kontext einen anderen Begriffsinhalt als der Preis oder Marktpreis, dem Tauschwert für Güter und Dienstleistungen. Dem verliehenen Preis ist keine unmittelbare Gegenleistung des Preis-Empfängers vorausgegangen, es sei denn, es handelt sich um eine Auslobung nach § 657 BGB oder Gewinnspiele gemäß § 763 BGB.

Preise sind Ehrerweisungen und werden oft in einzelnen Fachgebieten vergeben wie in der Forschung (Forschungspreise), Kultur (Kulturpreise; Filmpreise, Musikpreise), Kunst (Kunstpreise), Literatur (Literaturpreise), Umwelt (Umweltpreise) oder Wissenschaft (Wissenschaftspreise).[1] Einige Wettbewerbe tragen das Wort „Preis“ im Titel wie der Große Preis von Europa (Formel I), Preis von Europa oder der Prix de l’Arc de Triomphe (beides Galopprennen).

Arten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Man unterscheidet folgende Preise:

Pokale/Trophäen sind künstlerisch gestaltete Becher, Kelche oder Schalen aus Edelmetall, Glas oder Kristall.

Berühmte Sportwettbewerbe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

FIFA-Weltcup (Replik)

Berühmte Sport-Wettbewerbe sind insbesondere:

Sportart Region Wettkampf Titel Preis
Boxen Welt
Europa
Deutschland
Boxweltmeisterschaften
Boxeuropameisterschaften
Box-Bundesliga
Boxweltmeister
Boxeuropameister
Deutscher Meister
Boxgürtel,
Siegerkranz
Formelsport Welt
Europa
Deutschland
Formel-1-Weltmeisterschaft
Großer Preis von Europa
Großer Preis von Deutschland
Formel-1-Weltmeister Pokal
Fußball Welt
Europa
Deutschland
Fußball-Weltmeisterschaft
Fußball-Europameisterschaft
Deutsche Fußballmeisterschaft
Fußball-Weltmeister
Fußball-Europameister
Deutscher Fußballmeister
Pokal
Leichtathletik Welt
Europa
Deutschland
Leichtathletik-Weltmeisterschaften
Leichtathletik-Europameisterschaften
Deutsche Leichtathletik-Meisterschaften
Weltmeister
Europameister
Deutscher Meister
Medaille

Für die Ausrichtung von Meisterschaften sind die zuständigen Sportverbände der Region verantwortlich, beispielsweise der Deutsche Fußball-Bund für die in Deutschland ausgerichteten Welt- oder Europameisterschaften.

Preise bei Großveranstaltungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Horst Burbulla mit dem Oscar (2005)

Einige weltweit bekannte Preise bei Großveranstaltungen:

Staat Veranstalter Unterhaltungsindustrie Preis
Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten Academy Award
Emmy Award
Grammy Award
Tony Award
Filmindustrie
Fernsehen
Musikindustrie
Theater und Musical
Oscar
Emmy
Grammy
Tony
Europa Europa und weitere Staaten Eurovision Song Contest Musikindustrie Trophäe
Deutschland Deutschland Internationale Filmfestspiele Berlin
Bambi-Verleihung
Deutscher Fernsehpreis
Grimme-Institut
Filmindustrie
Filmindustrie
Medien- und Fernsehpreis
Fernsehprogramm
Goldener Bär
Bambi
Deutscher Fernsehpreis
Grimme-Preis
Frankreich Frankreich Internationale Filmfestspiele von Cannes Filmindustrie Goldene Palme
Italien Italien Internationale Filmfestspiele von Venedig Filmindustrie Goldener Löwe
Schweden Schweden Schwedische Akademie der Wissenschaften Wissenschaftspreis Nobelpreis
Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich Ivor Novello Award Musikindustrie Trophäe

In der Filmwirtschaft gibt es obige Filmpreise, in der Musikwirtschaft Musikpreise.

Preis als Auszeichnung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Saarländischer Verdienstorden

Nach einer Auszeichnung können die Ausgezeichneten als Preis ein Abzeichen (z. B. Sportabzeichen, Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland), eine Medaille, einen Pokal, eine Urkunde oder einen sonstigen Gegenstand (Filmpreise wie den Oscar, Sportliche Auszeichnung wie Medaillen, Pokale, Siegesprämien etc.) erhalten. In der Regel werden solche Preise durch eine Gemeinschaft verliehen, z. B. ein Komitee oder eine Jury. Der Preis gründet auf einer Leistung, nicht auf Zufall. Es gibt in der Regel keine Vertragspflichten.

Ein Preis kann mit einem Preisgeld verbunden sein, dieses wird auch „Dotierung“ genannt wie etwa der Deutsche Buchpreis. Die ausgezeichnete Person bezeichnet man als „Preisträger“.

Staatliche Preise werden zumeist von einem Amtsträger ausgehändigt, der Verleiher ist oft nicht (mehr) mit dem Stifter identisch. So ist Alfred Nobel, der den Nobelpreis gestiftet hat, längst verstorben. Seine Nobelpreise werden durch das Nobelpreiskommittee verliehen.

Sonstiges[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Häufig werden Preise bei erfolgreichen Wettbewerben, Quizzen, Gewinnspielen oder Glücksspielen ausgegeben. Teilweise ist für einen Preis zuvor ein Wetteinsatz erforderlich, z. B. beim Lotto. Die Person, die den Preis erhält, wird als „Gewinner“ bezeichnet.

Ein Preis ist ein aufgrund einer Wette ausgegebener oder zumindest in Aussicht gestellter Gewinn von Preisgeld oder geldwerten Vorteilen (z. B. Dienstleistungen) aufgrund eines Zufalls oder aufgrund einer erbrachten Leistung. Der Preis kommt durch Vertragsabschluss zustande, er steht in der Regel von vornherein fest. Oft wird in einer Klausel auch der Zeitpunkt der Übergabe bestimmt.

Gewinne aufgrund einer Gewinnzusage sind gemäß § 661a BGB einklagbar; die Nichtausgabe des Gewinns bestimmt sich nach den §§ 241 ff. BGB, sofern das Spiel oder der Gewinn nicht sittenwidrig ist.

In Österreich wird die nicht an bestimmte Personen gerichtete Zusage einer Belohnung für eine Leistung oder einen Erfolg (Auslobung) durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 860 ABGB verbindlich. Eine Auslobung, die eine Preisbewerbung zum Gegenstand hat, ist nur gültig, wenn in der Bekanntmachung eine Frist für die Bewerbung bestimmt ist. Auch in der Schweiz ist der Veranstalter beim Preisausschreiben an sein Preisversprechen gebunden (Art. 8 Abs. 1 OR).

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Preise – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Franz Dornseiff, Der deutsche Wortschatz nach Sachgruppen, 2004, S. 286/295
  2. BGH, Urteil vom 29. September 1986, Az.: 4 StR 148/86 = BGHSt 34, 171, 172
  3. BGH, Urteil vom 14. März 2002, Az.: I ZR 279/99 = GRUR 2002, 636