Reichsmarineamt
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Das Reichsmarineamt war eine Reichsbehörde im Deutschen Kaiserreich, die 1889 aus der Kaiserlichen Admiralität hervorgegangen ist. Seine Leitung oblag einem Staatssekretär, der wiederum direkt dem Reichskanzler unterstand.
Das Reichsmarineamt hatte die Funktion eines Ministeriums für die Kaiserliche Marine. Gemäß der Reichsverfassung von 1871 waren die Bundesstaaten für die Landstreitkräfte und das Reich für die Marine zuständig. Es gab also eine preußische, bayerische, sächsische und württembergische Armee und daneben eine Kaiserliche Marine. Nur diese und die Schutztruppe unterstanden Reichsbehörden.
Die Aufgaben des Reichsmarineamts waren vorwiegend administrativer Art. Die operative Führung der Kaiserliche Marine, die unter dem direkten Oberbefehl des Kaisers stand, oblag dem Oberkommando, später dem Chef der Hochseeflotte, den Stationskommandos und anderen selbständigen Verbänden wie dem Ostasiengeschwader. Während des Ersten Weltkriegs gab das Reichsmarineamt die Verlustliste der Kaiserlichen Marine heraus. Nach dem Ende des Krieges und der Kaiserlichen Marine wurden die Aufgaben des Reichsmarineamts 1919 vorübergehend wieder von der Admiralität, ab 1921 von der Marineleitung übernommen.
| Staatssekretäre des Reichsmarineamtes | |||
| Name | Amtsantritt | Ende der Amtszeit | |
|---|---|---|---|
| Karl Eduard Heusner | 1889 | 1890 | |
| Friedrich von Hollmann | 1890 | 1897 | |
| Alfred von Tirpitz | 1897 | 1916 | |
| Eduard von Capelle | 1916 | 1918 | |
| Paul Behncke | 1918 | 1918 | |
| Ernst Karl August Klemens Ritter von Mann | 1918 | 1919 | |

