Staatsreligion
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Staatsreligion (auch offizielle Religion) ist eine von einem Staat gegenüber anderen Religionen bevorzugte Religion, hierbei sind die unterschiedlichen Variationen (Konfessionen) innerhalb einer Religion nicht das ausschlaggebende, sondern die Religion wie beispielsweise Christentum, Islam usw. In Europa galt nach Beginn der Reformation Anfang des 16. Jahrhunderts und Kriegen zwischen Protestanten und Katholiken im Augsburger Religionsfrieden das Prinzip Cuius regio, eius religio.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Typen der Staatsreligionen
Staatsreligionen (bzw. in Europa auch als Staatskirchen bezeichnet) sind in unterschiedlich starkem Ausmaß mit dem Staat verbunden oder von ihm abhängig. Der Staat identifiziert sich mit einer Religion und erkennt diese als "seine" Religion an.
Die schwächste Ausprägung einer Staatsreligion ist die Nennung der religiösen Zugehörigkeit der Bevölkerung, wie etwa die französische Verfassung von 1830 mit ihrer Feststellung der überwiegend römisch-katholischen Glaubenszugehörigkeit der Franzosen. In Ländern mit christlich-orthodoxen Nationalkirchen besteht eine hohe, historisch gewachsene Identifikation der Gesellschaft mit den einheimischen Kirchen. Daraus ergeben sich faktisch mitunter enge Beziehungen und auch Unterstützung durch den Staat, ohne dass die Nationalkirchen eigens in den Verfassungen als Staatskirchen bezeichnet würden.
Eine geringe Ausprägung ist gegeben, wenn der Staat zwar eine Religion institutionell bevorzugt, gleichzeitig aber die individuelle Religionsfreiheit uneingeschränkt gewährleistet. Beispiele hierfür sind aktuell insbesondere England und Norwegen, sowie bis Mitte der 90er Jahre des 20. Jahrhunderts auch die weiteren skandinavischen Länder. In diesen Staaten ist/war die anglikanische bzw. lutherische Kirche Teil des Staates und wurde auch vom Staat kontrolliert. Die Königin von Großbritannien ist zugleich Oberhaupt der anglikanischen Church of England ("Fidei Defensor"). Der König von Norwegen ist Oberhaupt der lutherischen Kirche von Norwegen. Innerkirchliche Entscheidungen ergehen in Form von staatlichen Gesetzen, die Kirchen sind als Teil des Staates zur Gewährung z. B. von Glaubensfreiheit verpflichtet. Aus diesen Beispielen lässt sich erkennen, dass mit einer Staatsreligion nicht zwangsläufig eine fehlende individuelle Religions- oder Weltanschauungsfreiheit verbunden ist. Mit der Stellung als Staatsreligion geht zumeist auch eine finanzielle Bevorzugung der entsprechenden Religionsgemeinschaft einher.
In einigen islamischen Ländern ist die Verbindung zwischen Staatswesen und Religion umfangreicher, indem Grundlage des Gemeinwesens die religiösen Regeln einer Strömung des Islam sind. Die inhaltliche Identifikation mit einer Religion geht einher mit der Verfolgung Andersgläubiger und insbesondere den von der Staatsreligion Abgefallenen. Beispiele hierfür sind der Jemen und insbesondere Saudi-Arabien. Der Staat hat hier auch die Aufgabe die "wahre" Religion zu beschützen und zu bewahren, und sichert so den Zusammenhalt der Gesellschaft und die innenpolitische Stabilität.
Als Pendant zu den Staatsreligionen besaßen die sozialistischen Staaten des 20. Jahrhunderts eine staatlich geförderte Weltanschauung. Abweichende Weltanschauungen oder Religionen wurden mehr oder minder diskriminiert und sollten letztlich "absterben". Es wurde anstelle einer Staatsreligion eine Staatsweltanschauung gepflegt und mit dieser identifizierte sich der Staat. Religionsgemeinschaften werden z. B. in China nur toleriert, wenn sie dem Staat offen gegenüber stehen und ihre Botschaft der aktuellen staatlichen Doktrin anpassen.
[Bearbeiten] Geschichtliches
- Im Osmanischen Reich war die Sunnitisch - Islamische Rechtsschule der Hanafiten Staatsrechtsschule.
- In Deutschland wurden Kirche und Staat 1919 getrennt.
- Der Katholizismus hat im Laufe des 20. Jahrhundert auf das Konzept der Staatsreligion verzichtet, die zuletzt auch in Italien 1984 abgeschafft wurde. In anderen Staaten, wie zum Beispiel auf Malta, ist er jedoch noch Staatsreligion.
- Die evangelischen Staatskirchen in Deutschland, die je den Fürsten unterstanden, existieren seit 1918 als Landeskirchen weiter, deren Verfassungen an demokratische Erfordernisse angepasst wurden.
- Die Russisch-Orthodoxe Kirche genießt seit dem Ende der Sowjetunion 1991 besonderes Ansehen in Russland, ohne jedoch wieder Staatskirche geworden zu sein.
- In Schweden wurde zum 1. Januar 2000 die Trennung von Kirche und Staat vollzogen.
[Bearbeiten] Liste der Staaten mit Staatsreligion
[Bearbeiten] Christentum
- Katholizismus
- Andorra
- Argentinien
- Bolivien
- Costa Rica
- Dominikanische Republik
- Liechtenstein
- Malta
- Monaco
- San Marino
- Vatikanstadt
- Orthodoxie
- Georgien
- Griechenland
- Moldawien
- Serbien
- Bulgarien
- Mazedonien
- Armenien
- Zypern
- Anglikanische Kirche
- England
[Bearbeiten] Buddhismus
- Theravada
- Kambodscha
- Thailand
- Tibetischer Buddhismus
- Bhutan
[Bearbeiten] Hinduismus
[Bearbeiten] Islam
- Sunnitisch
- Afghanistan
- Ägypten
- Algerien
- Bahrain
- Bangladesch
- Brunei
- Jemen
- Jordanien
- Katar
- Komoren
- Libyen
- Malediven
- Marokko
- Mauretanien
- Pakistan
- Saudi-Arabien
- Somalia
- Sudan
- Tunesien
- Vereinigte Arabische Emirate
- Schiitisch
- Iran
- Aserbaidschan
- Irak
- Ibaditisch
- Oman

