Technische Regeln

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Liste der Technischen Regeln im Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Bundesrepublik Deutschland (unvollständig)
ASR alt: Arbeitsstättenrichtlinien, nun: Technische Regeln für Arbeitsstätten (oder Arbeitsstättenregeln)
RAB Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen
SprengLR Sprengstofflager-Richtlinien
TRAS Technische Regeln für Anlagensicherheit
TRA Technische Regeln für Aufzüge (aufgehoben am 2. März 2011)
TRAC Technische Regeln für Acetylenanlagen
und Calciumcarbidlager (gültig bis 31. Dezember 2012)
TRAV Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen
TRB Technische Regeln zur Druckbehälterverordnung
Druckbehälter (gültig bis 31. Dezember 2012)
TRBA Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe
TRbF Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (gültig bis 31. Dezember 2012)
TRBS Technische Regeln für Betriebssicherheit
TRD Technische Regeln für Dampfkessel (gültig bis 31. Dezember 2012)
TRF Technische Regel für Flüssiggas
TRFL Technische Regel für Rohrfernleitungen
TRG Technische Regeln für technische Gase (Druckgase) (gültig bis 31. Dezember 2012)
TRGL Technische Regeln für Gashochdruckleitungen (gültig bis 31. Dezember 2012)
TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe
TRK Technische Richtkonzentration (gültig bis 31. Dezember 2004)
TRLV Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen
TRLV Lärm Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
TRLV Vibration
TROL Technische Regeln des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks
TROS Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
TRR Technische Regeln zur Druckbehälterverordnung
Rohrleitungen (Druckbehälterverordnung) (gültig bis 31. Dezember 2012)
TRSK Technische Regeln für Schankanlagen
TRWI Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen
TRwS Technische Regeln für wassergefährdende Stoffe

Technische Regeln sind Empfehlungen und technische Vorschläge, vornehmlich auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die einen Weg zur Einhaltung eines Gesetzes, einer Verordnung, eines technischen Ablaufes usw. empfehlen.
Sie sind keine Rechtsnormen und haben damit auch nicht zwangsläufig den Charakter von gesetzlichen Vorschriften. Technische Regeln können jedoch Gesetzeskraft erhalten, z. B. durch bauaufsichtliche Einführung im Rahmen von Technischen Baubestimmungen.

Werden diese Empfehlungen eingehalten, ist in der Regel davon auszugehen, dass die Anlage dem Stand der Technik entsprechend betrieben worden ist. Im Fall eines Unfalls kann der Arbeitgeber nachweisen, dass ihm keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

Die aktuellen technischen Regeln konnten bislang als „Stand der Technik“ angesehen werden, weil sie einer permanenten Anpassung an den technischen Fortschritt unterlagen. Mit der Aufhebung der Dampfkessel-, Druckbehälter- und Getränkeschankanlagenverordnung werden die TRD, TRB, TRR, TRSK, TRG nicht mehr geändert und somit auch nicht mehr dem Stand der Technik angepasst. Sie werden durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS ersetzt, die aber nach der neuen Konzeption nicht mehr technische Details beschreiben. Um weiterhin den Stand der Technik einzuhalten, müssen weitere Vorschriften (EU-Richtlinien, EN-Normen, Empfehlungen von Verbänden {VDI, VDE, VDMA, AGI, DVGW}, Informationen der Berufsgenossenschaften, Leitlinien für Interpretationen etc.) herangezogen werden. Da die Möglichkeit, die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, über verschiedene Ansätze erreicht werden kann, muss dies in der Gefährdungsbeurteilung beschrieben werden.

