Riemenschneiden

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Die Strafe des Riemenschneidens, Zeichnung nach einer Abbildung in der Wickiana, 1581

Riemenschneiden ist eine Folter- oder Leibesstrafe (Verstümmelungsstrafe). Man schnitt mit einem Messer Streifen (Riemen) aus der Haut heraus. Manchmal schnitt man auch einfach mit Scheren die Haut des Opfers heraus.

Das Riemenschneiden wurde grundsätzlich nur als Strafverschärfung zusätzlich zu anderen Strafen verwandt. Im Codex Austriacus, der österreichischen Gesetzessammlung für die Zeit bis 1770, steht: „kombt aber ein absonderlich grosses verbrechen […] soll der richter die ordinari straff […] durch […] riemen schneiden … vermehren“.[1] So wurde Peter Nirsch wegen 520 gestandener Morde ab dem 16. September 1581 für die Dauer von drei Tagen unter Folter, unter anderem Riemenschneiden, Zufügen von Verbrennungen und Rädern, hingerichtet.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Riemenschneiden. In: Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 11, Heft 7/8 (bearbeitet von Heino Speer u. a.). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 2006, ISBN 3-7400-1231-5 (adw.uni-heidelberg.de).