Sprachschutzgesetz

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Ein Sprachschutzgesetz ist ein Gesetz, das der Eindämmung von Fremdwörtern im öffentlichen Raum dient. Der Grad der Restriktionen ist dabei höchst unterschiedlich. Sprachschutzgesetze wurden beispielsweise in Frankreich, Polen, Ungarn, Rumänien und Schweden (2009) eingeführt.

Das französische Sprachschutzgesetz vom 4. August 1994 beschränkt beispielsweise die Verwendung englischsprachiger Texte in der Werbung, soweit sie nicht eingetragene Marken sind.

Ein Sprachschutzgesetz für Deutschland wurde beispielsweise von dem Berliner Innensenator Eckart Werthebach (CDU) in der Berliner Morgenpost vom 31. Dezember 2000 gefordert.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Otto Nüssler: Das Sprachreinigungsgesetz. In: Peter Braun (Hg.): Fremdwort-Diskussion. München 1979, S. 186–189 (älterer Aufsatz zum französischen Sprachreinigungsgesetz, zuerst in: Der Sprachdienst 2/1976, S. 17–21).
  • Falco Pfalzgraf: Bestrebungen zur Einführung eines Sprachschutzgesetzes seit der deutschen Vereinigung. In: German Life and Letters 4/2008, S. 451–469.
  • Petra Braselmann, Ingeborg Ohnheiser (Hrsg.): Frankreich als Vorbild? – Sprachpolitik und Sprachgesetzgebung in europäischen Ländern. 1. Auflage. Innsbruck Univ. Press (Conference series), Innsbruck 2008, ISBN 978-3-902571-54-0.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wiktionary: Sprachschutzgesetz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen