Tafeltraube

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Tafeltrauben gehören zur Gattung der Weinreben und werden als Obst roh gegessen.

An Tafeltrauben werden andere Anforderungen gestellt als an die Weintraube: Die Trauben sollen lockerbeerig sein, die Beeren groß, saftreich, arm an Kernen und zartschalig. Zudem ist eine frühe Reife erwünscht.

Mit Reform der EU-Weinmarktordnung vom 1. August 2000 unterliegen Tafeltrauben nicht mehr dem Weinrecht und dürfen deshalb wie anderes Obst auch (Äpfel, Birnen, Kirschen) angebaut werden (außerhalb von Weinbergsflächen, ohne Pflanzrecht). Zu beachten sind allerdings auch hier die rechtlichen Hinweise. So dürfen hier keinesfalls Sorten angepflanzt werden, die als Keltersorten klassifiziert sind (z. B. Regent oder Phoenix) Was für Regent oder Phoenix gilt, gilt auch für Portugieser, Dornfelder und Gutedel.

Tafeltrauben reifen nach der Ernte nicht nach, sie zählen zu den nichtklimakterischen Früchten.

In Deutschland werden vor allem folgende Sorten als Tafeltrauben angebaut:

Weiße Sorten

Rote Sorten


Importtrauben

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