Ständehaus

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Ein Ständehaus ist der Versammlungsort der Landstände. Im Ständehaus tagten in der Regel nicht nur die Versammlungen der einzelnen Stände Adel, Klerus und Bürger im Landtag. Dort waren auch die Behörden der Stände angesiedelt.[1][2]

Bekannte Ständehäuser in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das alte Ständehaus am Marienplatz in München (um 1860)

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. „Ständehäuser“ am Schluss der Erläuterungen zu „Parlamentsgebäude“. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 1905, Bd. 15, S. 458, zeno.org, abgerufen am 14. November 2016.
  2. Entwerfen, Anlage und Einrichtung der Gebäude: Gebäude für Verwaltung, Rechtspflege und Gesetzgebung; Militärbauten: Parlamentshäuser und Ständehäuser. In: nbn-resolving.de. Abgerufen am 14. November 2016.