Pro-Choice

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Pro-Choice (englisch „für die Wahlmöglichkeit“) ist der Name einer ursprünglich US-amerikanischen sozialen Bewegung, die sich für die reproduktiven Selbstbestimmungsrechte von Frauen einsetzt und der nach Ansicht verschiedener Medien inzwischen auch Bewegungen im Rahmen von Abtreibungsdebatten in anderen Staaten, wie der Bundesrepublik Deutschland zugerechnet werden[1][2][3][4][5][6][7][8]. Sie vertritt die Auffassung, dass eine schwangere Frau die Wahl haben solle, sich frei und rechtmäßig für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden zu können. Der Name der Bewegung ist dem Begriff Pro-Life entgegengesetzt.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Pro-Choice-Demonstration 2008

Die Bürgerrechtsbewegung, die als Pro-Choice bekannt wurde,[9] entstand aus einem losen Zusammenschluss von Gruppen der Frauengesundheitsbewegung und anderen Aktivisten von Basisbewegungen in den 1960er Jahren in den USA. Sie gründet in der liberalen Idee des individuellen Selbstbestimmungsrechts und der Entscheidungsfreiheit der Frau. Den spektakulärsten Erfolg erzielte sie, bevor Pro-Choice zu einer gut organisierten internationalen Bewegung wurde, mit der Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen 1973 in den Vereinigten Staaten. Dies ging auf das Urteil des Obersten Gerichts der USA, dem Supreme Court, im Fall Roe vs. Wade zurück, der entschied, dass während des ersten und zweiten Trimesters einer Schwangerschaft die Frau das Entscheidungsrecht über einen Schwangerschaftsabbruch hat, dass jedoch ein Bundesstaat einen Schwangerschaftsabbruch während des dritten Trimesters verbieten darf, außer wenn das Leben der Frau oder ihre Gesundheit gefährdet sind.[10] Zu den Argumenten der Bewegung gehören Hinweise auf die Schicksale von Frauen, die aus Mangel an Alternativen Selbstabtreibungen vorgenommen haben.

Die Entscheidung des Supreme Court von 1973 beschleunigte das Anwachsen von zwei gegensätzlichen sozialen Bewegungen zum Thema Schwangerschaftsabbruch: die Pro-Life- und die Pro-Choice-Bewegung.[11][12]

Der Supreme Court hob 2022 in Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization das Urteil von 1973 auf; seitdem gibt es in den Bundesstaaten unterschiedliche Regelungen.

Weltanschaulicher und philosophischer Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Pro-Choice-Bewegung kann nicht explizit einer soziologischen Gruppierung zugeordnet werden, sondern es lassen sich nach Staggenborg heterogene[13], teils widersprüchliche Positionen einzelner Organisationen und Personen ausmachen, wie etwa bei Sharon Smith ersichtlich wird[14]. Neben Feminismus[15] sind nach Einschätzung der New York Times auch linkspolitische[16], vereinzelt auch links-radikale[17][18], z. B. der Online-Nachrichtendienst Socialism Today, Positionen vertreten. Einige Soziologen und Politologen schreiben den Befürwortern der Pro-Choice-Bewegung auch reduktionistische[19][20] Haltungen zu, wie Michael Oswald und Thorsten Hüller. Sven Meyer identifizierte in seiner Dissertation von 2013 eugenische[21] Positionen in der Philosophie der Bewegung.

Argumentationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Häufig werden völkerrechtliche Positionen der Menschenrechte mit biologischen Begründungen verbunden. Nach Meinung von Befürwortern der Legalisierung eines Schwangerschaftsabbruches in embryonaler und teilweise gänzlicher fetaler Phase stellt dies ein Frauenrecht dar, welches dem Menschenrecht sexueller Selbstbestimmung entspricht.[22][23]

Nicht alle Pro-Choice-Organisationen lehnen jedoch die Sichtweise einer befruchteten Eizelle und der anschließenden embryonalen, wie fötalen Phase als menschliches Leben kategorisch ab.[24]

Einzelne Gruppierungen, die sich mit den Zielen der Pro-Choice-Bewegung identifizieren, führen ausgehend von dem Argument einer Unterversorgung von abtreibungswilligen Ärzten und medizinischen Einrichtungen an, dass sowohl auf nationaler wie auch internationaler Ebene das Recht der Frauen auf Abtreibung garantiert werden sollte.[25][26] Hierzu müssten Ärzte und auch Betreiber von Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, unabhängig von ihrer Weltanschauung einen Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen durchzuführen, da andernfalls eine repressive Einschränkung sexueller und reproduktiver Rechte gegeben sei.[27][28] Entsprechend seien aktuelle Regelungen zu Gewissens- und Religionsfreiheit vorwiegend von Lebensrechtsbewegungen vorgeschobene Argumente, um die Wahrnehmung eines Grundrechts der Frauen zu verhindern.[27][28]

