Rechtsform

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Die Rechtsform definiert die gesetzlichen Rahmenbedingungen einer Gesellschaft, die in irgendeiner Form am Rechtsverkehr teilnimmt. Sie wird bei Unternehmen oft im Gesellschaftsvertrag festgelegt, der in Ausnahmefällen (z. B. bei der BGB-Gesellschaft) auch mündlich oder konkludent geschlossen werden kann.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Allgemeines

Die Rechtsform wirkt sich unter anderem auf Haftungsfragen der Gesellschafter und deren Recht zur Geschäftsführung aus. Sie bestimmt zudem, ob die Gesellschaft eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt (z. B. Aktiengesellschaft) oder ob ihre Gesellschafter als natürliche Personen handeln.

Je nach Rechtsform sehen gesetzliche Normen unterschiedliche Anforderungen bei deren Errichtung, Betrieb oder Liquidation vor. Insbesondere finden sich Regelungen hinsichtlich des Grundkapitals, der Anzahl und Verpflichtungen der Gesellschafter, der Geschäftsführungsbefugnisse oder bestimmter Publizitätspflichten.

Während bei Personengesellschaften mindestens ein Gesellschafter auch mit seinem privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft einzustehen hat (eine Ausnahme stellt die GmbH und Co. KG dar), ist die Haftung bei den Kapitalgesellschaften in aller Regel begrenzt (z. B. auf die jeweiligen Einlagen der Gesellschafter).

Wird eine einzelne natürliche Person als Einzelunternehmen wirtschaftlich tätig, so haftet sie grundsätzlich mit ihrem vollen Vermögen.

Es sind jedoch auch Ein-Personen-Gesellschaften unterschiedlicher Rechtsformen (AG, GmbH) möglich, in denen ein Gesellschafter alle Anteile besitzt. Diese Gesellschaften können entstehen, indem ein Gesellschafter alle Anteile erwirbt oder eine Gesellschaft kann von Beginn an von nur einer Person gegründet werden. Einige Rechtsformen beziehen teilweise auch staatliche Haftung ein, so ehemals die Kolonialgesellschaft, heute noch Sparkassen.

[Bearbeiten] Europa

Auf Ebene der Europäischen Union sind folgende Rechtsformen geregelt, die in allen Ländern der EU genutzt werden können:

[Bearbeiten] Deutschland

In Deutschland gibt es folgende Rechtsformen:

Eine Sonderform von „Juristischen Personen“ nehmen Gewerkschaften und Politische Parteien ein, sofern sie keine eingetragenen Vereine sind. Sie gelten dennoch als „rechtsfähig“.

Als noch im 20. Jahrhundert tätige (heute übergeleitete) Rechtsformen sind noch zu nennen:

[Bearbeiten] Österreich

In Österreich gibt es folgende Rechtsformen:

[Bearbeiten] Schweiz

In der Schweiz gibt es im Privatrecht folgende Rechtsformen:

[Bearbeiten] Frankreich

In Frankreich gibt es folgende Rechtsformen:

  • Personengesellschaften:
    • Microentreprise (Kleinunternehmerstatus für Einzelpersonen)
    • Société civile (SC) - Personengesellschaft
    • Société civile immobilière (SCI) - Immobilienbesitz-Gesellschaft (aus steuerlichen Gründen häufiger Spezialfall einer SC)
    • Société en nom collectif (SNC) - Handelsgesellschaft
    • Société civile professionelle (SCP) - Partnerschaft (für freie Berufe)
  • Kapitalgesellschaften:
    • Société anonyme (SA) - Aktiengesellschaft
    • Société anonyme simplifiée (SAS) - vereinfachte Aktiengesellschaft (nicht börsenfähig)
    • Société à responsabilité limitée (Sàrl) - Gesellschaft mit beschränkter Haftung
    • Entreprise unipersonelle à responsabilité limitée (EURL) - Einpersonen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("Einmann-GmbH")

[Bearbeiten] Japan

In Japan existiert neben der Kabushiki-gaisha (Aktiengesellschaft) und der Gōdō Kaisha (Hybridgesellschaft) noch die Sōgo-gaisha (Gesellschaft auf Gegenseitigkeit) für Versicherungsunternehmen. Die Yūgen gaisha, die 1940 nach Vorbild der deutschen GmbH geschaffen wurde, gibt es seit 2006 nicht mehr. [1]

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Rechtsform – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik
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