Verwaltungsgericht Berlin

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Verwaltungsgericht Berlin im Neubau in der Kirchstraße (hinten rechts im Bild) in Berlin-Moabit.

Das Verwaltungsgericht Berlin ist das einzige Verwaltungsgericht (VG) des Landes Berlin und das größte Verwaltungsgericht Deutschlands.[1][2]

Gerichtssitz und -bezirk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Verwaltungsgericht Berlin hat seinen Sitz in Berlin. Es ist in der Kirchstraße 7 in Berlin-Moabit nahe der Moabiter Brücke untergebracht. Der Gerichtsbezirk (Zuständigkeit) umfasst das gesamte Gebiet des Bundeslandes. Durch den Dienstsitz des Auswärtigen Amtes im Gerichtsbezirk ist es zusätzlich das erstinstanzliche Gericht für Verwaltungsangelegenheiten deutscher Auslandsvertretungen, z. B. Entscheidungen über die Erteilung von Visa.[3]

Instanzenzug[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das nächsthöhere Gericht ist das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, das seinen Sitz ebenfalls in Berlin hat. Diesem ist das Bundesverwaltungsgericht übergeordnet.

Bekannte Entscheidungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Erna Viktoria Xalter neue Präsidentin des Verwaltungsgerichts: Justizsenatorin spricht zum Führungswechsel am Berliner Verwaltungsgericht Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz vom 3. März 2006
  2. Berliner Morgenpost - Berlin: Berlins Richter stehen vor 13.600 unerledigten Asylverfahren. (morgenpost.de [abgerufen am 3. Februar 2018]).
  3. Verwaltungsgericht Berlin: Aufgaben und Geschichte des Verwaltungsgerichts Berlin. Eingesehen am 8. April 2013
  4. VG Berlin, Urteil vom 4. Juli 2001, Az. 1 A 389.00
  5. VG Berlin, Urteil vom 17. September 2003, Az. 1 A 317.02
  6. VG Berlin, Urteil vom 1. Dezember 2000, Az. 35 A 570.99
  7. VG Berlin, Urteil vom 7. März 2009, Az. 4 A 439.07

Koordinaten: 52° 31′ 23,9″ N, 13° 20′ 55,5″ O