Beispiele
  • Beim Tatbestand der Baugefährdung verweist § 319 StGB, bei der Mängelfreiheit eines Werkes § 641a Abs. 3 Satz 4 BGB, bei den Pflichten des Herstellers § 3 Abs. 1 Satz 2 GPSG auf die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“
  • bei der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG auf den „Stand der Technik“,
  • bei der Genehmigung von Anlagen § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtomG gar auf den „Stand von Wissenschaft und Technik
  • in kommunalen Satzungen wird häufig direkt auf eine bestimmte DIN-Norm verwiesen, z. B. bei der Entwässerung von Grundstücken
  • das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht eine Reihe von Richtlinien (BSI-TR) die in Projekten des Bundes bindend sind

Eine Ausnahme stellen die Unfallverhütungsvorschriften (UVV, BGV) der Unfallversicherungsträger, der Berufsgenossenschaften, dar; diese sind für einen begrenzten Bereich (Mitgliedsbetriebe) autonomes Recht und gleichzeitig Technische Regel.

Auch EU-Richtlinien stellen an sich keine unmittelbar anwendbaren Rechtsnormen dar, da sie zunächst in das nationale Recht der jeweiligen Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen; sie können aber bei fehlerhafter oder verspäteter Umsetzung unmittelbar anwendbar sein und sind jedenfalls für die Auslegung des nationalen Rechts von Belang. Besonders im Arbeits- und Gesundheitsschutz werden technische Regeln für die betriebliche Umsetzung verwendet.

Beispiele für technische Regeln sind die Technischen Regeln Arbeitsstätten oder Technische Regeln Gefahrstoffe.

Siehe auch die Listen der Technischen Baubestimmungen sowie Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB 2020/1).

ASR · Technische Regeln für Arbeitsstätten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gliederung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten
ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen
ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen
ASR A1.5/1,2 Fußböden
ASR A1.6 Fenster, Oberlichter. Lichtdurchlässige Wände
ASR A1.7 Türen und Tore
ASR A 1.8 Verkehrswege
ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
ASR A3.4 Beleuchtung
ASR A3.4/7 Sicherheitsbeleuchtung
ASR A3.5 Raumtemperatur
ASR A3.6 Lüftung
ASR A3.7 Lärm
ASR A4.1 Sanitärräume
ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume
ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten-Hilfe
ASR A4.4 Unterkünfte
ASR V3 Gefährdungsbeurteilung
ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
ASR V5.2 Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen

TRGS · Technische Regeln für Gefahrstoffe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gliederung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe
001 – 099 Allgemeines, Aufbau und Beachtung
100 – 199 Begriffsbestimmungen
200 – 299 Inverkehrbringen von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen
300 – 399 Arbeitsmedizinische Vorsorge
400 – 499 Gefährdungsbeurteilung
500 – 599 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
600 – 699 Ersatzstoffe und Ersatzverfahren
700 – 899 Brand- und Explosionsschutz
900 – 999 Grenzwerte, Einstufungen, Begründungen und weitere Beschlüsse des AGS

