Tanzverbot
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Das Tanzverbot ist eine aus religiösen, sittlichen oder traditionellen Gründen erlassene Untersagung des Tanzes während bestimmter Zeiten.
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[Bearbeiten] Religiös motivierte Tanzverbote
[Bearbeiten] Geschichtlicher Hintergrund
Bestimmte Tage oder Zeitabschnitte mit Tanzverboten hat es in allen monotheistischen Kulturen gegeben. „Enthemmtes“ Tanzen galt oft als unsittlich, schädlich oder gar als Ausdruck des Teufels. Vereinzelt galten und gelten bestimmte Tänze bis heute als unschicklich und wurden z. T. behördlich verboten. Zahlreiche Tänze brachen bis in die Neuzeit hinein immer wieder öffentliche Tabus und erregten somit den Anstoß des gesellschaftlichen Sittlichkeitsempfindens. Wichtige Beispiele sind der Wiener Walzer, der Tango oder noch in den 1950er Jahren der Rock'n'Roll.
Im Mittelalter war das Tanzen Christen zeitweise vollständig untersagt. Später bezog sich das religiös bedingte Tanzverbot im christlichen Kulturkreis besonders auf den Freitag und in der Folge des Pietismus auf den Sonntag sowie auf die Karwoche. Dieses letztere Verbot gewann auch Gesetzeskraft.
[Bearbeiten] Derzeitige Situation in Deutschland
Heute ist das Tanzverbot in Deutschland ein ländergeregeltes Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen[1] an bestimmten hohen christlichen (z. B. Karfreitag, Totensonntag) und staatlichen (z. B. Volkstrauertag) Feiertagen. Das Verbot wird aus dem Grundgesetz hergeleitet, das den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ (Art. 140 GG i. V. m. § 139 WRV) unter besonderen gesetzlichen Schutz stellt.
Das „Tanzverbot“ an christlichen Feiertagen betrifft entgegen der Bezeichnung in der Regel nicht nur Tanz- sondern auch andere öffentliche Veranstaltungen wie beispielsweise Sportveranstaltungen, da auch diese über den „Schank- und Speisebetrieb hinausgehen“ und damit nach dem Gesetzeswortlaut verboten sind.
[Bearbeiten] Stille Tage
Die vom Tanzverbot betroffenen Tage sind in den Bundesländern unterschiedlich und werden durch die jeweiligen Feiertagsgesetze geregelt.
| Tag/Land | BW | BY | BR | HE | MV | NI | NW | RP | SL | SN | ST | SH | TH |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Aschermittwoch | - | X | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
| Gründonnerstag | X | X | - | 04-24 | - | 05-24 | 18-24 | 04-24 | 04-24 | - | - | - | - |
| Karfreitag | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
| Karsamstag | X | X | 00-04 | X | 00-18 | X | 00-06 | X | X | - | - | - | - |
| Ostersonntag | - | - | - | X | - | - | - | 00-16 | - | - | - | - | - |
| Pfingstsonntag | - | - | - | X | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
| Reformationstag | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | X[2] | - | - |
| Allerheiligen | 03-24 | X | - | - | - | - | 05-18 | 04-24 | 04-24 | - | - | - | - |
| Allerseelen | - | - | - | - | - | - | - | - | 00-18 | - | - | - | - |
| Buß- und Bettag | 03-24 | X | - | - | - | - | 05-18 | - | 04-18 | 03-24 | 05-24 | 03-24 | - |
| Volkstrauertag | 03-24 | X | 04-24 | 04-24 | 05-24 | 05-24 | 05-18 | 04-24 | 04-24 | 03-24 | 05-24 | 03-24 | 03-24 |
| Totensonntag | 03-24 | X | 04-24 | 04-24 | 05-24 | 05-24 | 05-18 | 04-24 | 04-24 | 03-24 | 05-24 | 03-24 | 03-24 |
| Heiligabend | 03-24 | 14-24 | 13-24 | 17-24 | 13-24 | 13-24 | - | 13-24 | 14-24 | - | 16-24 | - | 15-24 |
| 1. Weihnachtstag | X | - | - | X | - | - | - | 00-16 | - | - | - | - | - |
Andere Bundesländer haben kein Tanzverbot, aber es gibt zum Teil besondere Bestimmungen, dass Gottesdienste nicht durch Lärm gestört werden dürfen.