Aktivitäten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Pro Familia Deutschland e. V.[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Organisationen, die den Zielsetzungen der Pro-Choice-Bewegung nahe stehen engagieren sich in sozialen Belangen. So führt der Verein Pro Familia Deutschland e. V. Beratungen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz durch und stellt auch die für einen Schwangerschaftsabbruch notwendigen Beratungsscheine aus.[29] Außerdem setzt sich der Verein für den kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln von Menschen mit geringem Einkommen ein.[30]

Spenden für angezeigte Aktivisten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung rief im Internet 2018 zu einer Spendenaktion für Pro-Choice-Aktivisten auf, die durch radikale Abtreibungsgegner angezeigt wurden und mit teuren Rechtsstreitigkeiten rechnen mussten.[31]

Soziale Auszeichnungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Pro-Choice-Aktivistin Sarah Diehl wurde 2013 für den Berliner Frauenpreis vorgeschlagen, für ihre Aufklärungsarbeit zur sozialen Situation von Frauen, Chancengleichheit und Integration in Deutschland.[32]

Kontroversen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach der Übergabe von 4.000 Unterschriften durch Pro-Choice-Aktivisten[33] erhob die Flensburger Oberbürgermeisterin Simone Lange (SPD) die Forderung gegenüber den Betreibern des Diakonissenkrankenhauses Flensburg generell Abtreibungen anzubieten.[33][34]

Kritiker von Abtreibungsbefürwortern vertreten die Auffassung, dass durch die Vermeidung der Bezeichnung des Ungeborenen als Kind versucht wird, durch Begrifflichkeiten wie "Zellhaufen", "Schwangerschaftsgewebe", oder "Fruchtgewebe" den Embryo, bzw. Fötus lediglich auf eine biologische Masse zu reduzieren und so zu suggerieren, dass hier kein eigenständiges von der Mutter unabhängiges Individuum gegeben sein könnte.[35] Oswald spricht in diesem Zusammenhang vom "Zellhaufen-Framing".[19] Prof. Dr. mult. Nikolaus Knoepffler, u. a. Mitglied im konservativen Netzwerk Wissenschaftsfreiheit und langjähriges Mitglied des deutschen Ethikrats, kritisiert in diesem Zusammenhang, dass im Rahmen des Zellhaufen-Framings mitunter eine Morula, wie sie etwa 48 Stunden nach der Befruchtung vorliegt, abgebildet würde, obwohl die Embryonalphase erst nach der 12.–13. Schwangerschaftswoche abgeschlossen sei und auch erst in einem späten Zeitpunkt dieser Phase die meisten Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen würden. Nach Knoepfflers Ansicht ist der Ausdruck Zellhaufen, oder Zellklumpen "einfach falsch", da bereits nach der 4. Schwangerschaftswoche das Herz zu schlagen beginne und zum Ende der Embryonalphase alle lebenswichtigen Organe angelegt seien.[36]

In einigen Publikationen der Pro-Choice-Bewegung, oder ihr nahestehenden Medien wird fast durchgehend über Lebensrechtsbewegungen der Terminus "selbsternannte", oder "sogenannte" Lebensschützer verwendet.[37][38][39] Ebenso werden die Begriffe Lebensrechtler, oder Lebensschützer in Anführungszeichen gesetzt.[38][39] Alternativ wird auch die Bezeichnung Abtreibungsgegner verwendet.[40][41] Viele Lebensrechtsbewegungen fühlen sich hierdurch diskreditiert.[42][43] Nach ihrer Ansicht, oder Ansicht ihr nahestehender Medien soll so suggeriert werden, dass die Aktivisten der Pro Life-Bewegung in Wahrheit nicht vordergründig das Recht auf Leben vertreten würden, sondern die Stigmatisierung und Bevormundung mündiger Frauen erreicht werden solle.[44][45] Ebenso sollen Pro-Life-Aktivisten rein auf ihre ablehnende Haltung gegenüber Schwangerschaftsabbrüchen reduziert werden.[46]

