Schutzvertrag

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Schutzverträge stellten Abkommen zwischen Vertretern der zukünftigen Kolonialmächte mit lokalen Chiefs einheimischer Bevölkerungsgruppen in den annektierten Kolonien dar. Es handelte sich hierbei um die Inbesitznahme von Land, über das Einheimische verfügten, über das die Chiefs jedoch in der Regel selten allein entscheiden durften.

Die lokalen Oberhäupter erhofften sich durch die in den Schutzbriefen festgehaltenen Beziehungen zu den Europäern Schutz und Unterstützung gegen ihre feindlichen Nachbarn und waren sich über die damit den Europäern zugesprochenen Rechte nicht bewusst. Die Kolonialmächte wiederum sicherten sich damit formal die Rechte auf Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit und Besteuerung

Auf diese Weise nahmen die Kolonialmächte riesige Mengen Land in Besitz. Allerdings erfolgte die Ausübung der in den Schutzbriefen ausgesprochenen Rechte in sehr unterschiedlichem Maße. In Gebieten, die unter "deutschem Schutz" standen, aber von den kolonialen Zentren weit entfernt waren, erwies sich die Ausführung als schwierig.

[Bearbeiten] Weblinks

Beispiel eines "Schutzvertrages" aus Deutsch-Ostafrika unter Nr. Q6 der Quellen zu Karl Peters auf lehrer-online

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