Seekriegsflagge

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Vexillologisches Symbol für Seekriegsflaggen nach W. Smith

Als Seekriegsflagge wird die Flagge bezeichnet, die von Kriegsschiffen als Nationalflagge gehisst wird. Die Bezeichnung bedeutet allerdings nicht, dass sich die Nation im Krieg befindet, sondern dass die Nutzung lediglich dem Militär vorbehalten ist. Andere Bezeichnungen sind Kriegsflagge zur See, Militärflagge zur See, Marinekriegsflagge oder Marineflagge.

Nach § 29 des internationalen Seerechtsübereinkommen (UNCLOS) ist die Marineflagge der jeweiligen nationalen Seestreitkräfte eine Variante der vorgeschriebenen Kennzeichnungen als Kriegsschiff. Andere Kennzeichnungen in Schriftform (an den Schiffen oder in Listen) richten sich nach den nationalen Normen oder Vorschriften, die meist mit Alliierten Streitkräften, wie mit der Anti-Hitler-Koalition oder der NATO, koordiniert wurden/sind. Historisch dazu bekannt sind Präfixe von Schiffsnamen#Verwendung von Präfixen bei Kriegsschiffen und hoheitlich genutzten Wasserfahrzeugen.

Neben der Handelsflagge gehört sie zu den ursprünglichen Ausprägungen der Nationalflagge. Zusätzlich zur Kriegsflagge führen militärische Schiffe im Hafen meist auch eine Gösch. Deren Gestaltung ist oft von der Kriegsflagge abgeleitet, kann aber vereinfacht sein oder ein anderes Seitenverhältnis haben.

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Kriegsschiffe der Deutschen Marine und ständig besetzte Signalstellen führen die Dienstflagge der Seestreitkräfte, die einer als Doppelstander ausgeführten Bundesdienstflagge entspricht. Die zivil besetzten Hilfsschiffe und Landdienststellen der Marine führen die Bundesdienstflagge. Als Gösch wird eine verkleinerte Version der jeweiligen Flagge geführt.

Flagge der Deutschen Marine

Dienstflagge der Seestreitkräfte

Historische deutsche Kriegsflaggen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Deutschen Reich 1871 bis 1945 wurde die deutsche Kriegsflagge als Reichskriegsflagge bezeichnet. Näheres siehe dort.

Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als Flagge der Schiffe des österreichischen Militärs ist die Bundesdienstflagge bestimmt.

Österreichische Bundesdienstflagge

Österreichische Bundesdienstflagge

Historische österreichische Kriegsflaggen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schweiz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Patrouillenboote der Motorbootkompanie des Schweizer Heeres, die auf Binnengewässern patrouillieren, führen statt der sonst üblichen quadratischen Nationalflagge die Schweizerflagge zur See, die ein Seitenverhältnis von 2:3 hat.[1]

Flagge der Schweiz

Flagge der Schweiz

Andere Staaten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die meisten Staaten nutzen als Kriegsflagge die normale Ausführung der Staatsflagge. In anderen Staaten existiert keine Seekriegsflagge, da diese nur Binnengewässer haben. Patrouillenboote führen hier meist die Dienstflagge bzw. die normale Staatsflagge.

Die nachfolgenden Listen sind nicht vollständig, sondern sollen nur einen Überblick anhand einiger Beispiele bieten.

Ensigns[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine der ersten speziellen Kriegsflaggen war das britische White Ensign. Heute führen vor allem ehemalige britische Kolonien White Ensigns als Kriegsflagge, aber auch viele andere Staaten haben sich für ähnliche Flaggen entschieden.

Vereinigtes Königreich

Australien

Ghana

Indien

Jamaika

Litauen

Neuseeland

Südafrika

Trinidad und Tobago

Ukraine

Bolivien

Zusätzliches Wappen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ägypten

Algerien

Bolivien

Costa Rica

Dom. Republik

El Salvador

Guatemala

Haiti

Italien

Kolumbien

Kroatien

Marokko

Peru

Saudi-Arabien

Thailand

Venezuela

Doppelstander und andere Standerformen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dänemark

Island

Norwegen

Schweden

Deutschland

Estland

Finnland

Polen

Andere Proportionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ecuador

Frankreich

Guyana

Pakistan

Eigenes Design[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Albanien

Aserbaidschan

Belgien

Bulgarien

VR China

Georgien

Israel

Japan

Kasachstan

Lettland

Mauritius

Russland

Tonga

Ungarn

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Fahnenreglement der Armee (Memento des Originals vom 6. November 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.vtg.admin.ch (PDF; 11,4 MB)