Sicherheitsdirektion
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Eine Sicherheitsdirektion ist eine monokratisch organisierte österreichische Sicherheitsbehörde der zweiten Instanz. Es bestehen in Österreich neun Sicherheitsdirektionen, also eine pro Bundesland, mit Sitz in der jeweiligen Landeshauptstadt. Sie sind als Filialen des Bundesministeriums für Inneres in den Bundesländern anzusehen.
An der Spitze einer Sicherheitsdirektion steht der Sicherheitsdirektor. Bei Besorgung der Sicherheitsverwaltung sind ihm das Landespolizeikommando und dessen hierfür bestimmte inneren Gliederungen unmittelbar unterstellt.
Den Sicherheitsdirektor hat der Bundesminister für Inneres im Einvernehmen mit dem Landeshauptmann zu bestellen.
Den Exekutivdienst versehen der Sicherheitsdirektor sowie die ihm beigegebenen, zugeteilten oder unmittelbar unterstellten Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Dies sind neben den Juristen der Sicherheitsbehörden die Angehörigen des Wachkörpers Bundespolizei.
Die Angelegenheiten des inneren Dienstes der Sicherheitsdirektionen werden von diesen selbst besorgt. Darüber hinaus obliegt ihnen die Besorgung der personellen und dienstrechtlichen Angelegenheiten der in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich eingerichteten Bundespolizeidirektionen.
In Wien ist die Bundespolizeidirektion zugleich Sicherheitsdirektion, der Polizeipräsident auch Sicherheitsdirektor.
Der Bundesinnenminister hat jede staatspolitisch wichtige oder für die öffentliche Sicherheit im gesamten Lande maßgebliche Weisung, die er einem Sicherheitsdirektor erteilt, dem Landeshauptmann mitzuteilen.
[Bearbeiten] Geschichte
In jedem Bundesland Österreichs wurde im Juli 1933 eine Sicherheitsdirektion eingerichtet, die direkt dem Bundesministerium für Inneres unterstellt ist. Nach der Okkupation Österreichs durch das Deutsche Reich wurden die Sicherheitsdirektionen abgeschafft, im Jahre 1945 jedoch wieder, entsprechend dem österreichischen Behördenaufbau, neu eingerichtet.
Zunächst stützten sich die Sicherheitsdirektionen rechtlich auf das Behördenüberleitungsgesetz 1945 und eine Verordnung des Bundesministers für Inneres aus dem Jahre 1946. Danach wurden diese im Artikel 78 des Bundes-Verfassungsgesetzes und in § 4 des Sicherheitspolizeigesetzes verankert.
[Bearbeiten] Weblinks
- Sicherheitsdirektionen Homepage
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Wissenswertes
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