Reichsflotte

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Reichskriegsflagge 1848–1852

Die erste gesamtdeutsche Marine der deutschen Marinegeschichte wurde während der bürgerlich-demokratischen Revolution von 1848/49 am 14. Juni 1848 von der Nationalversammlung in Frankfurt am Main gegründet. Sie wurde bzw. wird die deutsche Reichsflotte genannt.[1]

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Vorgeschichte

Deutschland, organisiert als Staatenbund, hatte sich nach dem Wiener Kongress 1815 eine föderale Verteidigungsstruktur geschaffen. Die Mitgliedsstaaten stellten die Streitkräfte des Deutschen Bundes. Bei den Seestreitkräften verließ man sich auf drei Bundesfürsten, die als Monarchen von Staaten außerhalb des Deutschen Bundes große Flotten besaßen. Der König von Hannover war (bis 1837) zugleich König von Großbritannien, der Großherzog von Luxemburg war König der (Vereinigten) Niederlande und der Herzog von Holstein war König von Dänemark. Preußen besaß als kontinental orientierte Landmacht keine eigene Marine, Österreich hatte seine kleine Flotte im Mittelmeer-Hafen Triest stationiert.

Während des Schleswig-Holsteinischen Krieges (1848–1851) zeigte sich das Scheitern dieses Seeverteidigungskonzeptes, weil die Könige von Großbritannien und der Niederlande inzwischen nicht mehr deutsche Bundesfürsten waren und Dänemark zum Kriegsgegner wurde. Innerhalb weniger Tage im April 1848 brachte die Blockade der dänischen Marine den deutschen Seehandel in Nord- und Ostsee zum Erliegen.

Nachdem der Bundestag des Deutschen Bundes den Erfolg der Revolution anerkannt und sein Budgetrecht am 12. Juni an die seit dem 18. Mai 1848 in der Frankfurter Paulskirche tagenden Nationalversammlung abgetreten hatte, beschloß diese angesichts der Situation schon zwei Tage später am 14. Juni in einer ihrer ersten Entscheidungen, eine deutsche Flotte aufzustellen und dafür 6 Millionen Reichsthaler bereitzustellen.

[Bearbeiten] Bezeichnung und Verfassungsgrundlage

Für diese Marine sind mehrere Bezeichnungen überliefert. Der Beschluss der Nationalversammlung in der Paulskirche vom 14. Juni 1848 spricht einfach von der deutschen Marine. Marineminister Arnold Duckwitz schreibt 1849 einen Bericht über „die Gründung der Deutschen Kriegsmarine. In der Ernennungsurkunde für Admiral Bromme heißt es wiederum Reichs-Marine, ein Begriff, der auch in der damaligen Marine selber Verwendung fand. Da alle drei Begriffe inzwischen für deutsche Marinen späterer Zeitabschnitte verwendet werden, ist unter Historikern der Begriff Reichsflotte gebräuchlich geworden. Daneben wird auch die Bezeichnung Bundesflotte verwandt, die aber insofern unzutreffend ist, als es sich nicht um die Marine des Deutschen Bundes handelte. Die Reichsflotte bestand vielmehr auf Grundlage der Paulskirchenverfassung des Jahres 1848 mit der Bezeichnung "Verfassung des Deutschen Reichs". Diese bestimmte in Artikel III § 19:

[1] Die Seemacht ist ausschließliche Sache des Reiches. Es ist keinem Einzelstaate gestattet, Kriegsschiffe für sich zu halten oder Kaperbriefe auszugeben.
[2] Die Bemannung der Kriegsflotte bildet einen Theil der deutschen Wehrmacht. Sie ist unabhängig von der Landmacht.
[3] Die Mannschaft, welche aus einem einzelnen Staate für die Kriegsflotte gestellt wird, ist von der Zahl der von demselben zu haltenden Landtruppen abzurechnen. Das Nähere hierüber, sowie über die Kostenausgleichung zwischen dem Reiche und den Einzelstaaten bestimmt ein Reichsgesetz.
[4] Die Ernennung der Offiziere und Beamten der Seemacht geht allein vom Reiche aus.
[5] Der Reichsgewalt liegt die Sorge für die Ausrüstung, Ausbildung und Unterhaltung der Kriegsflotte und die Anlegung, Ausrüstung und Unterhaltung von Kriegshäfen und See-Arsenalen ob.
[6] Ueber die zur Errichtung von Kriegshäfen und Marine-Etablissements nöthigen Enteignungen, so wie über die Befugnisse der dabei anzustellenden Reichsbehörden, bestimmen die zu erlassenden Reichsgesetze.

Als Reichsbehörde für die Angelegenheiten der Marine wurde das Marineministerium unter der Leitung von Arnold Duckwitz eingerichtet. Nach dem Scheitern der Frankfurter Nationalversammlung im Mai 1849 wurde der österreichische Feldmarschallleutnant August von Jochmus Marineminister des Deutschen Bundes. Im Dezember 1849 wurde die Hoheit für Marineangelegenheiten vom Bund auf die Mitgliedsländer übertragen, womit die Grundlage für eine einheitliche Reichsflotte entfallen war.

[Bearbeiten] Geschichte der Reichsflotte

Die Reichsflotte 1849

Die Reichsflotte stand von 1848 bis 1849 unter dem Kommando des Prinzen Adalbert von Preußen. Nach dessen Abberufung durch den König von Preußen übernahm Konteradmiral Karl Rudolf Bromme, genannt „Brommy“, das Kommando. Nach der Reichsverfassung hätten ihr alle deutschen Seestreitkräfte unterstellt werden müssen. Das geschah jedoch weder für die im Aufbau befindliche preußische Marine noch für die österreichische Marine. Die Schleswig-Holsteinische Marine wurde zwar am 26. April 1849 formell der Reichsflotte unterstellt, operierte jedoch unabhängig von ihr.

Die Flotte bestand ohne die unter der Hoheit der Länder stehenden Kräfte bis 1852 aus zwei Segelfregatten, drei Dampffregatten, sechs Dampfkorvetten und über zwei Dutzend Ruderkanonenbooten. Sie kam im Seegefecht vor Helgoland am 4. Juni 1849 zu ihrem ersten und einzigen Kampfeinsatz, dem bis heute einzigen Seegefecht unter schwarz-rot-goldener Flagge. Das Flaggschiff war dabei SMS Barbarossa.

Nach dem Scheitern der Revolution und der Herstellung des alten Bundestages wurde am 2. April 1852 die Auflösung der Reichsflotte beschlossen. Das Personal wurde entlassen, zwei Dampffregatten erhielt die preußische Marine, die übrigen Schiffe wurden meist unter Wert im Ausland versteigert.

[Bearbeiten] Verweise

[Bearbeiten] Interne Verweise

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Literatur

  • Guntram Schulze-Wegener: Deutschland zur See . 150 Jahre Marinegeschichte. Mittler, Hamburg 1998. ISBN 3-8132-0551-7
  • Jörg Duppler : Germania auf dem Meere / Bilder und Dokumente zur Deutschen Marinegeschichte 1848 –1998. Mittler, Hamburg 1998. ISBN 3-8132-0564-9

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Georg Wislicenus, Deutschlands Seemacht, S.57 [1]
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