Senat der Freien Hansestadt Bremen
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Der Senat der Freien Hansestadt Bremen ist die Landesregierung der Freien Hansestadt Bremen und zugleich oberstes Exekutivorgan der zu dieser gehörenden Stadtgemeinde Bremen. Die Regierung der Stadtgemeinde Bremerhaven ist der Magistrat.
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[Bearbeiten] Senat
Der Senat bildet die Regierung des Bundeslandes Bremen und der Stadt Bremen. Die Bürgerschaft (Landesparlament) wählt den Präsidenten des Senats und die einzelnen Senatoren für die Dauer der Wahlperiode. Auf Vorschlag des Senats wählt die Bürgerschaft Staatsräte als weitere Mitglieder des Senats. Die Mitglieder des Senats können nicht zugleich Bürgerschaftsabgeordnete sein.
Der Präsident des Senats und ein vom Senat zu wählender Stellvertreter führen die Bezeichnung Bürgermeister.
Der „Präsident des Senats und Bürgermeister“ entspricht dem „Ministerpräsidenten“ in anderen Bundesländern. Die Senatoren entsprechen den Ministern anderer Bundesländer.
Im Gegensatz zu den Ministerpräsidenten hat der Präsident des Senats nicht das Recht, die Richtlinien der Politik zu bestimmen. Der Senat ist ein Kollegialorgan, das mit einfacher Mehrheit entscheidet. Lediglich bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten. [1]
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Art. 115 ff. der Landesverfassung im Gesetzesportal
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