Die nach Ansicht von Vatican News als Pro-Choice-affin geltende Richterin Nathalie Lieven[47] verurteilte in Großbritannien eine lernbehinderte Frau, die in der 22. Woche schwanger war gegen ihren Willen und den ihrer Mutter zwangsweise zu einer Abtreibung.[48][49][50] Ein Berufungsgericht kippte das Urteil anschließend.[48][49][50]

Weiterführende Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Pro-choice movement – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. pro choice | Den Schweigemarsch stoppen! Abgerufen am 5. Januar 2020.
  2. Wer Abtreibung zu Politik macht, tut dem Leben keinen Gefallen. Abgerufen am 5. Januar 2020.
  3. Mehr als Pro Choice | Gunda-Werner-Institut. Abgerufen am 5. Januar 2020.
  4. Denise Linke: Abtreibung: Unser Abtreibungswahn. In: Die Zeit. 24. September 2014, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 5. Januar 2020]).
  5. pro choice | e*vibes. Abgerufen am 5. Januar 2020.
  6. Explained: Germany's plans to change controversial abortion laws. 30. Januar 2019, abgerufen am 5. Januar 2020 (britisches Englisch).
  7. Deutsche Welle (www.dw.com): Pro-life and pro-choice in Germany | DW | 18.09.2015. Abgerufen am 5. Januar 2020 (britisches Englisch).
  8. Sarah Souli,Cathryn Virginia: The Last Places in Europe Where It’s Illegal to Get an Abortion. In: Vice. 19. August 2019, abgerufen am 5. Januar 2020 (englisch).
  9. Im Oxford English Dictionary taucht der Begriff Pro-Choice erst seit 1975 auf.
  10. Suzanne Staggenborg: The Pro-Choice Movement. Organization and Activism in the Abortion Conflict, Oxford University Press 1994, ISBN 978-0-19-508925-7, S. 3f.
  11. Tracy A. Weitz, Carole Joffe: Pro-Choice and Pro-Life Movements. In: George Ritzer (Hrsg.): Blackwell Encyclopedia of Sociology. Wiley-Blackwell 2007, doi:10.1111/b.9781405124331.2007.x.
  12. Marlene Gerber Fried: Reproductive Rights Activism in the Post-Roe Era. In: American Journal of Public Health. 103, Nr. 1, Januar 2013, S. 10–14. doi:10.2105/AJPH.2012.301125.
  13. Suzanne Staggenborg: The Pro-Choice Movement: Organization and Activism in the Abortion Conflict. Oxford University Press, New York / Oxford 1991, S. 40 f.
  14. Sharon Smith: Women and Socialism: Essays on Women's Liberation. Haymarket Books, Chicago 2015, S. 81 ff.
  15. Suzanne Staggenborg: The Pro-Choice Movement: Organization and Activism in the Abortion Conflict. Oxford University Press, New York / Oxford 1991, S. 25, 66.
  16. Elizabeth Dias, Lisa Lerer: How a Divided Left Is Losing the Battle on Abortion. In: The New York Times. 1. Dezember 2019, ISSN 0362-4331 (nytimes.com [abgerufen am 5. Januar 2020]).
  17. Michael Wear: The Abortion Debate Is No Longer About Policy. 28. Mai 2019, abgerufen am 5. Januar 2020 (amerikanisches Englisch).
  18. Socialism Today - Abortion Rights. Abgerufen am 5. Januar 2020.
  19. a b Michael Oswald: Strategisches Framing - Eine Einführung. Springer VS, Wiesbaden 2019, S. 21 f.
  20. Thorsten Hüller: Deliberative Demokratie: Normen, Probleme und Institutionalisierungsformen. EUROPÄISIERUNG Beiträge zur transnationalen und transkulturellen Europadebatte Bd. 2. Lit Verlag, Münster 2005, S. 63 ff.
  21. Sven Meyer: Wie ist liberale Eugenik möglich? - Menschenformung aus liberaler Perspektive und ihre Abgrenzung zur autoritären Eugenik. Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Philosophie (Dr. phil.) vorgelegt der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam. Potsdam 2013, S. 79 ff.
  22. Abtreibung ist ein Menschenrecht! Abgerufen am 29. Dezember 2019.
