Schuldner

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Disambig-dark.svg Dieser Artikel behandelt den Schuldner im allgemeinen Zivil- und Zwangsvollstreckungsrecht. Der Schuldner als Subjekt des Insolvenzverfahrens wird unter Insolvenzverfahren erläutert.

Ein Schuldner ist jemand, der eine Leistung wegen einer Schuld zu erbringen hat. Diese hat er bei einem Gläubiger zu leisten, der normalerweise versucht, bei nicht fristgerechter Leistung die Schuld einzutreiben.

Im schweizerischen Sprachgebrauch hat der Begriff "Schuldner" in einer Betreibung lediglich die Bedeutung "Betriebener".[1]


Siehe auch: Debitor, Mahnung, Gemeinschuldner, Gesamtschuldner, Schuldnerverzug, Schuldnerverzeichnis


[Bearbeiten] Quellen

  1. Hunziker Marc/Pellascio Michel, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Repetitorium, Zürich 2008, S. 7. ISBN 978-3-280-07072-7



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