Staatsratsvorsitzender
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Der Vorsitzende des Staatsrats der Deutschen Demokratischen Republik wurde auch als Staatsratsvorsitzender bezeichnet. Dieses Amt wurde im Jahre 1960 anstelle des bisherigen Amtes des Präsidenten der DDR geschaffen, das seit 1949 bis dahin von Wilhelm Pieck bekleidet worden war. Verfassungsrechtlich galt zwar der Staatsrat der DDR als kollektives Staatsoberhaupt, in der Praxis wurde jedoch der Staatsratsvorsitzende als faktisches Staatsoberhaupt angesehen.
Laut Artikel 67 der Verfassung der DDR wurden der Vorsitzende, die Stellvertreter des Vorsitzenden, die Mitglieder und der Sekretär des Staatsrates von der Volkskammer auf ihrer ersten Tagung nach der Neuwahl für vier Jahre (seit 1974 für fünf Jahre) gewählt.
Andere sozialistische Staaten, wie etwa Jugoslawien (dort „Staatspräsidium“), hatten ebenfalls kollektive Staatsoberhäupter, teilweise mit rollierendem Vorsitzwechsel.
Staatsratsvorsitzende der DDR waren:
| Name | Beginn der Amtszeit | Ende der Amtszeit | Partei |
|---|---|---|---|
| Walter Ulbricht | 12. September 1960 | 1. August 1973 | SED |
| Willi Stoph | 3. Oktober 1973 | 29. Oktober 1976 | SED |
| Erich Honecker | 29. Oktober 1976 | 24. Oktober 1989 | SED |
| Egon Krenz | 24. Oktober 1989 | 6. Dezember 1989 | SED |
| Manfred Gerlach | 6. Dezember 1989 | 5. April 1990 | LDPD |
Nach den ersten freien Wahlen in die Volkskammer 1990 übernahm durch eine Verfassungsergänzung die neugewählte Präsidentin der Volkskammer, Sabine Bergmann-Pohl, die Aufgaben und Befugnisse des Staatsratsvorsitzenden bis zu einer Wahl eines neuen Präsidenten. Diese Neuwahl eines Präsidenten fand nicht mehr statt, da sich die DDR durch Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 selbst auflöste.

