Vergesellschaftung

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Vergesellschaftung bezeichnet allgemein die Verwandlung von etwas Ungesellschaftlichem (etwa Vereinzelten) in etwas Gesellschaftliches. Er wird in einer Reihe von Disziplinen unterschiedlich verwendet.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Soziologie

[Bearbeiten] Vergesellschaftung bei Max Weber

Zuerst wurde der Begriff von Max Weber (1922) aus Ferdinand Tönnies’ Begriff der „Gesellschaft“ (Tönnies 1887) weiterentwickelt. Er bezeichnet eine soziale Beziehung „wenn und soweit die Einstellung des sozialen Handelns auf rational (zweckrational oder wertrational) motiviertem Interessenausgleich [...] beruht“. Unter Vergesellschaftung ist daraus folgend der Prozess gemeint, der aus Individuen Gesellschaftsmitglieder macht, indem er sie in unterschiedlicher Weise in den sozialen Zusammenhang integriert (oder negativ integriert). Vergesellschaftung vollzieht sich v. a. klassen-, ethnien- und geschlechtsspezifisch und unterliegt sich verändernden sozialhistorischen Bedingungen.
Im Gegensatz dazu steht bei Weber die Vergemeinschaftung (wie bei Tönnies die Gemeinschaft), die auf Affekt oder Tradition beruht.

[Bearbeiten] Vergesellschaftung bei Georg Simmel

Die vermutlich häufigste Bedeutung, in welcher der Begriff verwendet wird, ist jedoch die von Georg Simmel (1908). Er sieht den Gegenstand der Soziologie in den Wechselwirkungen der Gesellschaft. Diese nennt er Vergesellschaftung. Simmel definiert die Geselligkeit „als Spielform der Vergesellschaftung und als - mutatis mutandis - zu deren inhaltsbestimmter Konkretheit sich verhaltend wie das Kunstwerk zur Realität.“ Geselligkeit im engeren Sinn entsteht nach ihm, wenn der Prozess der Vergesellschaftung als Wert an sich und Glückszustand jenseits der sozialen Realitäten erlebt wird.

[Bearbeiten] Vergesellschaftung mit Bezug auf Geschlechterrollen

Regina Becker-Schmidt (2003) bezeichnet mit „Doppelte Vergesellschaftung von Frauen“ die doppelte Einbindung von Frauen in Erwerbs- sowie in Familienarbeit als Ergebnis eines sozialen Wandels. Reinhard Kreckel hebt hervor, dass die doppelte Vergesellschaftung in der bürokratisch-kapitalistischen Gesellschaft für beide Geschlechter gelte, dass aber Frauen typischerweise den widersprüchlichen Anforderungen aus beiden Bereichen voll ausgesetzt seien.[1]

[Bearbeiten] Ökonomie

In der Ökonomie versteht man unter Vergesellschaftung die Überführung von Gütern in Gemeineigentum.

Karl Marx (1848) bezeichnet mit „Vergesellschaftung“ den Übergang der Produktionsmittel aus Privateigentum in gesellschaftliches Eigentum bzw. Gemeineigentum, meist durch Enteignung und Verstaatlichung. Die Vergesellschaftung der Produktionsmittel ist nach Marx die wichtigste Bedingung für den Sozialismus bzw. Kommunismus.

Die rechtliche Möglichkeit der Vergesellschaftung ist auch im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vorgesehen. Gemäß Artikel 15 können Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Artikel 14 regelt die Enteignung in Einzelfällen.

[Bearbeiten] Biologie

[Bearbeiten] Flora

Eine Pflanzengesellschaft bezeichnet eine bestimmte, abstrahierbare Artzusammensetzung (Biozönose) von Pflanzen. Die Lehre von der Vergesellschaftung von Pflanzen bezeichnet man auch als Pflanzensoziologie.

[Bearbeiten] Fauna

Bei Tieren bezeichnet die Biologie (tlw. als „Tiersoziologie“) mit „Vergesellschaftung“ den Prozess, ein Individuum oder eine Gruppe in eine existierende Gruppe einzugliedern, etwa beim Umsiedeln von Nutz- oder Haustieren oder auch beim Aussiedeln von Wildtieren aus der Gefangenschaft in die natürliche Umgebung. Im Verlauf dieses Prozesses wird etwa die Rangordnung zwischen den Tieren neu ausgehandelt.

[Bearbeiten] Weitere Bedeutungen

In der Geologie bezeichnet die Paragenese eine charakteristische Ansammlung oder Vergesellschaftung verschiedener Mineralien an ihrem Bildungsort.

In der Archäologie kennt man den vergesellschafteten Fund, der eine Ansammlung von Fundstücken kennzeichnet, die als "gleichzeitig niedergelegt" betrachtet werden.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Reinhard Kreckel: Soziologie der Herrschaft – 14. Vorlesung. In: Soziologie der Herrschaft: Arbeitsblätter. Abgerufen am 24. Juni 2008. (PDF)

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Soziologische Bedeutung

[Bearbeiten] Ökonomische Bedeutung

[Bearbeiten] Biologische Bedeutung

  • Reinhold Tüxen: Pflanzensoziologie als synthetische Wissenschaft, in: „Miscellaneous Papers“, Bd. 5, Wageningen 1970, S. 141-159

[Bearbeiten] Weblinks

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