TRD · Technische Regeln für Dampfkessel (aufgehoben)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gliederung der Technischen Regeln für Dampfkessel
001 Allgemeines, Aufbau und Anwendung
100 ff. Werkstoffe
201 ff. Herstellung
300 ff. Berechnung
401 ff. Ausrüstung und Aufstellung
500 ff. Prüfung
520 Erlaubnis und Anzeigeverfahren
601 ff. Betrieb
701 ff. Dampfkessel der Gruppe II
801 Dampfkessel der Gruppe I
802 Dampfkessel der Gruppe III
Gesamtübersicht der Technischen Regeln für Dampfkessel
001 Allgemeines, Aufbau und Anwendung
001 Aufbau und Anwendung der TRD
100 Allgemeine Grundsätze für Werkstoffe
101 Bleche
102 Nahtlose und elektrisch preßgeschweißte Rohre aus Stahl
103 Stahlguss
106 Schrauben und Muttern aus Stahl
107 Kesselteile aus Formstahl und Schmiedestücken
108 Gusseisen mit Lamellengraphit und Gusseisen mit Kugelgraphit
110 Armaturengehäuse
201 Schweißen von Bauteilen aus Stahl; Fertigung – Prüfung
201 Anlage 1 Schweißen von Bauteilen aus Stahl – Richtlinien für die Verfahrensprüfung
201 Anlage 2 Schweißen von Bauteilen aus Stahl – Richtlinie für die Prüfung und Überwachung von Kesselschweißern
201 Anlage 3 Schweißen von Bauteilen aus Stahl – Richtlinie für die Prüfung an geschweißten Schüssen, Trommeln und Sammlern mit höher bewerteten Längsschweißnähten – Arbeitsprüfungen
202 Prüfung von Fertigteilen aus Stahlblech
203 Nahtlose Sammler und ähnliche Hohlkörper – Fertigung und Prüfung
300 Festigkeitsberechnung von Dampfkesseln
301 Zylinderschalen unter innerem Überdruck
301 Anlage 1 Berechnung auf Wechselbeanspruchung durch schwellenden Innendruck bzw. durch kombinierte Innendruck- und Temperaturänderungen
301 Anlage 2 Berechnung von Rohrbögen
303 Kugelschalen und gewölbte Böden unter innerem und äußerem Überdruck
303 Anlage 1 Berechnung von Kugelschalen mit Ausschnitten gegen Dehnungswechselbeanspruchung der Lochränder innen
304 Gewölbte Flammrohrböden
305 Ebene Wandungen, Verankerungen und Versteifungsträger
306 Zylinderförmige Schalen unter äußerem Überdruck
309 Schrauben
320 Glatte Vierkantrohre und Teilkammern unter innerem Überdruck
401 Ausrüstung für Dampferzeuger der Gruppe IV
401 Anlage 1 Anforderungen an ovale Hand-, Kopf- und Mannloch-Verschluß-Systeme von Dampfkesselanlagen
402 Ausrüstung von Dampfkesselanlagen mit Heißwassererzeugern der Gruppe IV
403 Aufstellung von Dampfkesselanlagen mit Dampfkesseln der Gruppe IV
411 Ölfeuerungen an Dampfkesselanlagen
411 Anlage 1 Ölschlammverbrennungsanlagen an Dampfkesseln auf Seeschiffen
412 Gasfeuerungen an Dampfkesseln
413 Kohlenstaubfeuerung an Dampfkesselanlagen
414 Holzfeuerungen an Dampfkesseln
415 Wirbelschichtfeuerungen an Dampfkesseln
421 Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung – Sicherheitsventile – für Dampfkessel der Gruppe I, III und IV
431 Rauchgas-Wasservorwärmer für Dampfkessel der Gruppe IV
451 Anlagen zur Lagerung von druckverflüssigtem Ammoniak für Dampfkesselanlagen – Druckbehälter
451 Anlage 1 Anlagen zur drucklosen Lagerung von Ammoniak-Wassergemischen für Dampfkesselanlagen – Lagerbehälter
451 Anlage 2 Anlagen zur Lagerung von Ammoniak-Wassergemischen in Druckbehältern für Dampfkesselanlagen – Lagerbehälter
452 Anlagen zur Lagerung von druckverflüssigtem Ammoniak für Dampfkesselanlagen – Aufstellung, Ausrüstung, Betrieb
452 Anlage 1 Anlagen zur drucklosen Lagerung von Ammoniak-Wassergemischen für Dampfkesselanlagen – Aufstellung, Ausrüstung, Betrieb
452 Anlage 2 Anlagen zur Lagerung von Ammoniak-Wassergemischen in Druckbehältern für Dampfkesselanlagen – Aufstellung, Ausrüstung, Betrieb