[Bearbeiten] Kritik
Aus der Sicht von Atheisten, Agnostikern und Andersgläubigen beinhaltet das Tanzverbot eine Sonderstellung des Christentums und damit einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates in weltanschaulicher Hinsicht. Im Jahr 2004 lehnte der Landtag von Baden-Württemberg eine eingereichte Petition[3] gegen das Tanzverbot (nach § 10 FTG) ab und begründete dies mit der „großen Bedeutung, die dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz von Sonn- und Feiertagen“ zukomme.
[Bearbeiten] Derzeitige Situation in Österreich
Ein gesetzliches Tanzverbot gibt es in Österreich nicht. Traditionell bildet der Wiener Kathreintanz vor dem Advent den Abschluss der Tanzsaison im Sinne der Volkskultur, in der es auch eine sogenannte „tanzfreie Zeit“ gibt („Kathrein stellt den Tanz ein“).[4]
[Bearbeiten] Derzeitige Situation in der Schweiz
Das Tanzverbot ist kantonal geregelt. Im Moment (2009) existiert ein Tanzverbot in sechs Kantonen an hohen Feiertagen[5]. Im Kanton Appenzell Innerrhoden befürwortete der Grosse Rat Anfang Februar 2009 nach Kritik aus katholischen Kreisen die Beibehaltung des Tanzverbots über die Karwoche[6].
[Bearbeiten] Derzeitige Situation im Iran
Die im Iran herrschenden Gesetze verbieten verschiedene Arten von Tanzveranstaltungen, so z.B. „Das Singen und Tanzen von Frauen vor einem männlichen Publikum“.[7] Es gibt aber zahlreiche traditionelle und Volkstänze, die zu bestimmten Anlässen getanzt werden.[8]
[Bearbeiten] Tanzverbot im Nationalsozialismus nach Kriegsbeginn
Dem „Ernst der Lage“ entsprechend, wurden in der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland bereits kurz nach Beginn der Kampfhandlungen des Zweiten Weltkriegs im September 1939 öffentliche Tanzveranstaltungen untersagt. Das allgemeine Verbot musste jedoch gelockert und zeitweise ganz aufgehoben werden, weil die Wehrmachtsführung Tanzunterhaltungen für Soldaten als „kriegswichtig für die Kampfkraft“ einstufte. So wurde auch das per Erlass des Reichsinnenministers Heinrich Himmler im April 1941 erneuerte allgemeine Tanzverbot nicht einheitlich befolgt. Strikt verboten waren Tanzveranstaltungen erst ab Februar 1943 nach der verlorenen Schlacht von Stalingrad mit dem Untergang der 6. Deutschen Armee. Der NS-Propagandist Walter May-Hermannstadt verteidigte das Verbot am 11. April 1943 in einem in regionalen Wochenzeitungen veröffentlichten Leitartikel „Das Tanzverbot ist ein Ausdruck der Solidarität der Jugend mit der kämpfenden Front.“
[Bearbeiten] Sonstiges
Tanzverbot ist auch ein gemeinsames, als legaler Gratis-Download erhältliches Lied von Fettes Brot und Bela B. (limitiert auch auf CD/Vinyl erschienen), das sich im Zuge der Hamburger Bambule-Proteste gegen den ehemaligen Hamburger Innensenator Ronald Schill richtet. Ebenso hat auch die Band Porno Pony ein Lied mit selbigem Titel herausgebracht.
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ http://www.karlsruhe.de/rathaus/buergerdienste/bus/businfo/4-sperrzeit/HF_sections/content/sperrzeit.pdf
- ↑ Feiertage und stille Tage
- ↑ tanzverbot.stefan-bach.net
- ↑ Katharina von Alexandria
- ↑ 20 Minuten Online - Zuviel Sex-Appeal und Zauberei im Tanz
- ↑ 20 Minuten Online: Das Tanzbein wird nicht geschwungen
- ↑ Hardliners turn on Ahmadinejad for watching women dancers, The Guardian, 5. Dezember 2006
- ↑ Dance in Iran, Robyn C. Friend, The Institute of Persian Performing Arts
[Bearbeiten] Weblinks
- Kritische Bewertung der Tanzverbote und weiterer Verbote an Feiertagen
- Landtagsdrucksache 13/3138 des Landtages Baden-Württemberg; Petition 13/3718 zur Änderung des Feiertagsgesetzes, S. 17 (PDF-Datei; 208 kB)
- Feiertagsgesetze aller deutschen Bundesländer
- 25. Februar 2009 - 16:52 "Fällt das Tanzverbot in Luzern?"