  23. TDF-Webredaktion: TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e. V. - Positionspapier von TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e. V. zum Schwangerschaftsabbruch (zum Recht auf reproduktive Selbstbestimmung/§ 218 StGB). Abgerufen am 29. Dezember 2019.
  24. Ein Fötus ist (k)ein Zellhaufen! | Antisexistische Aktion München. Abgerufen am 29. Dezember 2019.
  25. Dinah Riese: Immer weniger Ärzt*innen: Der lange Weg zur Abtreibung. In: Die Tageszeitung: taz. 8. März 2018, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 31. Dezember 2019]).
  26. Beratungsstelle Pro Familia: Nicht genügend Ärzte für Schwangerschaftsabbrüche nach Kompromiss zu § 219a StGB. 27. März 2019, abgerufen am 31. Dezember 2019.
  27. a b Eike Sander, Ulli Jentsch, Felix Hansen (apabiz e. V.): Deutschland treibt sich ab! - Organisierter "Lebensschutz", Christlicher Fundamentalismus, Antifeminismus. In: LebensForum. Band 131. Augsburg 2019.
  28. a b Eike Sander, Kirsten Achtelik, Ulli Jentsch: Kulturkampf und Gewissen - Medizinische Strategien der "Lebensschutz"-Bewegung. In: LebensForum. Band 131. Augsburg 2019.
  29. profamilia.de: Angebote vor Ort. Abgerufen am 10. Januar 2020.
  30. profamilia.de: Projekte und Kampagnen. Abgerufen am 10. Januar 2020.
  31. Spendenaufruf 2018: Solidarität mit Pro-choice-Aktivist*innen. 4. Dezember 2018, abgerufen am 10. Januar 2020.
  32. „Pro Choice“-Aktivistin Sarah Diehl für Berliner Frauenpreis vorgeschlagen. Abgerufen am 10. Januar 2020.
  33. a b Julian Heldt: Flensburger Malteser-Diako-Klinikum: Debatte um Schwangerschaftsabbrüche – Demonstranten überreichen Simone Lange 4000 Unterschriften | shz.de. Abgerufen am 6. Januar 2020.
  34. NDR 1 Welle Nord: Neue Flensburger Klinik will keine Abtreibungen. Abgerufen am 10. Januar 2020.
  35. Manfred Spieker: Nur nicht vom Kind reden. In: Aktion Lebensrecht für Alle (Hrsg.): LebensForum. Band 131. Augsburg 2019, S. 4 ff.
  36. Arte Dokumentation Tabu Abtreibung Warum länger schweigen. Abgerufen am 30. Dezember 2019.
  37. Rote Nelke: Selbsternannte Lebensschützer gegen Frauenärzte. In: Solidarität mit Kristina Hänel, Bettina Gaber, Nora Szász und allen anderen nach § 219a StGB angeklagten Ärzt*innen. 10. April 2018, abgerufen am 31. Dezember 2019.
  38. a b Eine politische Gefahr auch für LGBTI*: Der „Marsch für das Leben“. Abgerufen am 31. Dezember 2019.
  39. a b Berliner Frauenärztin kämpft gegen §219a. Abgerufen am 31. Dezember 2019.
  40. Gaby Mayr: Abtreibungsgegner über §219a: „Das ist halt so mein Hobby“. In: Die Tageszeitung: taz. 10. April 2018, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 31. Dezember 2019]).
  41. Sebastian Lipp: Protest gegen Abtreibungsgegner. In: Allgäu ⇏ rechtsaußen. 25. Oktober 2019, abgerufen am 31. Dezember 2019.
  42. Die Tagespost: Die Tagespost. 30. Januar 2019, abgerufen am 10. Januar 2020.
  43. „Seien wir selbstbewusst. Werden wir offensiver!“ Abgerufen am 10. Januar 2020.
  44. §219a-Urteil: Schande für Deutschland. Abgerufen am 31. Dezember 2019.
  45. Die Lügen von Abtreibungsgegnern. 19. September 2012, abgerufen am 31. Dezember 2019.
  46. Die Tagespost: Die Tagespost. 21. September 2019, abgerufen am 31. Dezember 2019.
  47. Großbritannien: Kirche entsetzt über Zwangsabtreibung - Vatican News. 24. Juni 2019, abgerufen am 6. Januar 2020.
  48. a b Autor Ottmar Miles-Paul: Abtreibung gegen Willen der Betroffenen verhindert. 29. Juni 2019, abgerufen am 30. Dezember 2019.
  49. a b Großbritannien: Richterin ordnet Abtreibung in 22. Schwangerschaftswoche an. Abgerufen am 6. Januar 2020.
  50. a b Richterin will geistig behinderte Frau zu Abtreibung zwingen – Mutter rettet sie mit Berufung. 25. Juni 2019, abgerufen am 6. Januar 2020.