460 Anlagen zur Verminderung von luftverunreinigenden Stoffen in Rauchgasen von Dampfkesselanlagen – Rauchgasreinigungsanlagen
500 Prüfung von Dampfkesselanlagen
501 Vorprüfung der Unterlagen des Erlaubnisantrages oder der Anzeige – Prüfung der Ausrüstung, der Aufstellung und der Betriebsverhältnisse
502 Vorprüfung der Unterlagen des Erlaubnisantrages oder der Anzeige – Prüfung der Bemessung der druckführenden Teile und der Konstruktion
503 Prüfung vor Inbetriebnahme – Bauprüfung und Wasserdruckprüfung
504 Prüfung vor Inbetriebnahme – Abnahmeprüfung
505 Wiederkehrende Prüfung – Äußere Prüfung
506 Wiederkehrende Prüfung – Innere Prüfung
507 Wiederkehrende Prüfung – Wasserdruckprüfung
508 Zusätzliche Prüfung an Bauteilen, berechnet mit zeitabhängigen Festigkeitswerten.
508 Anlage 1 Zusätzliche Prüfungen an Bauteilen – Verfahren zur Berechnung von Bausteinen mit zeitabhängigen Festigkeitswerten
509 Richtlinie für das Verfahren der Bauartzulassung von Dampfkesselanlagen oder deren Teilen
511 Prüfung von Dampfkesselanlagen mit Dampfkessel der Gruppen I, II oder III
520 Richtlinie für das Verfahren der Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb und das Verfahren der Anzeige von Dampfkesselanlagen
601 Blatt 1 Betrieb der Dampfkesselanlagen – Teil I – Allgemeine Anweisung für den Betreiber von Dampfkesselanlagen für Dampfkessel der Gruppe IV
601 Blatt 2 Betrieb der Dampfkesselanlagen – Teil 2 – Allgemeine Anweisung für die Wartung von Dampfkesselanlagen – Betriebsvorschriften für Dampfkessel der Gruppe IV
601 Blatt 3 Erprobung von Dampfkesselanlagen
602 Blatt 1 Eingeschränkte Beaufsichtigung von Dampfkesselanlagen mit Dampferzeugern der Gruppe IV
602 Blatt 2 Eingeschränkte Beaufsichtigung von Dampfkesselanlagen mit Heißwassererzeugern der Gruppe IV
602 Blatt 1 und Blatt 2 Anlage 1 Zusätzliche Anforderungen zu TRD 602 für Dampfkessel der Gruppe IV mit Rostfeuerung für Kohle
603 Blatt 1 Zeitweiliger Betrieb einer Dampfkesselanlage mit einem Dampferzeuger der Gruppe IV mit herabgesetztem Betriebsdruck ohne Beaufsichtigung
603 Blatt 2 Zeitweiliger Betrieb einer Dampfkesselanlage mit einem Heißwassererzeuger der Gruppe IV mit herabgesetzter Vorlauftemperatur ohne Beaufsichtigung
604 Blatt 1 Betrieb von Dampfkesselanlagen mit Dampferzeugern der Gruppe IV ohne ständige Beaufsichtigung
604 Blatt 1 Anlage 1 Zusätzliche Anforderungen zu TRD 604 Blatt 1 an Dampfkesselanlagen mit Dampferzeugern der Gruppe IV mit Rostfeuerung für Kohle
604 Blatt 2 Betrieb von Dampfkesselanlagen mit Heißwassererzeugern der Gruppe IV ohne ständige Beaufsichtigung
604 Blatt 2 Anlage 1 Zusätzliche Anforderungen zu TRD 604 Blatt 2 an Dampfkesselanlagen mit Heißwassererzeugern der Gruppe IV mit Rostfeuerungen für Kohle
611 Speisewasser und Kesselwasser von Dampferzeugern der Gruppe IV
612 Wasser für Heißwassererzeuger der Gruppen II bis IV
701 Dampfkesselanlagen mit Dampferzeugern der Gruppe II
702 Dampfkesselanlagen mit Heißwassererzeugern der Gruppe II
702 Anlage 1 Zusätzliche Anforderungen zu TRD 702 an Dampfkesselanlagen mit Heißwassererzeugern der Gruppe II mit automatischen oder teilautomatischen Feuerungen für Kohle
702 Anlage 2 Dampfkesselanlagen mit Heißwassererzeugern der Gruppe II, Zusätzliche Anforderungen
721 Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung – Sicherheitsventile für Dampfkessel der Gruppe II
801 Dampfkessel der Gruppe I
802 Dampfkessel der Gruppe III

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]