Sammelauftrag

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Als Sammelauftrag bezeichnet man im Bibliothekswesen die meist vom Träger gegebene Anweisung, Medien nach festgelegten Kriterien zu erwerben. Damit einher geht oft ein Vollständigkeitsanspruch im gegebenen Sammelgebiet. In einigen Fällen ist der Sammelauftrag gesetzlich festgelegt, wie im "Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek".

Beispiele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Bibliotheken mit Sondersammelgebiet versuchen, Literatur zu einem Themengebiet möglichst vollständig zu erwerben.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]